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Die Frage der Kläger nach dem Glaubensbekenntnis

der Richter beantwortete der Berichterstatter der

2. Kammer des Verwaltungsgerichts

Freiburg mit einem Satz:

„Es ist nicht beabsichtigt, die Frage nach

dem Glaubensbekenntnis der zur

Entscheidung berufenen Richter zu

beantworten.“

Die Anwälte der Kläger richteten daraufhin

folgenden Schriftsatz an das Verwaltungs-

gericht Freiburg:

Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Per Telefax voraus: 0761/7080-888

23. November 2009
h-h

Dieter Potzel u.a. ./. Erz-

bistum/Diözese

Freiburg

2 K 1700/09

I.

Der Berichterstatter teilt mit, dass das Erkennende

Gericht die Frage nach dem Glaubensbekenntnis

der Richter nicht beantworten will. Offenbar muss

diese Tatsache, die jederArbeitnehmer, auch jeder

Richter in seiner Lohnsteuerkarte offenlegen muss,

den Rechtssuchenden verschwiegen werden. Da

stelltsich doch die Frage nach dem „warum“?

Könnte es sein, dass sich jemand schämt, zahlen-

des Mitglied einer Organisation zu sein, deren

Verbrechen in der Vergangenheit der vielfach

preisgekrönte Autor Karl-Heinz Deschner in

seinem vielbändigen Werk so ausführlich

beschreibt und die heute durch ihre Kinder-

schänderverbrecher weltweit für Aufsehen sorgt?
Oder befürchtet jemand Repressalien von der

Organisation, zu deren Glauben er sich bekannt

hat?
Oder fühlt man sich zu der Vorgehensweise durch

das abgebene Glaubensbekenntnis verpflichtet?
Aber wie steht es dann mit dem Eid, den die

Richter auf die Verfassung geschworen haben, die

Sie zur Unparteilichkeit verpflichtet und keine

geheimen Vorbehalte duldet?

Es muss sich um einen schwerwiegenden

Gewissenskonflikt der Richter handeln. Keiner

von ihnen hätte wohl ein Problem damit, im

Falle eines Verfahrens zwischen den Fußball-

vereinen Bayern München und SC Freiburg um

Namensrechte seine Mitgliedschaft beim SC

Freiburg offenzulegen und die Besorgnis seiner

Befangenheit zu bejahen oder mindestens zur

Diskussion zu stellen. Doch im vorliegenden Fall

scheint dies nicht so einfach zu sein.

Um den zur Entscheidung berufenen Richtern

entgegenzukommen und ihnen den Gewissens-

konflikt zwischen den mit der Drohung der

ewigen  Verdammnis unterlegten Forderungen

des  Glaubens, zu dem sie sich bekennen, und

dem Rechtsstaatgebot, dem sie durch ihren

Diensteid verpflichtet sind, zu ersparen,

lehnen die Kläger sie wegen

Besorgnis der Befangenheit

ab.

Die Besorgnis der Befangenheit ergibt sich für

jeden vernünftigen Rechtssuchenden aus der

dargestellten Konfliktsituation zwischen der

Kirchenbindung und dem Rechtstaatsgebot. Im

schlimmsten Fall erkennt der betroffene Richter,

der meist schon vom Säuglingsalter an der

Indoktrination seines von ihm bekannten Glaubens

unterliegt, seine eigene Befangenheit selbst gar

nicht mehr.

Das Glaubensbekenntnis der Richter können

die Kläger nicht glaubhaft machen. Das Verhalten

des Gerichts lässt aber keinen anderen Schluss zu,

als dass die Richter sich dort zu einem Glauben

bekennen, der eine Entscheidung zum Nachteil der

Kläger verlangt. Das Schweigen kann also in diesem

Fall, wo es um die fundamentale Frage des

Etikettenschwindels der römisch-katholischen

Kirche geht (und parallel dazu in einem anderen

Verfahren gegen die Lutherkirche) nur als

weitererGrund zur Besorgnis der Voreinge-

nommenheit betrachtet werden.

