Feeds:
Artikel
Kommentare

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit

Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld

Pressemitteilung 7.2.2010

Katholische Kirche vor Gericht

Am 10.2.2010 wird das Verwaltungsgericht Freiburg über eine brisante Klage verhandeln und entscheiden. Die Richter sollen der römisch-katholischen Kirche untersagen, sich weiter „christlich“ zu nennen.

Das verlangen die Kläger, ein Theologe, ein Arzt, zwei Journalisten und zwei Juristen, mit der Begründung, dass viele Verhaltensweisen und Lehren der Kirche mit Jesus Christus, wie er in den Evangelien beschrieben ist, unvereinbar sind.

Verklagt wurde stellvertretend für die Gesamtkirche das Erzbistum Freiburg des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Dr. Zollitsch.

Eine Kirche, in der Kinderschändung an der Tagesordnung ist und vertuscht wird, hat mit Jesus Christus nichts zu tun. Ebenso wenig ihre blutige Vergangenheit, bis hin zu den Massenmorden des vergangenen Jahrhunderts in Jugoslawien. Auch ihre Verdammnisdrohungen, mit denen sie die eigenen Gläubigen in Schach hält, haben mit Jesus von Nazareth nichts zu tun. Ebenso wenig ihre Rituale heidnischer Herkunft. Das sind nur einige Beispiele aus einer ausführlichen Dokumentation des unchristlichen Verhaltens und der unchristlichen Lehre der katholischen Kirche, die dem Gericht vorliegt.

Die Kläger, Freie Christen für den Christus der Bergpredigt, wollen den Etikettenschwindel der katholischen Kirche und den Missbrauch des Namens Christus nicht länger hinnehmen.

Ob die Freiburger Richter in der Lage sind, zugunsten der Wahrheit und gegen die katholische Kirche zu entscheiden, bleibt abzuwarten. Ihr religiöses Bekenntnis mochten die Richter den rechtsuchenden Bürgern nicht offenbaren. Inwieweit sie durch ihr Glaubensbekenntnis der

katholischen Kirche verpflichtet sind, könnte aber für den Ausgang des Verfahrens nicht ohne Bedeutung sein.

Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit

Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld

Pressemitteilung 1.2.2010

Katholische Kirche vor dem Verwaltungsgericht Freiburg – Religiöser Verbraucherschutz auf dem Prüfstand

Der Schutz des Verbrauchers im Verkehr mit Waren und Dienstleistungen ist in Deutschland eingehend geregelt. Niemand soll durch falsche oder irreführende Angaben getäuscht und hinters Licht geführt oder geschädigt werden. So kann durch die Gerichte beispielsweise untersagt werden, irreführende oder missbräuchliche Angaben im Rechtsverkehr zu unterlassen.

Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob ein ähnlicher Schutz des Bürgers im Bereich der Religion nicht wünschenswert wäre.

Einen Vorstoß in diese Richtung haben jetzt einige Bürger, die sich Freie Christen für den Christus der Bergpredigt nennen, in Richtung auf die Marktführer im religiösen Bereich unternommen. Sie haben analog den Verbraucherschutzvorschriften die katholische Kirche abgemahnt, den Gebrauch des Begriffs „christlich“ für ihre Konfession zu unterlassen.

Nachdem die katholische Kirche dieser Aufforderung nicht nachkam, erhoben sie Unterlassungsklage beim Verwaltungsgericht Freiburg. Dort wird am 10. Februar 2010 über diese Klage verhandelt.

Die Kläger, unter ihnen ein Theologe, ein Arzt, zwei Journalisten und zwei Juristen, weisen nach, dass die römisch-katholische Dogmatik mit der Person und der Lehre des Jesus von Nazareth, wie sie in den Evangelien überliefert ist, nichts zu tun hat, sondern weitgehend dazu konträr ist.

Die katholische Kirche hat die Argumente der Kläger nicht widerlegt. Sie vertraut darauf, dass der von den Klägern beanstandete Etikettenschwindel und die damit verbundene Irreführung der Bürger von den Freiburger Richtern nicht beanstandet wird. Es wäre in der Tat das erste Verfahren eines effektiven Schutzes des Bürgers vor religiösem Etikettenschwindel.

Ob die Freiburger Richter in der Lage sind, für die Bürger und gegen die katholische Kirche zu entscheiden, bleibt abzuwarten. Ihr religiöses Bekenntnis mochten die Richter den rechtssuchenden Bürgern nicht offenbaren. Inwieweit sie durch ihr Glaubens-bekenntnis der katholischen Kirche verpflichtet sind, könnte aber für den Ausgang des Verfahrens nicht ohne Bedeutung sein.

Nähere Informationen: www:christus-oder-kirche.de Telefon 09391-50 42 13

Das Gebetbuch von Richtern bleibt geheim

Pressemitteilung

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld
27.10.2010

Das Gebetbuch von Richtern bleibt geheim

Mit Beschluss vom 20.1.2010 lehnte das Bundesverfassungsgericht die Annahme einer Verfassungsbeschwerde ab, mit der verlangt wurde, dass bei wichtigen Prozessen gegen die katholische Kirche die Richter auf Anfrage mitteilen, ob sie selbst dieser Kirche angehören.

