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Verwaltungsgericht Freiburg

Habsburger Straße 103

79104 Freiburg

Per Telefax voraus: 0761/7080888

21. September 2009       s-h-h

K L A G E

in Sachen

1) Dieter Potzel

2) Dr. Peter Thurneysen

3) Matthias Holzbauer

4) Alfred Schulte

5) Dr. Gert-Joachim Hetzel

6) Dr. Christian Sailer

sämtliche Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld

– Kläger –

Prozessbev.:RAe Dr. Christian Sailer und

Dr. Gert-Joachim Hetzel,

Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld

gegen

Erzbistum/Diözese Freiburg, vertreten durch den

Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, Schoferstraße 2,

79098 Freiburg

– Beklagte –

wegen Unterlassung

Namens und in Vollmacht der vorgenannten Kläger (Anlage 1)

erheben wir hiermit gegen das Erzbistum/Diözese Freiburg

K L A G E

und beantragen, wie folgt zu erkennen:

I.Der Beklagten wird untersagt, sich „christlich“ zu

nennen.

II.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III.Das Urteil ist in Ziff.II vorläufig vollstreckbar.

B e g r ü n d u n g

I. Gegenstand des Verfahrens

Die Kläger verlangen,

dass die Beklagte sich nicht länger „christlich“ nennt. Sie

mag sich weiter katholisch nennen und sie mag weiter

ihre Mitglieder zwangsweise rekrutieren (im Wege der

Säuglingstaufe),

Kriege rechtfertigen,

ihr zu einem erheblichen Teil gewalttätig erworbenes

Vermögen behalten,

den Menschen mit einem strafenden Gott drohen,

zu Intoleranz aufrufen,

frauenfeindlich sein und

Tierquälerei billigen,

aber sie soll sich nicht „christlich“ nennen.

Millionen von Menschen in aller Welt sind Aussteiger aus den

institutionellen Kirchenkonzernen. Viele davon sind ehrlich

bemüht, so zu leben, wie es Jesus von Nazareth gelehrt und

vorgelebt hat. Sie haben erkannt, dass das, was die institu-

tionellen Kirchenkonzerne, insbesondere die katholische Kir-

che, lehrt und tut, nichts mit der Lehre des Jesus, des

Christus, zu tun hat.

Viele solcher freier Christen, die als Säuglinge ungefragt

von dieser Institution vereinnahmt worden waren, haben ver-

sucht, sich von dem Makel dieser unchristlichen Organisation

zu befreien und die Löschung ihres Namens aus dem Taufregis-

ter verlangt. Dies wird von der katholischen Kirche – ebenso

auch von der evangelisch-lutherischen Kirche – kategorisch

abgelehnt mit der Behauptung, es handle sich bei der Taufe um

einen Vorgang, der nicht rückgängig zu machen sei.

Der katholische Kardinal Antonio Maria Rouco erklärte im ka-

tholischen Nachrichtendienst KATH.NET am 13. Juli 2004, die

Taufe gelte r immer und ewig, „es ist ein Teil unserer

DNS“.

Diese Aussage verdeutlicht anschaulich die Haltung der katho-

lischen Kirche, wie sie auch in den katholischen Lehr- Aussa-

gen festgeschrieben ist.

Christus sprach, und so steht es ursprünglich auch in den Bi-

beln der Kirche: “Erst lehret, und dann taufet“. Die Kirche

hat dagegen die Zwangstaufe von Säuglingen eingeführt und

hält diese Übung bis heute aufrecht. Diese Manipulation un-

mündiger Kinder, mit der Vereinnahmung für eine Institution

für alle Ewigkeit, mit den bekannten verheerenden seelischen

Folgen wie ekklesiogene Neurosen oder noch schlimmer, lebens-

langer Traumatisierung durch Kinderschänderverbrecher, ist

zutiefst unchristlich und eine Verhöhnung des Jesus, des

Christus.

Die Weigerung der Kirche, ihren Anspruch auf die Aussteiger

aufzugeben und sie aus ihren vereinnahmenden Fesseln zu ent-

lassen, hat freie Christen, die weltweit dem Christus der

Bergpredigt nachfolgen, zu denen sich die Kläger zählen, ver-

anlasst, sich noch intensiver mit dem Katholizismus zu befas-

sen. Die dabei zutage getretene erstaunliche Fülle von Tatsa-

chen beweist, dass die katholische Kirche dem Prädikat

christlich“ nicht nur mit ihrer Zwangstaufe, sondern mit ih-

rer gesamten Lehre und ihrer gesamten Geschichte Hohn

spricht.