Dass es sich dabei nicht um rein theoretische

Überlegungen handelt, zeigen die Erfahrungen

der Unterzeichner mit Organen der Justiz im

Raum Würzburg. Dort wurde ein Kirchenaus-

steiger von einem Staatsanwalt mit kirchlichem

Glaubensbekenntnis angeklagt und von

ebensolchen Richtern wegen Beleidigung verur-

teilt, weil er eine Person mit römisch-

katholischem Glaubensbekenntnis als

Inquisitionshelfer bezeichnet hatte, die

seinen Glauben öffentlich beschimpft hatte.

Jeder unvoreingenommene Bürger wird dies als

absurd empfinden: Wer jemanden als Helfer der

Inquisition – heutiger Name Glaubenskongregation

– bezeichnet, wird verfolgt und bestraft. Wer

Vorsitzender der Inquisition – heutiger Name

Glaubenskongregation – ist, wird Papst, so wie

Joseph Ratzinger, und von den gleichen bejubelt.

Das Spannungsverhältnis zwischen Recht und

konfessionellem Glaubensbekenntnis kann also

nicht nur zum Verlust des Rechtes, sondern sogar

zum Verlust der Vernunft führen.

II.

Die Kläger halten das vorliegende Verfahren nicht

für eine Entscheidung durch Gerichtsbescheid

geeignet.

III.

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt,

die ihre Löschung aus den Taufregistern der

römisch-katholischen Staatskirche verlangt haben,

haben wiederholt die Antwort bekommen, die auch

schon in der Klage als offizielle Position der römisch-

katholischen Kirche dargestellt wurde, dass es sich

bei der Taufe um ein untilgbares Prägemal handle.

Dabei wird auf CIC can. 849 verwiesen.

Die Kläger Nr.3 und Nr.6 sind unmittelbare Opfer

dieses „ewigen“ Mals, das ihnen die römisch-

katholische Kirche nur aufbrennen konnte, weil

sie die Eltern über ihre unchristliche Lehre mit

dem Wort „christlich“ arglistig getäuscht hat.

Dieser Makel soll nach dem Selbstverständnis

der römisch-katholischen Kirche den Opfern bis

in alle Ewigkeit anhaften. Im Klartext heißt das:

Das Opfer kann zwar seinen Austritt aus der

römisch-katholischen Kirche erklären, aber das

hilft ihm nicht. Die römisch-katholisch Kirche

läßtkeinen mehr frei, den sie einmal mit dem

falschenEtikett „christlich“ eingefangen hat.

Und so sindauch die Kläger in diesen Teufels-

kreis geraten:

Sie sind auf ewig verdammt, in dieser Institution

zu sein, und auf ewig verdammt

(… der sei verflucht),

weil sie die unchristliche Dogmenlehre dieser

Institution nicht glauben. Sie sind also jetzt

auf alle Ewigkeit an diese Lehre gebunden, die

bekanntlich Ursache schwerer ekklesiogener

Neurosen ist.

Diese Lehre ist unchristlich, weil sie die Berg-

predigt faktisch außer Kraft gesetzt hat. Damit

stellt sie sich gegen die Bergpredigt, die zentrale

Lehre des Jesus, des Christus, ist also unchristlich.

Und damit ihr Etikettenschwindel nicht sogleich

auffliegt, hat die römisch-katholische Kirche über

Jahrtausende alle Menschen und Volksgruppen

umgebracht, die nach den christlichen Lehren der

Bergpredigt leben wollten, Markioniten, Manichäer,

Katharer, Bogumilen, Anhänger Savonarolas, und

viele mehr.

Zusammengefasst heißt das aus der Sicht der

römisch-katholischen Kirche: „Die Lehre des

Jesus, des Christus, die Bergpredigt, ist nicht

lebbar, das beweisen wir, indem wir dafür sorgen,

dass alle, die es tun, verleumdet, diskriminiert,

mundtot gemacht oder umgebracht werden,

soweit, wie es die politische Lage gerade erlaubt“.

Die Infamie besteht aber darin, dass man den

Menschen vorspiegelt, man handle im Namen

dessen, dessen Lehre und Nachfolger man auf

brutalste Weise bekämpft.

