2 K 1700/09 In seinem Schriftsatz vom 27.10.2009 gibt der Beklagtenvertreter zu erkennen, dass
er die Klageschrift nicht verstanden hat. Die Kläger haben sowohl in der Abmahnung
als auch in der Klage wiederholt klargestellt, dass sie der Beklagten weder ihre Lehre,
noch ihre Taten, noch ihre Untaten streitig machen. Sie kann ihre „innerbetrieblichen“
Angelegenheiten regeln wie sie will, und sie kann sich nennen, wie sie will, aber nicht
christlich.
Die Kläger wenden sich dagegen, dass die Beklagte sich als „christlich“ bezeichnet,
obwohl weder das, was sie in die Öffentlichkeit verbreitet, noch das, was sie in der
Gesellschaft tut, christlich ist. Sie begeht mit diesem Wort Etikettenschwindel zur
Irreführung der Bürger und zur Erlangung von ungeheueren staatlichen Subventio-
nen unter Missbrauch ihrer Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechtes.
Ihr gesamtes soziales Auftreten in Gesellschaft und Staat erfolgt unter diesem
falschen Etikett. Mit dem innerkirchlichen Autonomiebereich hat all dies nichts zu
tun, wie die Kläger bereits in der Klage dargelegt haben.
Auf Seite drei des Schriftsatzes vom 27.10.2009 erklärt der Beklagtenvertreter die
Position der Beklagten mit erstaunlicher Offenheit, wenn er schreibt:
„Der Begriff „christlich“ ist nicht geschützt.“
Die Beklagte bringt damit zum Ausdruck, dass jeder den Begriff „christlich“ ver-
wenden kann, ohne Rücksicht auf seine wahren Absichten und Verhaltensweisen.
Die römisch-katholische Kirche will dem Gericht offenbar signalisieren, dass sie
sich das Recht, den Namen des Jesus, des Christus, der für eine Hoheitslehre und
ein Leben von höchster Ethik und Moral steht, zu missbrauchen, von Niemandem
streitig machen lässt. Denn, wenn der Name „christlich“ nicht geschützt ist, kann
jeder mit dem Namen Christus Schindluder treiben, also auch die römisch-
katholische Kirche.
Die Beklagte macht nicht einmal den Versuch, zu rechtfertigen, inwieweit sie zu
Recht das Etikett „christlich“ beansprucht. Sie zieht sich auf die Position zurück,
den Namen genauso missbrauchen zu dürfen, wie jeder Beliebige andere.
Wenn jeder sich christlich nennen kann, dann durfte sich Hitler christlich nennen,
der ein Massenmörder war, Mussolini und Franco durften sich christlich nennen.
Luther, auf den sich der Massenmörder Hitler bei seinem Vernichtungs-Feldzug
gegen die Juden berief, und der selbst zum Morden, Stechen, Plündern,
Anzünden und Totschlagen aufrief, durfte sich christlich nennen.
Jeder Kinderschänderverbrecher, perverse Mörder, Sadist, Schlächter,
Sittenstrolch, Völkermörder, Kriegstreiber, Sklavenhalter, Ausbeuter, Lügner,
Betrüger, Räuber, Umweltzerstörer, Heuchler, Tierquäler, Folterknecht, bis
hinunter in die tiefsten Niederungen der Abartigkeiten, darf sich christlich
nennen. Wenn sich jeder christlich nennen kann, kann sich auch der Teufel
christlichnennen. Wer kann dann beweisen, dass die römisch-katholische Kirche
nicht der Teufel ist, wie es Luther vom Papst behauptete?
Jesus sagte: An ihren Früchten könnt ihr sie erkennen. Woran kann man die
Beklagte erkennen? Wie heißen die Früchte der römisch-katholischen Kirche? Welche
Früchte kann sie uns vorweisen? Vor allem dann, wenn man Autoren wie
Karlheinz Deschner, Horst Hermann, Avro Manhattan, Hubertus Mynarek,
Gert von Paczensky, Vladimir Dedijer und viele viele andere liest und die Tagesnach-
richten aufmerksam verfolgt?
Niemand kann heute mehr bestreiten, dass die römisch-katholische Kirche unter
Missbrauch des Namens „christlich“ und des Kreuzes über Jahrtausende hinweg bis
in die heutige Zeit gemordet, geplündert, geraubt und unsägliches Leid über ganze
Kontinente gebracht hat. Millionen und Abermillionen Menschen wurden von der
römisch-katholischen Kirche unter dem Namen „christlich“ umgebracht in den
Kreuzzügen, in der Inquisition, in den Hexenverfolgungen und den Judenmorden,
bei der Ausrottung ganzer Völker in Mittelamerika, bei der Kolonialisierung Afrikas,
in der Sklavenhaltung, um nur einige der historischen Barbareien der römisch-
katholischen Kirche zu nennen.