Diese Information forderten 6 Kläger vom Präsidenten des Verwaltungsgerichts Freiburg Jens Michaelis sowie der Richterin Kraft-Lange und dem Richter Wiestler. Diese Richter sollten nämlich der römisch-katholischen Kirche untersagen, sich weiter “christlich” zu nennen. Das verlangen die Kläger, die Freien Christen für den Christus der Bergpredigt, mit der Begründung, dass viele Verhaltensweisen und die Lehre der Kirche mit Jesus Christus, wie er in den Evangelien beschrieben ist, unvereinbar sind. Verklagt wurde stellvertretend für die Gesamtkirche das Erzbistum Freiburg des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Dr. Zollitsch. Die Kläger fürchten allerdings, dass die Richter nicht unbefangen entscheiden können, wenn sie selbst katholisch sind. Würden sie der Klage stattgeben, müssten sie einräumen, einer unchristlichen Organisation anzugehören. Deshalb fragten die Kläger nach dem Bekenntnis der Richter. Diese lehnten die Bekanntgabe jedoch strikt ab. Daraufhin lehnten die Kläger die Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Doch das Gericht sah keine Veranlassung, den Befangenheitsantrag zu prüfen: Er sei unzulässig und unbeachtlich, denn die Konfession eines Richters gehe die Kläger nichts an. Mit Beschluss vom 13.1.2010 hielt das Gericht trotz Gegenvorstellung der Kläger an dieser Rechtsauffassung fest.

Dr. Gert-Joachim Hetzel, Jurist und einer der Freien Christen, ist empört: “Die Prozessordnung und das Grundgesetz gewährleisten das Recht, dass die Besorgnis, dass ein Richter nicht unbefangen entscheiden könne, sachlich geprüft wird. Die Ablehnung dieser Prüfung durch das Verwaltungsgericht ist willkürlich und verfassungswidrig.”

Deshalb riefen die Kläger das Bundesverfassungsgericht an. Doch dort wurden sie am 20.1.2010 mit einem Satz abgefertigt: “Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.” Die Entscheidung über die Nichtentscheidung erging unter dem Vorsitz des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, der enge Kontakte zur katholischen Kirche, insbesondere zu Erzbischof Dr. Zollitsch pflegt.

Der Kläger Dr. Hetzel fragt sich nun: “Ist das Recht auf einen unparteiischen Richter in Deutschland abgeschafft, wenn es um Klagen gegen die Kirche geht? Die berechtigten Besorgnisse, dass die Freiburger Richter im vorliegenden Verfahren befangen sind, wenn sie katholisch sind, bleiben unberücksichtigt. Die Kläger müssen nunmehr am 10.2.2010 vor Richtern verhandeln, die mit verdeckten Karten spielen. Der Rechtsstaat und die Fairness der Gerichtsbarkeit bleiben zugunsten der Kirche auf der Strecke.”

Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de,
Telefon 09391-50 42 13

nach oben Druckversion

Quelle:universelles-leben.org

Das Geheimnis
der Richter von Freiburg

oder der Verlust unparteiischer Richter


Pressemitteilung

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld
25.10.2010

Das Geheimnis der Richter von Freiburg
oder der Verlust unparteiischer Richter

Vergeblich bemühten sich 6 Kläger vor dem Verwaltungsgericht Freiburg, den Gerichtspräsidenten Jens Michaelis sowie die Richterin Kraft-Lange und den Richter Wiestler zu veranlassen, ihre Konfessionszugehörigkeit bekanntzugeben. Die Richter sollen nämlich der römisch-katholischen Kirche untersagen, sich weiter “christlich” zu nennen. Das verlangen die Kläger, die Freien Christen für den Christus der Bergpredigt, mit der Begründung, dass viele Verhaltensweisen und die Lehre der Kirche mit Jesus Christus, wie er in den Evangelien beschrieben ist, unvereinbar sind. Verklagt wurde stellvertretend für die Gesamtkirche das Erzbistum Freiburg des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Dr. Zollitsch. Die Kläger fürchten allerdings, dass die Richter nicht unbefangen entscheiden können, wenn sie selbst katholisch sind. Würden sie der Klage stattgeben, müssten sie einräumen, einer unchristlichen Organisation anzugehören. Deshalb fragten die Kläger nach dem Bekenntnis der Richter. Diese lehnten die Bekanntgabe jedoch strikt ab. Daraufhin lehnten die Kläger die Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Doch das Gericht sah keine Veranlassung, den Befangenheitsantrag zu prüfen: Er sei unzulässig und unbeachtlich, denn die Konfession eines Richters gehe die Kläger nichts an. Mit Beschluss vom 13.1.2010 hielt das Gericht trotz Gegenvorstellung der Kläger an dieser Rechtsauffassung fest.

Dr. Gert-Joachim Hetzel, Jurist und einer der Freien Christen, ist empört: “Die Prozessordnung und das Grundgesetz gewährleisten das Recht, dass die Besorgnis, dass ein Richter nicht unbefangen entscheiden könne, sachlich geprüft wird. Die Ablehnung dieser Prüfung durch das Verwaltungsgericht ist willkürlich und verfassungswidrig.”