Aus Sicht der Opfer, zu denen die Kläger gehören,

die Kläger Nr.3 und Nr.6 besonders durch das von

der römisch-katholischen Kirche verpasste

Prägemal, ist der katholischen Kirche all dies

nur wegen des Missbrauchs des Namens Christi

möglich . Es ist höchste Zeit, dass ihr dies untersagt

wird.

Dr. Sailer
Rechtsanwalt
Dr. Hetzel
Rechtsanwalt

Download: Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg – 23.11.2009.pdf [62 KB]

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Klage
Abmahnung
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Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit fordern dieStaatskirchenkonzerne auf, den jahrhundertelangen Etikettenschwindel durch denMissbrauch des Namens des Jesus, des Christus, endlich zu beenden. Sie sollen sich

katholisch oder lutherisch nennen, aber nicht mehr christlich.

Auf die Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg erwiderte die

beklagte römisch-katholische Kirche mit dem Antrag, die Klage

abzuweisen.

Den Klägern stünde das Recht, die Beklagte zu verklagen, nicht zu. Die Gerichte

hätten keine Befugnis, darüber zu urteilen, ob die Beklagte sich christlich nennen

darf oder nicht , das sei eine innere Angelegenheit der katholischen Kirche, für

die das staatliche Gericht nicht zuständig sei.

Auf die von den Klägern vorgetragenen Tatsachen geht die Beklagte gar nicht ein

und erklärt, sie werde „zu den religiösen und theologischen Fragestellungen,

die von den Klägern aufgeworfen werden, keine Stellungnahme abgeben“. Die

Beklagte verweist darauf, dass die Bezeichnung „römisch-katholisch“ geschützt

ist und betont: „Der Begriff ‚christlich‘ ist nicht geschützt“.

Die Kläger haben daraufhin mit folgendem Schriftsatz an das

Verwaltungsgericht Freiburg geantwortet:

Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Per Telefax voraus: 0761/7080-888

10. November 2009
h-h

Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg

2 K 1700/09 In seinem Schriftsatz vom 27.10.2009 gibt der Beklagtenvertreter zu erkennen, dass

er die Klageschrift nicht verstanden hat. Die Kläger haben sowohl in der Abmahnung

als auch in der Klage wiederholt klargestellt, dass sie der Beklagten weder ihre Lehre,

noch ihre Taten, noch ihre Untaten streitig machen. Sie kann ihre „innerbetrieblichen“

Angelegenheiten regeln wie sie will, und sie kann sich nennen, wie sie will, aber nicht

christlich.

Die Kläger wenden sich dagegen, dass die Beklagte sich als „christlich“ bezeichnet,

obwohl weder das, was sie in die Öffentlichkeit verbreitet, noch das, was sie in der

Gesellschaft tut, christlich ist. Sie begeht mit diesem Wort Etikettenschwindel zur

Irreführung der Bürger und zur Erlangung von ungeheueren staatlichen Subventio-

nen unter Missbrauch ihrer Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechtes.

Ihr gesamtes soziales Auftreten in Gesellschaft und Staat erfolgt unter diesem

falschen Etikett. Mit dem innerkirchlichen Autonomiebereich hat all dies nichts zu

tun, wie die Kläger bereits in der Klage dargelegt haben.

Auf Seite drei des Schriftsatzes vom 27.10.2009 erklärt der Beklagtenvertreter die

Position der Beklagten mit erstaunlicher Offenheit, wenn er schreibt:

„Der Begriff „christlich“ ist nicht geschützt.“

Die Beklagte bringt damit zum Ausdruck, dass jeder den Begriff „christlich“ ver-

wenden kann, ohne Rücksicht auf seine wahren Absichten und Verhaltensweisen.

Die römisch-katholische Kirche will dem Gericht offenbar signalisieren, dass sie

sich das Recht, den Namen des Jesus, des Christus, der für eine Hoheitslehre und

ein Leben von höchster Ethik und Moral steht, zu missbrauchen, von Niemandem

streitig machen lässt. Denn, wenn der Name „christlich“ nicht geschützt ist, kann

jeder mit dem Namen Christus Schindluder treiben, also auch die römisch-

katholische Kirche.