Karlheinz Deschner schreibt teils wörtlich, teils sinngemäß:
„Die Machthaber der römisch-katholischen Kirche, die Päpste also, ließen weite
Teile der Erde mit einer nie zuvor dagewesenen Blutspur unvorstellbaren Ausmaßes
überziehen.
Die grausamsten Verbrechen, zu denen nur die allerperversesten Verbrecher
überhaupt fähig sind, wurden von den Priestern der römisch-katholischen
Kirche gebilligt, begangen,befohlen und von ihren der römisch-katholischen
Kirche und den Päpsten hörigenAnhängern ausgeführt.
Über Jahrhunderte hinweg war es ein Morden, Brennen, Kreuzigen und Foltern;
überdie Jahrhunderte hinweg ein Verstümmeln, Erschlagen, Abstechen und
Schlitzen,ein Abhacken von Händen und Füßen, ein Ausdärmen bei lebendigem
Leib; über die Jahrhunderte hinweg ein Rädern und Krummschließen, ein
Köpfe-Abschlagen und Aufspießen, ein Abschneiden von Ohren, Lippen
und Brüsten, ein Ausstechenund Rausreißen von Augen und Zungen, bei
Lebendigen und Toten, ein Vierteilenund Pfählen, ein Zersägen und Hängen,
ein Quälen mit glühenden Eisen, undanderen allerschlimmsten Qualen, wie
es nur kranken Gehirnen entspringen oder Teufel sich ausdenken können.
Über die Jahrhunderte hinweg ein Verhungernlassen, ein In-Verliese-Angekettet-
Wegsperren, ein Auf-dem-Scheiterhaufen-lebendig-verbrennen-Lassen, ein Ersäufen
und Erdrosseln, ein Versklaven, ein Aberkennen aller persönlichen Rechte – alles
ohne Unterlass, millionenfach und viele Jahrhunderte lang.
Säuglinge, Kinder, Frauen, Männer, Greise, Kranke, Behinderte, alle ohne
Erbarmen hingemordet zur angeblichen Ehre Gottes und Machtvergrößerung
der römisch-katholischen Kirche.
Die Güter und der Besitz der Ermordeten wurden oft sogleich der Kirche einverleibt.
Ganze Familien wurden wegen geringer Vergehen, oftmals nur durch bloße
Verleumdungen, bis in die dritte, vierte Generation durch Sippenhaft versklavt
und zugrunde gerichtet.“
Wer es nicht glaubt, der lese selbst nach, bei K.H. Deschner, „Kirche des Unheils“,
„Opus Diaboli“, „Memento!“, bei Horst Hermann, und vielen anderen.
Nur einige ganz wenige Zahlen:
– Kreuzzüge: Der Aufruf Papst Urbans II. vom 27. November 1095 hatte mehr als eine
Million Menschen auf entsetzliche Weise zu Tode gebracht. Urban wurde am 14.7.1881
„selig“ gesprochen. Dies war nur einer von 7 Kreuzzügen, deren Opfer auf 22 Millionen
Menschen geschätzt werden.
– Die Zahl der Opfer des kirchlichen Hexenwahns, dessen Ausläufer bis ins 19. Jahr-
hundert reichten, wird auf mindestens 40.000 bis 80.000 Menschen geschätzt.
– Die Zahl der Opfer der Inquisition wird auf bis zu 9 Millionen geschätzt.
– Die Eroberung Amerikas kostete in 150 Jahren überwiegend durch Katholiken
rund 100 Millionen Menschen das Leben. Der katholische Theologe Leonardo Boff
nennt die Eroberung Amerikas den größten Völkermord aller Zeiten.
– Sklavenhandel, dem bis zum 19. Jahrhundert 13 Millionen Afrikaner zum Opfer
fielen, wurde von der römisch-katholischen Kirche befürwortet und selbst betrieben.
Der Vatikan war einer der letzten europäischen Staaten, der erst 1838 die Sklaverei
abschaffte.