Deshalb riefen die Kläger das Bundesverfassungsgericht an. Doch dort wurden sie am 20.1.2010 mit einem Satz abgefertigt: “Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.” Die Entscheidung über die Nichtentscheidung erging unter dem Vorsitz des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, der enge Kontakte zur katholischen Kirche, insbesondere zu Erzbischof Dr. Zollitsch pflegt. Der Kläger Dr. Hetzel fragt sich nun: “Ist das Recht auf einen unparteiischen Richter in Deutschland abgeschafft, wenn es um Klagen gegen die Kirche geht? Wir haben daraufhin den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof angerufen. Er sollte veranlassen, dass das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht solange ausgesetzt wird, bis über unseren Befangenheitsantrag sachlich entschieden ist. Denn nach Art.6 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat ‚jedermann einen Anspruch darauf, dass seine Sache … von einem unabhängigen und unparteiischen Gericht gehört wird’. Aber soeben erhielten wir aus Straßburg die Mitteilung, dass eine vorläufige Maßnahme nur in lebensbedrohlichen Situationen oder ausnahmsweise zum Schutz des Privat- und Familienlebens in Betracht kämen.”

Damit verlieren die Kläger endgültig das Recht auf einen unparteiischen Richter, denn ihre berechtigten Besorgnisse, dass die Freiburger Richter im vorliegenden Verfahren befangen sind, wenn sie katholisch sind, bleiben unberücksichtigt. Sie müssen nunmehr am 10.2.2010 vor Richtern verhandeln, die mit verdeckten Karten spielen. Der Rechtsstaat und die Fairness der Gerichtsbarkeit bleiben zugunsten der Kirche auf der Strecke.

Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de,
Telefon 09391-50 42 13

nach oben Druckversion
© 2009 Universelles Leben e.V. • E-Mail: info@universelles-leben.org

Schilda läst grüßen


Soll das größte private Biotopverbundsystem Deutschlands einen Parkplatz erhalten, damit die aus dem In- und Ausland anreisenden Besucher ihre Fahrzeuge am Rand dieses einmaligen Naturerlebnisgebietes abstellen können? Und sollen diese Besucher die Möglichkeit erhalten, nach ihrem Besuch noch eine Tasse Kaffe oder einen Tee zu trinken, um die Erlebnisse, die sie mit Wild- und Weidetieren hatten, nachklingen zu lassen?

Kein Frage, wird man sagen, das ist doch selbstverständlich! Da wird sicher ein Weg gefunden! Den zuständigen Behörden wird es sicher ein Anliegen sein, dies zu ermöglichen. Denn welcher Beamte, welcher Bürgermeister, welcher Gemeinderat ist nicht ein wenig stolz darauf, was seine Umgebung, in der er zu Hause ist, so alles zu bieten hat?

Sollte man meinen. Aber was ist, wenn die Menschen, die dieses Biotopverbundsystem aufgebaut haben, weder katholisch noch evangelisch sind?
“Na und”, wird man nun einwenden. “Wir leben ja schließlich nicht mehr im Mittelalter!” Wirklich?

Schaun wir uns den Fall mal näher an. Nahe bei dem unterfränkischen Dorf Greußenheim hat die Internationale Gabriele-Stiftung kilometerlange Hecken angelegt, Bauminseln und Feuchtbiotope gestaltet und Weideflächen angelegt für zahlreiche Rinder und Schafe, die beherzte Menschen vor dem Schlächter gerettet haben. Seltene Vögel finden sich ein, Fuchs und Hase sagen sich nicht nur gute Nacht, sondern auch Guten Tag. Auf verschiedenen TV-Sendern im In- und Ausland laufen regelmäßig Berichte über dieses kleine Paradies, übersetzt in mehrere Sprachen.

Und nun beantragten die Landwirte des Hofgutes Terra Nova, auf dessen Flächen dieses Land des Friedens entsteht, bei der zuständigen Gemeinde, ein kleines Hofcafé einrichten und dafür ein Schild an der nächstgelegenen Kreisstraße aufzustellen zu dürfen. Und außerdem möchten sie Parkplätze anlegen, damit die vielen Besucher ordentlich und sicher parken können. Die Fläche dafür besitzen sie bereits. Der Gemeinde entstehen also keinerlei Kosten, niemand will irgendwelche Gelder des Steuerzahlers. Es sollen nur die Standards erreicht werden, die für vergleichbare Gebiete, etwa Naturparks oder dergleichen, längst üblich sind. Also im Gegenteil: Die Gemeinde muss nicht nur nichts zahlen, sie hat sogar einen Vorteil: Es kommen Besucher in die Gegend, deren Image und Wirtschaftskraft dadurch steigen könnten.

Könnten. Möchten. Dürften. Doch jetzt kommt das Aber: Die großen Kirchenkonzerne Katholisch und Lutherisch haben was gegen diese Menschen, denn sie sind Ketzer! Sie sind nämlich Urchristen, die ein Leben nach den Zehn Geboten und der Bergpredigt anstreben, ein Leben in Einheit mit der Natur und den Tieren. Und weil Politiker und Journalisten noch immer meist gehorsam das tun, was die Kirchenkonzerne wollen, lehnte der Greußenheimer Gemeinderat die Anträge der Landwirte erst mal ab.