Die Beklagte macht nicht einmal den Versuch, zu rechtfertigen, inwieweit sie zu

Recht das Etikett „christlich“ beansprucht. Sie zieht sich auf die Position zurück,

den Namen genauso missbrauchen zu dürfen, wie jeder Beliebige andere.

Wenn jeder sich christlich nennen kann, dann durfte sich Hitler christlich nennen,

der ein Massenmörder war, Mussolini und Franco durften sich christlich nennen.

Luther, auf den sich der Massenmörder Hitler bei seinem Vernichtungs-Feldzug

gegen die Juden berief, und der selbst zum Morden, Stechen, Plündern,

Anzünden und Totschlagen aufrief, durfte sich christlich nennen.

Jeder Kinderschänderverbrecher, perverse Mörder, Sadist, Schlächter,

Sittenstrolch, Völkermörder, Kriegstreiber, Sklavenhalter, Ausbeuter, Lügner,

Betrüger, Räuber, Umweltzerstörer, Heuchler, Tierquäler, Folterknecht, bis

hinunter in die tiefsten Niederungen der Abartigkeiten, darf sich christlich

nennen.  Wenn sich jeder christlich nennen kann, kann sich auch der Teufel

christlichnennen. Wer kann dann beweisen, dass die römisch-katholische Kirche

nicht der Teufel ist, wie es Luther vom Papst behauptete?

Jesus sagte: An ihren Früchten könnt ihr sie erkennen. Woran kann man die

Beklagte erkennen? Wie heißen die Früchte der römisch-katholischen Kirche? Welche

Früchte kann sie uns vorweisen? Vor allem dann, wenn man Autoren wie

Karlheinz Deschner, Horst Hermann, Avro Manhattan, Hubertus Mynarek,

Gert von Paczensky, Vladimir Dedijer und viele viele andere liest und die Tagesnach-

richten aufmerksam verfolgt?

Niemand kann heute mehr bestreiten, dass die römisch-katholische Kirche unter

Missbrauch des Namens „christlich“ und des Kreuzes über Jahrtausende hinweg bis

in die heutige Zeit gemordet, geplündert, geraubt und unsägliches Leid über ganze

Kontinente gebracht hat. Millionen und Abermillionen Menschen wurden von der

römisch-katholischen Kirche unter dem Namen „christlich“ umgebracht in den

Kreuzzügen, in der Inquisition, in den Hexenverfolgungen und den Judenmorden,

bei der Ausrottung ganzer Völker in Mittelamerika, bei der Kolonialisierung Afrikas,

in der Sklavenhaltung, um nur einige der historischen Barbareien der römisch-

katholischen Kirche zu nennen.

Karlheinz Deschner schreibt teils wörtlich, teils sinngemäß:

„Die Machthaber der römisch-katholischen Kirche, die Päpste also, ließen weite

Teile der Erde mit einer nie zuvor dagewesenen Blutspur unvorstellbaren Ausmaßes

überziehen.

Die grausamsten Verbrechen, zu denen nur die allerperversesten Verbrecher

überhaupt fähig sind, wurden von den Priestern der römisch-katholischen

Kirche gebilligt, begangen,befohlen und von ihren der römisch-katholischen

Kirche und den Päpsten hörigenAnhängern ausgeführt.

Über Jahrhunderte hinweg war es ein Morden, Brennen, Kreuzigen und Foltern;

überdie Jahrhunderte hinweg ein Verstümmeln, Erschlagen, Abstechen und

Schlitzen,ein Abhacken von Händen und Füßen, ein Ausdärmen bei lebendigem

Leib; über die Jahrhunderte hinweg ein Rädern und Krummschließen, ein

Köpfe-Abschlagen und Aufspießen, ein Abschneiden von Ohren, Lippen

und Brüsten, ein Ausstechenund Rausreißen von Augen und Zungen, bei

Lebendigen und Toten, ein Vierteilenund Pfählen, ein Zersägen und Hängen,

ein Quälen mit glühenden Eisen, undanderen allerschlimmsten Qualen, wie

es nur kranken Gehirnen entspringen oder Teufel sich ausdenken können.