Die Kläger haben deshalb die 27 Bischöfe der katholischen Di-

özesen am 19.8.2009 aufgefordert, sich nicht mehr „christ-

lichzu nennen und dies gegenüber den Klägern bis zum

20.9.2009 schriftlich zuzusagen.

In den vergangenen 30 Jahren hat der Christus-Gottesgeist

durch das Prophetische Wort den Führern der katholischen In-

stitution wiederholt einen Dialog angeboten. Die Priestermän-

ner haben alle Seine Worte in den Wind geschlagen und Ihn

keiner Antwort r würdig befunden. Und genau so haben die

Bischöfe dieses Mal reagiert und damit die Kläger gezwungen,

gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kläger tun dies

im vorliegenden Fall gegenüber der Diözese des Vorsitzenden

der Deutschen Bischofskonferenz.

Die Gründe für ihr Begehren haben die Kläger in ihrem Auffor-

derungsschreiben vom 19.8.2009 folgendermaßen zum Ausdruck

gebracht:

Hört, ihr Bischöfe!

Das Spiel ist aus!

Hört auf, euch „christlich“ zu nennen!

Jahrhundertelang hat der Kirchenkonzern, dem Sie alle vorstehen, die Menschen

an der Nase herumgeführt und für dumm verkauft, um das Volk religiös zu unterjo-

chen und weiter aussaugen zu können, indem es weiter brav seine Kirchensteuern

zahlt.

Doch es wird mehr und mehr offenbar: Die Institution, der Sie vorstehen, hat zwar

den Namen des Jesus, des Christus, im Munde geführt – so, als ob sie rechtmä-

ßig Sein Erbe angetreten hätte. Doch in Wirklichkeit haben Sie Sein Erbe mit Fü-

ßen getreten, haben Sie Ihn durch Ihre Lehre – und mehr noch durch Ihre Taten –

am laufenden Band verhöhnt und verspottet und tun es noch heute. Täglich na-

geln Sie Jesus, den Christus, erneut ans Kreuz, weil Sie das Gegenteil dessen

tun, was Er wollte. Und dann schleppen Sie Ihn, der doch auferstanden ist, als to-

ten Mann am Kreuz im Triumphzug durch die Straßen wie eine Trophäe, die Sie

zur Strecke gebracht haben.

Was betreibt die von Ihnen vertretene Institution dann anderes als geistige Erb-

schleicherei, Falschmünzerei und geistigen Etikettenschwindel? Und Heuchelei

dazu, denn Sie schmücken sich mit einem Namen, der Ihnen nicht zusteht, weil

Sie die tatsächliche Lehre und das ethisch-moralische Vorbild des Jesus von Na-

zareth offensichtlich verraten haben. Sonst wäre die Vergangenheit Ihrer Instituti-

on nicht randvoll mit Blut und Verbrechen. Und sonst würden Sie sich wenigstens

heute so verhalten, wie der Nazarener es vorlebte.

Doch davon kann keine Rede sein, wie wir gleich noch darlegen werden (siehe die

Dokumentation im Anhang).

Jesus hat gelehrt: „Erst lehret, und dann taufet.“ Damit lässt Er jedem den freien

Willen. Sie dagegen fangen Säuglinge ein, impfen ihnen vom frühesten Kindesal-

ter an Schuldkomplexe ein, drohen mit Höllenstrafen und der ewigen Verdammnis

und erpressen dadurch Gehorsam und Kirchensteuern. Viele seelische Krankhei-

ten wie z.B. ekklesiogene Neurosen und Abartigkeiten wie Pädophilie sind nicht

selten die Folgen. Jede andere Organisation wäre deshalb als totalitäre Organisa-

tion wegen Missachtung der Verfassung und Verletzung der Menschenrechte

längst verboten worden.