Das Hofcafé widerspreche dem Flächennutzungsplan, sagte in der fraglichen Sitzung Georg Trompeter, Leiter des Bauamtes der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt. Und das Schild beeinträchtige das “Landschaftsbild”, und zwar sogar “erheblich”. Was Beamte und Politiker eben so sagen, wenn sie etwas partout nicht wollen. Da half es dann auch weder, dass Hofcafes von den zuständigen staatlichen Behörden in Bayern ausdrücklich empfohlen werden, noch dass den Gemeinderäten ein Bericht vorgelegt wurde, in dem der bayerische Landwirtschaftsminister Brunner einen Landwirt für sein Engagement, seine Kreativität und seinen Mut lobte, weil er ein Hofcafe eingerichtet hatte.

Und die Parkplätze? Das Wasserwirtschaftsamt (also eine Fachbehörde, die weiß, wovon sie redet), habe zwar signalisiert, dass diese “unter bestimmten Voraussetzungen möglich” seien, so Trompeter. Aber auch diese Pläne lehnte der Gemeinderat gleich mit ab – einstimmig sogar. Bürgermeister Thomas Rützel kritisierte vollmundig die “riesige Anlage”.

Die kleinkarierten Kommunalvertreter scheinen überhaupt noch nicht gemerkt zu haben, was sich da vor ihren Augen (oder besser gesagt: hinter ihrem Rücken, denn sie wollen es ja nicht sehen) entwickelt: ein Juwel, das im Begriff ist, internationale Beachtung und eine ebensolche Vorbildfunktion zu gewinnen. Statt zügig in ein Gespräch einzutreten, um noch anstehende Fragen des “Wie?” zu klären, wird erst mal blockiert. Dies ist umso verwunderlicher, als die übergeordnete Behörde am Ende soundso dem geltenden Recht zum Durchbruch verhelfen muss – und das erlaubt grundsätzlich solche Anlagen, sonst gäbe es sie ja nicht überall. Aber es dauert auf diese Weise eben alles länger. Und niemand kommt in den Geruch, einem “Ketzer” ohne Widerstand sein Recht gewährt zu haben. Das müsste man ja schließlich beichten …

nach oben

Druckversion
Quelle: © 2009 Universelles Leben e.V. • E-Mail: info@universelles-leben.org

Findet die Apokalypse jetzt doch statt?

Es tut sich Merkwürdiges in der katholischen Kirche. Da hat die Vatikankirche jahrhundertelang verkündet, die sogenannte “Endzeit” habe längst begonnen, nämlich mit Jesus von Nazareth, und werde in Gestalt der Kirche (womit denn sonst?) ihre Vollendung finden.

Und jetzt plötzlich, just am Beginn des Jahres 2010, werden ganz andere Töne angeschlagen. Jetzt, wo die weltweite Krise nicht mehr zu leugnen ist, wird von einer “Übergangs- und Krisenzeit” gesprochen. Und die Pressestelle des Ordinariats Würzburg gibt eine Pressemeldung heraus mit der Überschrift “Wir leben in der Endzeit”. Diese Worte stammen von keinem Geringeren als von Bischof Friedhelm Hofmann selbst, der zwar pflichtschuldigst hinzufügt: “wir leben in der Endzeit, die mit der Geburt Jesu Christi begonnen hat”. Doch er stellt ein ganzes Jahr unter das Thema “Endspiel –Würzburger Apokalypse”. Das letzte Buch der Bibel – also die Apokalypse – solle “ganz bewusst in den Mittelpunkt gestellt werden”, und zwar unter dem Motto: “Komm Herr Jesus – Maranatha”. Auch dieser Ruf stammt aus der Apokalypse des Sehers Johannes! “’Alles ist auf die Wiederkunft Christi ausgerichtet.’ Diese Erwartung solle auch das Leben und den Glauben der Christen prägen” – so zitiert die Pressestelle ihren Bischof weiter.

Woher dieser plötzliche Sinneswandel? Jahrzehntelang haben Kirchenfunktionäre, gerade auch aus dem Bistum Würzburg, Menschen verunglimpft und lächerlich gemacht, die versuchten, die Öffentlichkeit vor den Gefahren einer drohenden Klimakatastrophe zu warnen. Mit den schweren Geschützen ihrer geballten Medienmacht gingen sie gegen die Urchristen im Universellen Leben vor und insbesondere gegen Gabriele, die Prophetin und Botschafterin Gottes für unsere Zeit. Durch sie warnte der Gottesgeist bereits Ende der 70er Jahre vor den Folgen der Naturverachtung der maßgeblich durch die Theologen geprägten westlichen Zivilisation und prangerte insbesondere deren Gleichgültigkeit und Grausamkeit gegenüber den Tieren an. Als “Endzeitapostel” wurden sie beschimpft, von Priestern beider großer Konfessionen. Von einer Umbruchszeit zu sprechen, das sei Panikmache – und das letzte Buch der Bibel, das sei ohnehin nur allegorisch zu verstehen.

Und heute? Da tut die Kirche so, als ob sie schon immer etwas für die Natur übrig gehabt hätte. Rasch noch auf den Zug des Klimaschutzes aufspringen! Doch der ist längst abgefahren. Der Papst verbreitet zwar Weltfriedensbotschaften mit grünen Appellen. Doch seinen Katechismus, in dem die Verachtung der Priestermänner für Natur und Tiere schwarz auf weiß nachzulesen ist, hat er nicht geändert. Er scheint seiner Umwelt nur ein kurzes Gedächtnis zuzutrauen.