Über die Jahrhunderte hinweg ein Verhungernlassen, ein In-Verliese-Angekettet-

Wegsperren, ein Auf-dem-Scheiterhaufen-lebendig-verbrennen-Lassen, ein Ersäufen

und Erdrosseln, ein Versklaven, ein Aberkennen aller persönlichen Rechte – alles

ohne Unterlass, millionenfach und viele Jahrhunderte lang.

Säuglinge, Kinder, Frauen, Männer, Greise, Kranke, Behinderte, alle ohne

Erbarmen hingemordet zur angeblichen Ehre Gottes und Machtvergrößerung

der römisch-katholischen Kirche.

Die Güter und der Besitz der Ermordeten wurden oft sogleich der Kirche einverleibt.

Ganze Familien wurden wegen geringer Vergehen, oftmals nur durch bloße

Verleumdungen, bis in die dritte, vierte Generation durch Sippenhaft versklavt

und zugrunde gerichtet.“

Wer es nicht glaubt, der lese selbst nach, bei K.H. Deschner, „Kirche des Unheils“,

„Opus Diaboli“, „Memento!“, bei Horst Hermann, und vielen anderen.

Nur einige ganz wenige Zahlen:

Kreuzzüge: Der Aufruf Papst Urbans II. vom 27. November 1095 hatte mehr als eine

Million Menschen auf entsetzliche Weise zu Tode gebracht. Urban wurde am 14.7.1881

„selig“ gesprochen. Dies war nur einer von 7 Kreuzzügen, deren Opfer auf 22 Millionen

Menschen geschätzt werden.

– Die Zahl der Opfer des kirchlichen Hexenwahns, dessen Ausläufer bis ins 19. Jahr-

hundert reichten, wird auf mindestens 40.000 bis 80.000 Menschen geschätzt.

– Die Zahl der Opfer der Inquisition wird auf bis zu 9 Millionen geschätzt.

– Die Eroberung Amerikas kostete in 150 Jahren überwiegend durch Katholiken

rund 100 Millionen Menschen das Leben. Der katholische Theologe Leonardo Boff

nennt die Eroberung Amerikas den größten Völkermord aller Zeiten.

Sklavenhandel, dem bis zum 19. Jahrhundert 13 Millionen Afrikaner zum Opfer

fielen, wurde von der römisch-katholischen Kirche befürwortet und selbst betrieben.

Der Vatikan war einer der letzten europäischen Staaten, der erst 1838 die Sklaverei

abschaffte.

– Besonders niederträchtig und rücksichtslos ist die römisch-katholische Kirche

immer gegen Urchristen vorgegangen, die den Verbrechen des Priesterkultes

ein Leben nach den Zehn Geboten und der Bergpredigt des Jesus, des Christus,

entgegengesetzt haben. Diese wurden brutal verfolgt, gefoltert, gequält und

ermordet , seien es die Markioniten, die Paulikianer, die Manichäer, die

Katharer oder Albigenser, die Bogumilen, die Anhänger von Savonarola, die

Waldenser, Hussiten und andere. An allen vollzog die römisch-katholische Kirche

ihren dogmatischen Auftrag des Ausmerzens.

Wer jetzt sagt, das liegt alles lange zurück, der kennt die römisch-katholische Kirche

nicht, denn dieser Ausmerzungsauftrag gilt heute noch und wird von der römisch-

katholischen Kirche soweit ernst genommen, wie es die gegenwärtigen Verhältnisse in

den einzelnen Staaten zulassen. Der Ausmerzungsauftrag steht eindeutig in den Lehr-

vorschriften der römisch-katholischen Kirche bei Neuner-Roos im offiziellen Lehrbuch

„Der Glaube der Kirche“ unter Randnummer 382.