Was sagte Jesus, als Er die Händler lebender Opfertiere aus dem Tempel zu Je-

rusalem trieb? „Mein Haus soll ein Haus des Gebetes für alle Völker sein! Ihr aber

habt daraus eine Räuberhöhle gemacht!“ (Mk 11,17)

Keine Angst: Wir wollen Sie keineswegs aus Ihren prunkvollen Höhlen und Paläs-

ten vertreiben. Sie können ruhig dort bleiben und glauben, was Sie wollen – denn

kein Glaube ist beweisbar. Sie können sich auch weiter von denen bezahlen las-

sen, die Ihre aus dem Heidentum stammenden Zeremonien und Rituale gut fin-

den, die weiterhin die Knochen Verstorbener und die Statuen angeblicher „Heili-

ger“ verehren wollen.

Nennen Sie sich katholisch, das macht Ihnen niemand streitig!

Wir wollen nur eins: Nennen Sie sich nicht länger „christlich“!

Denn der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. Und das, was Sie über

Jahrhunderte bis heute aus der ursprünglichen, reinen Lehre des Nazareners ge-

macht haben, das verursacht bei denen, die Jesus, den Christus, und Seine Leh-

re, die Bergpredigt, in ihrem Leben ernst nehmen, um sie Schritt für Schritt umzu-

setzen, blanke Empörung.

Es ist genug! Denn, ja: Es gibt sie noch, die Nachfolger des Jesus, des Christus,

die ihr Gehirn noch nicht von Litaneien und frommen Sprüchen haben vernebeln

lassen, die noch zwei und zwei zusammenzählen und in ihrem Herzen Gut von

Böse unterscheiden können, so, wie es der Nazarener uns gelehrt hat. Die noch

mit klarem Kopf erfassen können, was der große Menschheitslehrer Jesus, der

Christus, meinte, als Er sagte: „Häuft euch keine Schätze an, die Motten und Rost

fressen!“ „Wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen!“ „Erst leh-

ret, und dann taufet!“ „Wer einen von diesen kleinen Kindern, die an mich glauben,

zum Bösen verführt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den

Hals ins Meer geworfen würde.“ „Lasst euch nicht Vater nennen!“ „Nur einer ist

heilig, euer Vater im Himmel.“

Sind diese Sätze denn so schwer zu verstehen? Und doch hat es Ihre Institution

fertiggebracht, ausgerechnet im Namen des Jesus, des Christus, gegen jeden ein-

zelnen dieser wenigen hier aufgeführten Sätze zu verstoßen und unendliches

Leid, Meere von Tränen und Blut, über die Menschheit zu bringen – und sich dann

dafür auch noch bezahlen zu lassen! Von dieser verbrecherischen Vergangenheit

hat sich die Kirche bis heute nicht wirklich distanziert. Obwohl Karlheinz Deschner,

einer der bedeutendsten kritischen Geister unserer Tage, nach jahrzehntelangem

Studium der Kirchengeschichte zu dem Schluss kommt:

„Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in

Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhun-

derts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so

scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche, ganz besonders

die römisch-katholische Kirche.“ (Die beleidigte Kirche“, S. 42 f.)


Es ist genug! Es ist an der Zeit, dass der Name des Jesus, des Christus, des

größten Gottespropheten aller Zeiten, endlich rehabilitiert wird, der am

Kreuz unser Erlöser wurde, der auferstanden ist und im Geiste wieder-

kommt, der aber von Ihnen immer noch am Kreuz festgehalten wird.

Trotz aller Verfolgungen durch die Geschichte hindurch, trotz Inquisition und Aus-

rottung aller „Ketzerbewegungen“, trotz auch der „modernen“ Inquisition unserer

Tage – wir sind wieder da! Wir sind angetreten, Jesus, den Christus, zu rehabilitie-

ren. Wir sind freie Christen, die in den Fußspuren des Freiheitsdenkers Jesus von

Nazareth gehen. Die Seine Bergpredigt nicht für eine Utopie halten, sondern für

die einzig realistische Chance, die der Menschheit heute noch bleibt. Und weil uns

Jesus, der Christus, am Herzen liegt, weil Er unser himmlischer Freund und unser

göttlicher Bruder, der Erlöser aller Menschen und Seelen ist, nehmen wir es nicht

länger hin, dass Sein Name ständig von Ihnen und Ihrer institutionellen Kirchen-

lehre für etwas ganz anderes missbraucht wird. Deshalb:

Genießen Sie ruhig weiter Ihr Milliardenvermögen, horten Sie weiter Ihre Aktien,

Fondsbeteiligungen und Immobilien Ihres Kirchenkonzerns, während mehr als

eine Milliarde Menschen hungern – aber nennen Sie sich dann bitte nicht länger

christlich“!