– Besonders niederträchtig und rücksichtslos ist die römisch-katholische Kirche
immer gegen Urchristen vorgegangen, die den Verbrechen des Priesterkultes
ein Leben nach den Zehn Geboten und der Bergpredigt des Jesus, des Christus,
entgegengesetzt haben. Diese wurden brutal verfolgt, gefoltert, gequält und
ermordet , seien es die Markioniten, die Paulikianer, die Manichäer, die
Katharer oder Albigenser, die Bogumilen, die Anhänger von Savonarola, die
Waldenser, Hussiten und andere. An allen vollzog die römisch-katholische Kirche
ihren dogmatischen Auftrag des Ausmerzens.
Wer jetzt sagt, das liegt alles lange zurück, der kennt die römisch-katholische Kirche
nicht, denn dieser Ausmerzungsauftrag gilt heute noch und wird von der römisch-
katholischen Kirche soweit ernst genommen, wie es die gegenwärtigen Verhältnisse in
den einzelnen Staaten zulassen. Der Ausmerzungsauftrag steht eindeutig in den Lehr-
vorschriften der römisch-katholischen Kirche bei Neuner-Roos im offiziellen Lehrbuch
„Der Glaube der Kirche“ unter Randnummer 382.
Auch die Inquisition ist lebendig wie eh und je. Für die perversen Verbrecher, die die
Inquisition durchführten, und die Der Spiegel am 1.6.1998 als Vorläufer von Gestapo,
Stasi und KGB bezeichnete, fand Josef Ratzinger kurz vor seiner Wahl zum Papst
folgende lobende Worte: „Wir versuchen heute das, was nach damaligen Methoden,
zum Teil kritisierbar, gemacht worden ist, jetzt aus unserem Rechtsbewusstsein zu
machen. Aber man muss doch sagen, dass Inquisition der Fortschritt war, dass
nichts mehr verurteilt werden durfte ohne Inquisitio, das heißt, dass Untersuch-
ungen stattfinden mussten.“ (ARD-Magazin Kontraste, 3.3.2005) – Eine üblere
Verhöhnung der Opfer der Verbrechen der römisch-katholischen Kirche kann man
sich kaum vorstellen
Wer sagt, dies alles liege lange zurück, der hat auch schon wieder vergessen, dass
die römisch-katholische Kirche bis in die letzten Jahrzehnte in den großen Weltkrie-
gen und in vielen weiteren Kriegen Soldaten auf beiden Seiten in den Tod gesegnet
hat, dass sie die Diktatoren Hitler, Franco, Mussolini und unzählige anderer Gewalt-
herrscher unterstützt hat.
Er verdrängt den Völkermord 1941-1943 in Kroatien unter Beteiligung von
Franziskanermönchen und des Erzbischofs Stepinac, dem eine dreiviertel
Million orthodoxer Serben zum Opfer fiel.
Er verschweigt, dass 1994 in Ruanda im Beisein römisch-katholischer Priester
und Nonnen in 100 Tagen 800 000 Menschen ermordet wurden.
Und er weiß vielleicht gar nicht, auf welch abscheuliche Weise während der
Diktatur in Argentinien bis 1983 im Beisein von Militärkaplänen der Rat von
römisch-katholischen Kirchenvertretern befolgt wurde: „Die Ermordung in
einem Militärgefecht ist nicht christlich. Besser machen Sie das so: Geben Sie
eine Spritze mit Drogen den Gefangenen, und dann fliegen Sie übers Meer –
Todesflug.“ (Aus einer Sendung des SWR v. 14.6.2001).
Die Liste dieser Früchte der Beklagten ließe sich beliebig verlängern, bis hin zu
den erst vor kurzem aufgedeckten brutalen Kinderschänderverbrechen durch
Priester und Vertreter der römisch-katholischen Kirche an tausenden und aber-
tausenden von wehrlosen Kindern, die von Psychologen als Seelenmord
bezeichnet werden. Und dass davon nicht nur Hunderttausende von Kindern
in den USA, Kanada, Australien und Irland, sondern auch in Deutschland
betroffen sind, konnte selbst die Beklagte jetzt nicht mehr länger vertuschen,
wie aus einer Meldung der Deutschen Bischofskonferenz vom 2.11.2009 hervorgeht.
In Gefängnissen stehen solche Verbrecher auf der untersten Stufe der Verkommenheit.
Der Konzern der Beklagten hat sie jedoch jahrzehntelang in ihren Palästen und Klöstern
gedeckt.
Die römisch-katholische Kirche vertuscht die Verbrechen systematisch auf höchste
Anordnunghin. Die Süddeutsche Zeitung schreibt am 19.8.2003 unter Berufung
auf einen britischen Zeitungsbericht, der Vatikan habe in den 60-iger Jahren
offiziell angeordnet, sexuellen Missbrauch durch Priester nicht in die Öffentlichkeit
dringen zu lassen. Die Opfer des Missbrauchs sollten unter Drohung der
Exkommunizierung zum Stillschweigen verpflichtet werden. 2001 habe der
deutsche Kardinal Ratzinger in einem Rundschreiben betont, dass das Dokument
noch gültig sei.