Quelle:

© 2009 Universelles Leben e.V. • E-Mail: info@universelles-leben.org

Die Vatikankirche
und der Wendehals


Der Wendehals-Vogel ist für seine ruckartigen Kopfbewegungen bekannt. Verfolgt man die Aussagen der Vatikankirche über die Tiere, könnte einem dieser Vogel in den Sinn kommen. “Messe mit Tiersegnung im und beim Petersdom” titelte die Katholische Nachrichten-Agentur am 16.1.2010 und “Tiere sind Schöpfung – Der Priester und Zoologe Rainer Hagencord fordert Fleischverzicht” war am gleichen Tag auf der Nachrichtenseite von domradio.de zu lesen. Sollte nach der Jahrhunderte langen tierverachtenden Katholischen Lehre nun etwa eine Wende einsetzen? Die Wahrheit ist…

Papstsegen für Bauern und Vieh
Organisiert wird dieses alljährliche Treffen in Rom nicht von Tierfreunden, sondern vom italienischen Tierzüchterverband Aia, der dafür Pferde, Esel, Rinder, Hühner, Gänse, Kaninchen… auf den Petersplatz karrt, um sie, in einem Zelt eingepfercht segnen zu lassen.

Was bringt den Tieren der Segen? NICHTS – ihnen wird damit weder ihr Leben in den Tierghettos noch ihr grausamer Tod im Schlachthof erspart. Der Papst feiert mit den Viehzüchtern und Landwirten wohl nur deshalb eine Messe im Petersdom und spendet den Tieren den Segen, damit die Tiergettowärter aus den Tieren noch größeren Gewinn und Nutzen schlagen können.

Ist das christlich? Als Jesus von Nazareth die Tierhändler auf dem Vorplatz des Tempels sah, spendete Er nicht den Tierhändlern den Segen, sondern Er vertrieb sie und schenkte den Tieren die Freiheit und das Leben. Das ist die von der Kirche verheimlichte Tierliebe Jesu – im Gegensatz zu dem, was die Kirche tut.

Priesterliche Aufforderung zum Fleischverzicht?
Sollte derweil an der Basis der Kirchenhierarchie jedoch ein Umdenken stattfinden? Der Mitbegründer des Instituts für Theologische Zoologie an der Universität Münster, der Priester und Zoologe Rainer Hagencord, erklärt, dass wir zur Bewahrung der Schöpfung auch das Fleisch in den Fleischtheken miteinbeziehen müssten. Wer darin einen Aufruf zum Vegetarismus sieht, täuscht sich allerdings. Auf die besorgte Frage von domradio.de “Aber sie fordern nicht, dass wir alle Vegetarier werden, oder?” antwortet Priester Hagencord: “Das wäre eine zu große Forderung …”

Überfordert Gott die Menschen? Dem Priester erscheint eine vegetarische Ernährung als zu große Forderung. Doch was empfahl Gott-Vater den Menschen? Bereits in der Schöpfungsgeschichte ist nachzulesen, dass Gott der Menschheit die Pflanzen und Früchte zur Nahrung gab – vom Fleisch der Tiere sprach Gott nicht.
Und was sagt Gott heute? Durch Prophetenmund sprach Gott, der Ewige am 27.2.2001: “Hört auf, eure Mitgeschöpfe, die eure Tiergeschwister sind, zu verzehren! … Wer weiterhin an die Mutter Erde mit all ihren Lebensformen Hand anlegt, der wird die Wirkungen spüren. Hört auf, zu quälen, zu töten und zu morden!” (Die gesamte Botschaft lesen …)

Wäre die Kirche kein “Wendehals”, sondern würde ihre Einstellung gegenüber der Schöpfung tatsächlich ändern, dann hätte sie viel zu tun. Eine Wiedergutmachung an den Tieren und der Natur nach fast 2000jähriger Missachtung und Ausbeutung wäre der erste Schritt.

Quelle:universelles-leben.org

nach oben Druckversion
© 2009 Universelles Leben e.V. • E-Mail: info@universelles-leben.org

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld

Pressemitteilung 29.12.2009

Im Freiburger Kirchenprozess:

Befangenheitsanträge bringen Richter in Verlegenheit.

Ist ein katholischer Richter in der Lage, unbefangen über die Frage zu urteilen, ob seine Kirche sich weiterhin „christlich“ nennen darf? Kann man sich vorstellen, dass er zugibt, einer unchristlichen Konfession anzugehören? Diese Frage schlägt derzeit am Verwaltungsgericht Freiburg Wellen. Den bisherigen Stand ihres aufsehenerregenden Verfahrens gegen Erzbischof Zollitsch stellten die Freien Christen für den Christus der Bergpredigt in al len Kulturen weltweit rechtzeitig zum Jahresende in einer Broschüre zusammen.

Gleich zu Beginn des Verfahrens hatten die Freien Christen die zuständigen Richter nach ihrer Konfession gefragt. Obwohl jeder Bürger diese Frage auf seiner Lohnsteuerkarte zu beantworten hat, weigerten sich Präsident Michaelis, Richterin Kraft-Lange und Richter Wiestler, ihr Glaubensbekenntnis anzugeben. Die Kläger lehnten daraufhin die konfessio nellen Geheimniskrämer wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Denn es sei offensicht lich, dass es hier um eine „Existenzfrage“ einer Organisation gehe, der die Richter möglicherweise angehören.