Auch die Inquisition ist lebendig wie eh und je. Für die perversen Verbrecher, die die

Inquisition durchführten, und die Der Spiegel am 1.6.1998 als Vorläufer von Gestapo,

Stasi und KGB bezeichnete, fand Josef Ratzinger kurz vor seiner Wahl zum Papst

folgende lobende Worte: „Wir versuchen heute das, was nach damaligen Methoden,

zum Teil kritisierbar, gemacht worden ist, jetzt aus unserem Rechtsbewusstsein zu

machen. Aber man muss doch sagen, dass Inquisition der Fortschritt war, dass

nichts mehr verurteilt werden durfte ohne Inquisitio, das heißt, dass Untersuch-

ungen stattfinden mussten.“ (ARD-Magazin Kontraste, 3.3.2005) – Eine üblere

Verhöhnung der Opfer der Verbrechen der römisch-katholischen Kirche kann man

sich kaum vorstellen

Wer sagt, dies alles liege lange zurück, der hat auch schon wieder vergessen, dass

die römisch-katholische Kirche bis in die letzten Jahrzehnte in den großen Weltkrie-

gen und in vielen weiteren Kriegen Soldaten auf beiden Seiten in den Tod gesegnet

hat, dass sie die Diktatoren Hitler, Franco, Mussolini und unzählige anderer Gewalt-

herrscher unterstützt hat.

Er verdrängt den Völkermord 1941-1943 in Kroatien unter Beteiligung von

Franziskanermönchen und des Erzbischofs Stepinac, dem eine dreiviertel

Million orthodoxer Serben zum Opfer fiel.

Er verschweigt, dass 1994 in Ruanda im Beisein römisch-katholischer Priester

und Nonnen in 100 Tagen 800 000 Menschen ermordet wurden.

Und er weiß vielleicht gar nicht, auf welch abscheuliche Weise während der

Diktatur in Argentinien bis 1983 im Beisein von Militärkaplänen der Rat von

römisch-katholischen Kirchenvertretern befolgt wurde: „Die Ermordung in

einem Militärgefecht ist nicht christlich. Besser machen Sie das so: Geben Sie

eine Spritze mit Drogen den Gefangenen, und dann fliegen Sie übers Meer –

Todesflug.“ (Aus einer Sendung des SWR v. 14.6.2001).

Die Liste dieser Früchte der Beklagten ließe sich beliebig verlängern, bis hin zu

den erst vor kurzem aufgedeckten brutalen Kinderschänderverbrechen durch

Priester und Vertreter der römisch-katholischen Kirche an tausenden und aber-

tausenden von wehrlosen Kindern, die von Psychologen als Seelenmord

bezeichnet werden. Und dass davon nicht nur Hunderttausende von Kindern

in den USA, Kanada, Australien und Irland, sondern auch in Deutschland

betroffen sind, konnte selbst die Beklagte jetzt nicht mehr länger vertuschen,

wie aus einer Meldung der Deutschen Bischofskonferenz vom 2.11.2009 hervorgeht.
In Gefängnissen stehen solche Verbrecher auf der untersten Stufe der Verkommenheit.

Der Konzern der Beklagten hat sie jedoch jahrzehntelang in ihren Palästen und Klöstern

gedeckt.

Die römisch-katholische Kirche vertuscht die Verbrechen systematisch auf höchste

Anordnunghin. Die Süddeutsche Zeitung schreibt am 19.8.2003 unter Berufung

auf einen britischen Zeitungsbericht, der Vatikan habe in den 60-iger Jahren

offiziell angeordnet, sexuellen Missbrauch durch Priester nicht in die Öffentlichkeit

dringen zu lassen. Die Opfer des Missbrauchs sollten unter Drohung der

Exkommunizierung zum Stillschweigen verpflichtet werden. 2001 habe der

deutsche Kardinal Ratzinger in einem Rundschreiben betont, dass das Dokument

noch gültig sei.

Das alles sind Früchte der Beklagten unter dem Namen“ christlich“. Und dabei ist

dies nur ein kleiner Ausschnitt aus dem monströsen Verbrechenskatalog der römisch-

katholischen Kirche. Der weltweit anerkannte und vielfach preisgekrönte Schriftsteller

Karlheinz Deschner, der wie kein anderer in das Schreckenskabinett dieser Organisation

geblickt hat, verbreitet seit 1986 unwidersprochen sein Fazit: „Nach intensiver

Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike,

Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts,

keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so

scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche, ganz

besonders die römisch-katholische Kirche.“ (Die beleidigte Kirche, S.42/43)

Dies sind keine innerkirchlichen Angelegenheiten. Millionen und Abermillionen von

Menschen wären froh gewesen, wenn die römisch-katholische Kirche sich auf ihre

innerkirchlichen Angelegenheiten beschränkt hätte, anstatt Verbrechen gegen die

Menschlichkeit und gegen Menschen zu begehen.