Das alles sind Früchte der Beklagten unter dem Namen“ christlich“. Und dabei ist
dies nur ein kleiner Ausschnitt aus dem monströsen Verbrechenskatalog der römisch-
katholischen Kirche. Der weltweit anerkannte und vielfach preisgekrönte Schriftsteller
Karlheinz Deschner, der wie kein anderer in das Schreckenskabinett dieser Organisation
geblickt hat, verbreitet seit 1986 unwidersprochen sein Fazit: „Nach intensiver
Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike,
Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts,
keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so
scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche, ganz
besonders die römisch-katholische Kirche.“ (Die beleidigte Kirche, S.42/43)
Dies sind keine innerkirchlichen Angelegenheiten. Millionen und Abermillionen von
Menschen wären froh gewesen, wenn die römisch-katholische Kirche sich auf ihre
innerkirchlichen Angelegenheiten beschränkt hätte, anstatt Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und gegen Menschen zu begehen.
Jetzt versteht man auch, was der Seher von Patmos schon vor zweitausend Jahren
gemeint hat, wie in der Bibel der Beklagten zu lesen ist, als er die Menschen in
Bezug auf die Beklagte aufgefordert hat:
„Gehet aus von ihr, mein Volk, dass ihr nicht teilhabt an ihren
Sünden und nichts empfangt von ihren Plagen!“ (Bibel, Offenbarung
des Johannes, 18, 4).
Man versteht auch, warum die Beklagte so darauf beharrt, dass der Begriff
„christlich“ nicht geschützt ist, sondern frei missbraucht werden kann, denn
die Beklagte selbst will ihn auf „Teufel komm raus“ missbrauchen.
Und natürlich nicht im innerkirchlichen Bereich, denn der ist bekanntlich
streng hierarchisch und totalitär strukturiert und dort bedarf es dieses
Etikettenschwindels nicht. Wenn es nur um innerkirchliche Belange ginge und
nicht um die Verteufelung Andersdenkender, dann bräuchte die Beklagte auch
keine Sektenbeauftragten.
Die Kläger wollen mit diesem teuflischen Gebaren der römisch-katholischen Kirche auch
nicht mehr durch das Taufregister verbunden sein, in welches ihre Eltern sie aufgrund
des Etikettenschwindels haben eintragen lassen und wofür sie jahrelang an die Kirche
Tribut in Form von Kirchensteuern haben zahlen müssen. Schon die Tatsache, dort
einmal eingetragen gewesen zu sein, ist für einen aufrichtigen Christusnachfolger, der
sich von dem kirchlichen Zwang befreit hat, eine schwere Schmach, die nur durch die
vollständige Löschung getilgt werden kann.
Mit solch einer dogmatischen Kultreligion und ihren Verbrechen in Verbindung
gebracht zu werden, ist niemandem zumutbar. Und jeder Bürger sollte davor
geschütztwerden, unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen in solch eine
Organisation hineingelockt oder gezwungen zu werden.
Vor dem Hintergrund der monströsen Verbrechen in Gegenwart und Vergangenheit
kann man den Hinweis des Beklagtenvertreters, der Name römisch-katholisch sei
geschützt, nur als Ausdruck völliger Hilflosigkeit werten. Wer will schon freiwillig
mit dieser Institution in Verbindung gebracht werden, am allerwenigsten die Kläger!
Offenbar setzt sich diese Erkenntnis auch in der Justiz durch. In einem umstrittenen
Verfahren in Würzburg setzte sich der kurz danach zum leitenden Oberstaatsanwalt
beförderte Dr. Dietrich Geuder sowohl bei Amtsrichter Behl als auch bei der
Vorsitzenden Richterin am Landgericht Müller mit seiner Auffassung durch,
dass es eine Beleidigung ist, wenn man jemanden als Helfer einer römisch-katholischen
Institution bezeichnet, deren Chef lange Jahre der jetzige Papst war. Das Wort
„Inquisitionshelfer“ war der Auslöser für eine saftige Geldstrafe wegen Beleidigung.