Befangenheitsanträge sind in Gerichtsverfahren keine Seltenheit, doch die Verwaltungsrichter weigerten sich rundweg, den Befangenheits-antrag überhaupt zu prüfen, schmetterten ihn statt dessen einfach als unzulässig ab. „Das war eine richterliche Willkürentscheidung“, so Anwalt und Mitkläger Dr. Christian Sailer. Die Kläger lehnten deshalb die Richter ein zweites Mal ab – dieses Mal, weil sie sich geweigert hatten, die Besorgnisse einer Befangenheit überhaupt zu prüfen. „Solche Besorgnisse sind nach herrschender Rechtsprechung unter anderem auch dann berechtigt, wenn Richter grobe Verfahrensverstöße begehen“, so Dr. Sailer. Dies sei hier geschehen. „Die Vorgehensweise des Gerichts“ sei mit einer „seriösen Prozessleitung nicht mehr vereinbar.“ Die Befangenheitsanträge seien nicht zuletzt deshalb gestellt worden, weil die Freien Christen den Richtern einen „Gewissenskonflikt“ ersparen wollten: „Das Dilemma, … zwischen den Forderungen der römisch-katholischen Kirche und des Rechtstaats wählen zu müssen“. Denn in katholischen Dogmen und im Katechismus sei festgelegt, dass auch Laien in jeder Lebenslage den Erwartungen ihrer Kirche den Vorzug vor der Rechtsordnung zu geben hätten.

Nach dieser brisanten Vorgeschichte darf man auf die mündliche Verhandlung gespannt sein, die auf den 10. Februar 2010 um 14.30 Uhr im Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburger Straße 103, 5.OG, Sitzungssaal VII, Zimmer 528) angesetzt wurde.

Die bisherigen Schriftsätze sind in der Broschüre „Christus Ja – Kirche Nein“ nachzulesen. Die Broschüre ist kostenlos zu beziehen unter: info@christus-oder-kirche.de. Sie enthält auch die Klage gegen die lutherische Kirche unter Bischöfin Margot Käßmann, für die bis zur Stunde noch kein Verhandlungstermin feststeht.

Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de.

Telefon 09391-50 42 13

Arbeitgeber Kirche -

von Nächstenliebe keine Spur

titelte am 7.1.2010 Focus online und schildert, wie brutal die beiden Großkirchen mit ihren Arbeitnehmern umgehen.

1,3 Millionen Arbeitnehmer in 50.000 Unternehmen sind dem kirchlichen Wirtschaftkonzern zuzurechnen. Womit Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen zu rechnen haben, beschreibt das Magazin wie folgt: „Der Dienst unter dem Kreuz ist knallhart reglementiert. Gerade, was den Kündigungsschutz angeht, haben die gottergebenen Chefs Privilegien, von denen jeder weltliche Arbeitgeber nur träumen kann.“ Was bedeutet das? „Anders als die meisten weltlichen Arbeitgeber können die Kirchen damit sogar das Privatleben ihrer Mitarbeiter zur Chefsache machen. Ein anstößiger Lebenswandel beziehungsweise das, was die Kirche dafür hält, genügt für einen Rauswurf.“

Mit dem anstößigen Lebenswandel sind nicht die pädophilen Priestermänner gemeint, die in der Regel nur von Dienststelle zu Dienststelle versetzt werden, der Focus berichtet u.a. von einer Lehrerin eines katholischen Gymnasiums, die ihren Job nur deshalb verlor, weil sie einen geschiedenen Mann geheiratet hatte. Weiter heißt es im Focus: „Recht rabiat gehen die katholischen Arbeitgeber auch mit Mitarbeitern um, die sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen. Die Marschroute legte kein Geringerer fest, als der heutige Papst.“

Dies sind nur zwei Beispiele von der langen Liste der betroffenen leidtragenden Arbeitnehmer. Es ist dem Focus hoch anzurechnen, dass er den Mut hat, die umstrittenen Machenschaften der kirchlichen Wirtschaftskonzerne aufzudecken. Ein Mut, den die deutsche Gerichtsbarkeit nicht immer aufbringt. Wer bislang dachte, dass der deutsche Staat für eine gerechte Behandlung der Arbeitnehmer seines Landes sorgen würde, der wurde durch den Focus-Artikel eines besseren belehrt: „Einzig Brüssel hat den autoritären Gottesleuten den Kampf angesagt. Mehrmals hat die Bundesregierung inzwischen schon Post von der EU-Kommission erhalten. Die Art und Weise, wie derzeit mit kirchlichen Arbeitnehmern umgegangen werde, belege eine „mangelhafte Umsetzung der europäischen Gleichstellungsrichtlinie“. Die Vorgabe aus Brüssel lautet daher: Deutschland muss seinen Diskriminierungsschutz verbessern und die kirchlichen Sonderrechte beim Kündigungsschutz begrenzen.“

Bislang dürfen kirchliche Arbeitnehmer in Deutschland vor Gericht nicht auf Gerechtigkeit hoffen. Der Focus schreibt: „Was die Kirche von ihren Beschäftigten verlangen darf, ist allein ihre Angelegenheit. Das gilt selbst dann, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers nach staatlichem Recht nicht zu beanstanden ist. Die Arbeitsgerichte müssen bei der Überprüfung einer Kündigung „die vorgegebenen kirchlichen Maßstäbe“ zugrunde legen. Was ein Verstoß gegen wichtige Grundsätze ist, dürfen die Gerichte also nicht objektiv entscheiden, sondern allein anhand der kirchlichen Vorgaben.“