Jetzt versteht man auch, was der Seher von Patmos schon vor zweitausend Jahren

gemeint hat, wie in der Bibel der Beklagten zu lesen ist, als er die Menschen in

Bezug auf die Beklagte aufgefordert hat:


„Gehet aus von ihr, mein Volk, dass ihr nicht teilhabt an ihren

Sünden und nichts empfangt von ihren Plagen!“ (Bibel, Offenbarung

des Johannes, 18, 4).

Man versteht auch, warum die Beklagte so darauf beharrt, dass der Begriff

„christlich“ nicht geschützt ist, sondern frei missbraucht werden kann, denn

die Beklagte selbst will ihn auf „Teufel komm raus“ missbrauchen.

Und natürlich nicht im innerkirchlichen Bereich, denn der ist bekanntlich

streng hierarchisch und totalitär strukturiert und dort bedarf es dieses

Etikettenschwindels nicht. Wenn es nur um innerkirchliche Belange ginge und

nicht um die Verteufelung Andersdenkender, dann bräuchte die Beklagte auch

keine Sektenbeauftragten.

Die Kläger wollen mit diesem teuflischen Gebaren der römisch-katholischen Kirche auch

nicht mehr durch das Taufregister verbunden sein, in welches ihre Eltern sie aufgrund

des Etikettenschwindels haben eintragen lassen und wofür sie jahrelang an die Kirche

Tribut in Form von Kirchensteuern haben zahlen müssen. Schon die Tatsache, dort

einmal eingetragen gewesen zu sein, ist für einen aufrichtigen Christusnachfolger, der

sich von dem kirchlichen Zwang befreit hat, eine schwere Schmach, die nur durch die

vollständige Löschung getilgt werden kann.

Mit solch einer dogmatischen Kultreligion und ihren Verbrechen in Verbindung

gebracht zu werden, ist niemandem zumutbar. Und jeder Bürger sollte davor

geschütztwerden, unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen in solch eine

Organisation hineingelockt oder gezwungen zu werden.

Vor dem Hintergrund der monströsen Verbrechen in Gegenwart und Vergangenheit

kann man den Hinweis des Beklagtenvertreters, der Name römisch-katholisch sei

geschützt, nur als Ausdruck völliger Hilflosigkeit werten. Wer will schon freiwillig

mit dieser Institution in Verbindung gebracht werden, am allerwenigsten die Kläger!

Offenbar setzt sich diese Erkenntnis auch in der Justiz durch. In einem umstrittenen

Verfahren in Würzburg setzte sich der kurz danach zum leitenden Oberstaatsanwalt

beförderte Dr. Dietrich Geuder sowohl bei Amtsrichter Behl als auch bei der

Vorsitzenden Richterin am Landgericht Müller mit seiner Auffassung durch,

dass es eine Beleidigung ist, wenn man jemanden als Helfer einer römisch-katholischen

Institution bezeichnet, deren Chef lange Jahre der jetzige Papst war. Das Wort

„Inquisitionshelfer“ war der Auslöser für eine saftige Geldstrafe wegen Beleidigung.

Diese vom Oberlandesgericht Bamberg bestätigten Urteile sind deshalb so bahn-

brechend, weil nach Ansicht der Würzburger Justiz schon die Erwähnung einer

Person in Verbindung mit einer römisch-katholischen, lange Jahre vom Papst

geleiteten Institution, für diese Person eine Beleidigung darstellt, die so schwer-

wiegend ist, dass sie weder durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung

noch dadurch gerechtfertigt ist, dass die Aussage wahr ist. Die Würzburger Justiz

hat die römisch-katholische Kirche damit fast noch negativer eingestuft als deren

schärfste Kritiker.