Diese vom Oberlandesgericht Bamberg bestätigten Urteile sind deshalb so bahn-
brechend, weil nach Ansicht der Würzburger Justiz schon die Erwähnung einer
Person in Verbindung mit einer römisch-katholischen, lange Jahre vom Papst
geleiteten Institution, für diese Person eine Beleidigung darstellt, die so schwer-
wiegend ist, dass sie weder durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung
noch dadurch gerechtfertigt ist, dass die Aussage wahr ist. Die Würzburger Justiz
hat die römisch-katholische Kirche damit fast noch negativer eingestuft als deren
schärfste Kritiker.
Der gesamte übrige Vortrag der Beklagten beschränkt sich darauf, ihre Position
zu verteidigen, sie hätte das Recht, den Namen „christlich „für ihre Zwecke miss-
brauchen zu dürfen. Offenbar vertraut sie darauf, dass ihre Multimilliarden und
ihre Macht und ihr Einfluss ausreichen, um ihr diese Gelegenheit zum Missbrauch
des Namens des Jesus, des Christus, auch weiterhin zu erhalten.
Sicherlich vertraut sie dabei auch auf ihre in ihrer Dogmatik angelegten Drohungen
mit der ewigen Verdammnis gegenüber vom Säuglingsalter an indoktrinierte
Kirchenmitglieder, wenn sie von ihnen in ihren verbindlichen Lehranweisungen
verlangt, staatliches Recht nicht über die Anforderungen der Kirche zu stellen.
Die Kläger wissen, in welchen Gewissenskonflikt konfessionell gebundene Richter
in so einem Fall geraten, und dass das Glaubensbekenntnis dann im Zweifel den
Ausschlag geben kann.
Um dem erkennenden Gericht eine solche Zwangslage zu ersparen, die übrigens
für einen Lutheraner, von dessen Kirche die Kläger ebenfalls den Verzicht auf
die Bezeichnung „christlich“ verlangen, genauso besteht, stellen wir deshalb
offiziell die Frage an das erkennende Gericht, welches Glaubensbekenntnis
die zur Entscheidung berufenen Richter haben. Denn dem Glauben, zu dem
sie sich bekennen, müssen sie Folge leisten, sonst wäre ihr Bekenntnis ja gelogen.
Und nach dogmatisch kirchlicher Lehre würden sie unweigerlich der ewigen
Verdammnis anheim fallen, wie es z.B. in Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche,
in Lehrsatz Nr. 85 bestimmt wird: „Wer nicht die ganze kirchliche Überlieferung
annimmt, die geschriebene wie die ungeschriebene, der sei ausgeschlossen
[= verdammt].“Und der Katechismus stellt in Tz.2242 unmissverständlich fest,
dass die Gläubigen die „Gewissenspflicht“ haben, „die Vorschriften der staatlichen
Autoritäten nicht zu befolgen, wenn diese ….. den Weisungen des Evangeliums
widersprechen.“ Und dass das „entscheidende Wort bei der Interpretation der
Schrift Sache der Kirche“ sei, hat der Führer der römisch katholischen Kirche
erst jetzt wieder klargestellt, wie Radio Vatikan am 26.10.2009 meldet.
Auch aus rechtlichen Gründen dürfte die Mitwirkung konfessioneller Richter
im vorliegenden Verfahren ausgeschlossen sein. In dem erwähnten Urteil des
Landgerichts Würzburg (3 Ns 101 Ds 701 Js 20116/2006) verweigerte die
Richterin Müller dem Angeklagten unter anderem den Freispruch deshalb,
weil dieser sich vor seiner Äußerung bei einem Rechtsanwalt über die Rechtslage
informiert hatte, der das gleiche Glaubensbekenntnis hatte wie der Angeklagte.
Ein solcher Jurist vertrete „einseitig die Interessen“ dieses Glaubens. Diese
Feststellung schließt grundsätzliche jede rechtlich verbindliche Beteiligung
eines Juristen an einem Verfahren aus, an dem Glaubensgenossen von ihm
beteiligt sind. Diese rechtliche Beurteilung wurde vom Oberlandesgericht
Bamberg von den Richtern Schwarz, Dr. Bär und Titze bestätigt.
Abschließend weisen die Kläger nochmals darauf hin, dass niemand der
Beklagten ihre geschützte Bezeichnung römisch-katholisch streitig machen will.
Es wäre doch auch für die Beklagte von Vorteil, wenn sie die geschützte
Bezeichnung römisch-katholisch in den Vordergrund stellt. Sie kann dann unter
diesem Etikett beispielsweise einen Ablass gewähren, den es von Christus nicht
gibt, und es wäre auch für ihre Gläubigen interessant, wenn sie eine geschützte
Organisation haben. |
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