Geht es also um die Entscheidungsbefugnis über kirchliche Angestellte, lässt sich die Kirche nicht durch Arbeitnehmerrechte, die für alle anderen Staatsbürger gelten, zur Ordnung rufen. Aber das Geld, das alle anderen Staatsbürger mit den Steuern aufbringen, nimmt sie ohne Skrupel: nicht nur über 14 Milliarden an Subventionen jährlich, sondern auch weitere 10 Milliarden, mit denen kirchliche Einrichtungen, wie Kindergärten, Schulen, Altenheime, Krankenhäuser… zu über 90% vom Staat finanziert werden.

Der Focus schreibt vom „Staat im Staate“ und „was Recht ist, bestimmt die Kirche“.

Es scheint, als müsse Reinhard Mey sein Lied „Sei wachsam“ umschreiben, in dem es heißt: „Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: – Halt Du sie dumm, ich halt sie arm.“ – Die Kirche hat offenbar längst auch die Aufgabe des Ministers übernommen.

Quelle:© 2009 Universelles Leben e.V. • E-Mail: info@universelles-leben.org

by harryandanimals1

Das „Priesterjahr“.

Kindsmißbrauch durch pädophile Priester.

Auszug: "Lasset die Kindlein zu Mir kommen, denn sie sind ohne Arg"

Was ist eigentlich das Priesterjahr?

Kurz gesagt: Es ist eine Werbekampagne der katholischen Kirche, um den Beruf des Priesters wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und ihm vielleicht auch mehr allgemeines Prestige zu verleihen.

Dem Priesterberuf haftet aber eine Schattenseite an, die die Priester mit sich herumtragen.

Es sind die pädophilen Verbrechen, die Priester an Kindern begehen.

Immer und immer wieder wird darüber berichtet, und zwar weltweit. Ob in Amerika, in Kanada, in Australien, in Irland und auch in Deutschland – es vergeht kein Tag, ohne dass Meldungen von Verbrechen, die Priester an Kindern begangen haben, an die Öffentlichkeit gelangen.

Bereits im Jahr 2002 schrieb die große Zeitschrift „DIE ZEIT“ in ihrem Dossier unter der Unterschrift „Sünder im Talar“: „Die katholische Kirche ist weltweit in Verruf geraten, weil sich Priester an Kindern vergehen. (DIE ZEIT 20/2002 vom 8. Mai 2002)

http://www.zeit.de/2002/20/Suender_im_Talar

Auch in Deutschland ermitteln Staatsanwälte wegen des Verdachts der Pädophilie. Ein Blick in den Abgrund“, so schreibt Christian Schüle.

Der bloßen Wortbedeutung nach heißt Pädophilie eigentlich: Knaben- oder Kinderliebe, aus dem Griechischen übersetzt. Wenn in den Medien von Pädophilie die Rede ist, so geht es häufig um den Missbrauch von Kindern durch Priester. In der Regel beschäftigen sich diese Berichte allerdings zu 90% mit der Perspektive der Täter, aber kaum mit der Perspektive der Opfer. Bei der Pädophilie geht es aber – bei dem, was im Kern abläuft – um alles andere als um „Liebe“ zu Kindern oder zu Knaben.

Es geht vielmehr um die sexuelle Gewaltausübung an Kindern, die sich dagegen nicht wehren können.

Pädophilie ist also eigentlich ein verharmlosender Ausdruck, unter dem man sich gar nicht so viel vorstellen kann.

Kindsmißbrauch“

klingt schon dramatischer.

Diesen Kindsmißbrauch bei diesen sich um Übergriffe um Gewaltakte handelt, die bis zur Vergewaltigung des Kindes gehen, bis zum Oralverkehr, zu dem das Kind gezwungen wird. Das Kind muss den Mann, den Priester befriedigen.

Man muss sich einmal vorstellen, wie es in einem Kind ergeht, das z.B. ungewollt angefasst wird, das gestreichelt wird bis hin zu massiven sexuellen Handlungen, bis hin zur Vergewaltigung.

Das Kind hat keinerlei Erlebniswelt im Bereich der Erotik oder der Sexualität, wenn so etwas geschieht. Für das Kind ist das alles mit extremer Scham verbunden; es ist dem Kind peinlich, es ist dem Kind unangenehm, auch schon, wenn es sich „nur“ um Berührungen handelt.

Kinder sind in der Regel den Erwachsenen gegenüber arglos und vertrauensvoll – insbesondere dann, wenn es ich um einen Menschen handelt, der dem Kind seit der Geburt in einer überhöhten Stellung dargeboten wird, ein Mensch mit sonderbaren Kleidern, der Rituale ausführt – für das Kind von geheimnisvoller Art – und von dem sich in dem Kind die Ahnung aufgebaut wird: Dieser Mensch muss etwas Besonderes sein, weil er letztlich Vermittler zwischen mir und dem lieben Gott ist.

Und dann führt ein solcher überhöhter Mensch plötzlich Handlungen an dem Kind aus, die für das Kind im höchsten Grade mit Scham besetzt, peinlich und zum Teil schmerzhaft sind.