Der gesamte übrige Vortrag der Beklagten beschränkt sich darauf, ihre Position

zu verteidigen, sie hätte das Recht, den Namen „christlich „für ihre Zwecke miss-

brauchen zu dürfen. Offenbar vertraut sie darauf, dass ihre Multimilliarden und

ihre Macht und ihr Einfluss ausreichen, um ihr diese Gelegenheit zum Missbrauch

des Namens des Jesus, des Christus, auch weiterhin zu erhalten.

Sicherlich vertraut sie dabei auch auf ihre in ihrer Dogmatik angelegten Drohungen

mit der ewigen Verdammnis gegenüber vom Säuglingsalter an indoktrinierte

Kirchenmitglieder, wenn sie von ihnen in ihren verbindlichen Lehranweisungen

verlangt, staatliches Recht nicht über die Anforderungen der Kirche zu stellen.

Die Kläger wissen, in welchen Gewissenskonflikt konfessionell gebundene Richter

in so einem Fall geraten, und dass das Glaubensbekenntnis dann im Zweifel den

Ausschlag geben kann.

Um dem erkennenden Gericht eine solche Zwangslage zu ersparen, die übrigens

für einen Lutheraner, von dessen Kirche die Kläger ebenfalls den Verzicht auf

die Bezeichnung „christlich“ verlangen, genauso besteht, stellen wir deshalb

offiziell die Frage an das erkennende Gericht, welches Glaubensbekenntnis

die zur Entscheidung berufenen Richter haben. Denn dem Glauben, zu dem

sie sich bekennen, müssen sie Folge leisten, sonst wäre ihr Bekenntnis ja gelogen.

Und nach dogmatisch kirchlicher Lehre würden sie unweigerlich der ewigen

Verdammnis anheim fallen, wie es z.B. in Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche,

in Lehrsatz Nr. 85 bestimmt wird: „Wer nicht die ganze kirchliche Überlieferung

annimmt, die geschriebene wie die ungeschriebene, der sei ausgeschlossen

[= verdammt].“Und der Katechismus stellt in Tz.2242 unmissverständlich fest,

dass die Gläubigen die „Gewissenspflicht“ haben, „die Vorschriften der staatlichen

Autoritäten nicht zu befolgen, wenn diese ….. den Weisungen des Evangeliums

widersprechen.“ Und dass das „entscheidende Wort bei der Interpretation der

Schrift Sache der Kirche“ sei, hat der Führer der römisch katholischen Kirche

erst jetzt wieder klargestellt, wie Radio Vatikan am 26.10.2009 meldet.

Auch aus rechtlichen Gründen dürfte die Mitwirkung konfessioneller Richter

im vorliegenden Verfahren ausgeschlossen sein. In dem erwähnten Urteil des

Landgerichts Würzburg (3 Ns 101 Ds 701 Js 20116/2006) verweigerte die

Richterin Müller dem Angeklagten unter anderem den Freispruch deshalb,

weil dieser sich vor seiner Äußerung bei einem Rechtsanwalt über die Rechtslage

informiert hatte, der das gleiche Glaubensbekenntnis hatte wie der Angeklagte.

Ein solcher Jurist vertrete „einseitig die Interessen“ dieses Glaubens. Diese

Feststellung schließt grundsätzliche jede rechtlich verbindliche Beteiligung

eines Juristen an einem Verfahren aus, an dem Glaubensgenossen von ihm

beteiligt sind. Diese rechtliche Beurteilung wurde vom Oberlandesgericht

Bamberg von den Richtern Schwarz, Dr. Bär und Titze bestätigt.

Abschließend weisen die Kläger nochmals darauf hin, dass niemand der

Beklagten ihre geschützte Bezeichnung römisch-katholisch streitig machen will.

Es wäre doch auch für die Beklagte von Vorteil, wenn sie die geschützte

Bezeichnung römisch-katholisch in den Vordergrund stellt. Sie kann dann unter

diesem Etikett beispielsweise einen Ablass gewähren, den es von Christus nicht

gibt, und es wäre auch für ihre Gläubigen interessant, wenn sie eine geschützte

Organisation haben.

Dr. Sailer
Rechtsanwalt
Dr. Hetzel
Rechtsanwalt

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