Wenn Kinder durch Erwachsene Situationen erleben, die sie nicht verstehen, die sie nicht einordnen können, für die sie nicht einmal Worte haben, dann habe viele von ihnen die Neigung, schließlich zu der Überzeugung zu kommen, dass sie selber wohl daran Schuld sein müssen, dass ihnen so etwas geschieht.

Der Aufbau eines solchen Schuldkomplexes ist oft die Folge davon, dass Kinder Ding erleben, die sie nicht verstehen, die sie nicht einordnen können. In ihrer eigenen Logik kommen dann viele Kinder, wie gesagt, zu der Überzeugung: „Ich muss selbst ein so schlechter Mensch sein, dass mir so etwas überhaupt geschieht.“

Das Kind, das Opfer, hat also plötzlich ein schlechtes Gewissen und glaubt, es sei schuld an dem, was passiert ist. Und das ist das Gemeine an der ganzen Situation. Das Kind kann einem von ihm selbst idealisierten Menschen nicht die Schuld zuweisen. Das würde im Kind selbst zu großen Konflikten führen, die das kindliche Gemüt nicht aushält.

Aus vielen Erfahrungen, aus vielen Berichten, aus vielen Kontakten mit betroffenen Kindern und Erwachsenen ist bekannt, dass sie zur Geheimhaltung gezwungen werden. Oder sie werden dahingehend indoktriniert:“Du bist schuld. Du hast etwas an dir, was mich veranlasst, dir das anzutun.“

……..Mit dem „Priesterjahr“ sollte für den Priesterberuf geworben werden.

Was ist unter „Priester-Beruf“ zu verstehen?

Der Priester übt also einen Beruf aus. Das hat aber mit der Berufung „von oben“, von Gott, nichts zu tun. Also könnte man sagen: Die Institution Kirche ist gewissermaßen ein reicher Großkonzern, in dem der Priester seinen Beruf ausübt. Es ist folglich ein Mann, der wie andere im Volk seinen Beruf ausübt.

Da keine Berufung von Gott vorliegt, ist der Priester ein Angestellter des Papstes, der dem Großkonzern vorsteht. Also ist er, wie jeder andere auch, ein berufstätiger Mensch – allerdings in einem übermächtigen Großkonzern. Und wer unterstützt diesen Großkonzern? – Das Volk und nicht zuletzt unsere Regierung.

Die Tradition kirchlicher Zwangsdiktatur hat offenbar vielen Menschen des christlichen Abendlandes den Blick für die Wahrheit verstellt. Man mache sich bewusst, welch eine Ungeheuerlichkeit das ist:

Die Kirche behauptet zunächst einmal willkürlich, Nachfogler des Petrus zu sein. Sie behauptet dann weiter, eine sogenannte Schlüsselgewalt zu haben, die sie von Petrus geerbt haben will, obwohl Jesus diesen Schlüssel des Vergebens ja allen Menschen gegeben hat. Und aus dieser angeblichen Schlüsselgewalt leitet die Kirche wieder ihren maßlosen Anspruch ab, den Menschen im Namen Gottes Sünden vergeben zu können. Und es geht ja noch viel weiter: Die Kirche leitet ja auch den Anspruch ab, zu entscheiden, wer in eine angebliche ewige Hölle oder in eine ewige Verdammnis muss. – Dieser maßlose Anspruch hat nun wirklich mit den Ursprüngen des Urchristentums nichts mehr zu tun!

Wer glaubt heute wirklich noch, das alles habe irgendetwas mit Jesus von Nazareth zu tun? Jesus wollte weder Priester noch Zeremonien, noch Dogmen, Riten und Sakramente, noch das sogenannte Zölibat – und erst recht nicht die Missbrauchs- verbrecher, begangen von Priestern an unschuldigen Kindern.

Herausgegeben von:

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt, Dr. Peter Thurneysen, Max-Braun-Str.2, 97828 Marktheidenfeld.    www:das-wort.com

Linkshttp://www.Matthias Drobinski: „Bamberg: Missbrauchsvorwürfe. Die Lieblinge des Priesters“, SZ online, 29.07.2009

http://www.nzz.ch/nachrichten/international/padophilie_priester_in_dublin_von_der_hierarchie_1.4070247.html

http://www.childabusecommission.ie

http://www.justice.ie/en/JELR/Pages/PB09000504

http://www.independent.ie/national-news/archbishops-canon-law-adviser-steered-them-towards-coverup-1955970.html

http://www.garda.ie

http://www.rirb.ie/documents/cac_report2002.pdf

BBC: Sex crimes and the Vatican
Catholic Office for the Protection of Children & Vulnerable Adults
„Instruction of the Manner of Proceedings in Cases of Solicitations“, Vatican Press, 1962 (pdf)
Das Kreuz der Pädophilie Der Papst und die schwarzen Schafe der katholischen Kirche, 3sat
Pädophilie im Internet
In einem Dossier informiert der Fidesdienst über Zahlen, Daten, Informationen zum Umfang krimineller Verbindungen
Pope ‘led cover-up of child abuse by priests’
Sexualverbrechen und der Vatikan
Verschweigen, verdrängen, vertuschen. Die Kirche und der Skandal um pädophile Priester, Spiegel Online 2002
Video: „Sex crimes and the Vatican“PapstDownload Sex Crimes and the Vatican

Ältere Artikel »