Lassen Sie sich weiter jedes Jahr mit Milliardenzahlungen des Steuerzahlers

mästen, mit staatlichen Subventionen für alles und jedes, Ihre Bischofsgehälter

mit inbegriffen, während Millionen im Volk arbeitslos sind und unter Armut lei-

den, solange nur der Steuerzahler es duldet und die Ihnen hörigen Lemminge in

der Regierung es zulassen aber nennen Sie sich dann nicht länger

christlich“!

Verbreiten Sie ruhig weiter das „Sozial-Märchen“, dass das deutsche Sozialsys-

tem zusammenbrechen würde, wenn es die Kirche nicht gäbe, obwohl doch

sämtliche öffentlichen kirchlichen Sozialeinrichtungen zu fast 100 Prozent vom

Staat und von den jeweiligen Nutzern bezahlt werden. Aber nennen Sie sich

dann nicht „christlich“ – denn dazu würde gehören, das achte Gebot einzuhal-

ten.

Rechtfertigen Sie weiter Kriege und Kriegseinsätze und machen Sie womöglich

den neuen Soldatenwitwen auch noch weis, dass es Gottes Wille sei, „Deutsch-

land am Hindukusch zu verteidigen“ – aber nennen Sie sich nicht „christlich“!

Impfen Sie weiter den Gläubigen ein, es gebe eine „ewige Hölleund einen

strafenden Gott“, stürzen Sie sie dadurch in seelische Nöte und entfremden

Sie sie von unserem himmlischen Vater, der einzig Liebe ist – aber nennen Sie

sich dann „katholisch“, doch nicht länger„christlich“!

Behaupten Sie ruhig weiter in Ihren Dogmensammlungen, „niemand außerhalb

der katholischen Kirche, weder Heide noch Jude noch Ungläubiger“ könne des

ewigen Lebens teilhaftig werden, sondern verfalle „dem ewigen Feuer, … das

dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist“ (Neuner/Roos, Randnummer 381).

Das ist Ihr Umgang und Ihre katholische Drohgebärde, aber nicht christlich.

Diskriminieren Sie weiter die Frauen, solange diese es sich gefallen lassen –

aber nennen Sie sich nicht länger „christlich“!

Decken Sie weiter die Kinderschänder in den Reihen Ihrer Kleriker, versetzen

Sie sie von einer Pfarrstelle in die nächste, so lange, bis endlich einmal ganze

Dörfer und Städte aus der Kirche austreten werden, weil sie die Nase voll ha-

ben und das nicht länger mit ansehen wollen – aber nennen Sie sich bitte nicht

länger „christlich“!

Geben Sie sich ruhig weiter damit zufrieden, dass viele ohne Ethik, ohne Moral,

ohne Anstand, ohne Stil und ohne Benehmen als Mitglieder Ihrer Kirche in der

Gesellschaft ihr Unwesen treiben – aber lassen Sie es nicht zu, dass diese sich

dann „christlich“ nennen!

Treten Sie weiter die Lehre des Tatglaubens mit Füßen, die uns Jesus, der

Christus, brachte („Wer diese Meine Lehre hört und tut sie, der ist ein kluger

Mann …“); verkünden Sie weiter Ihr heidnisches Dogmengebäude, Ihre Sakra-

mente und Rituale. Nennen Sie sich weiter „katholisch“, das macht Ihnen nie-

mand streitig. Aber nennen Sie sich dann nicht „christlich“!

Billigen Sie weiter die bestialischen Grausamkeiten gegen die Tiere, die heute

in Tierversuchslabors und in der Massentierhaltung verübt werden – aber nen-

nen Sie sich dann nicht länger „christlich“. Denn Jesus von Nazareth war ein

Freund der Tiere.

Es ist mehr als genug! Wir machen Ihnen Ihren Glauben nicht streitig! Aber

wir fordern Sie auf, die Bezeichnung „christlich“ nicht länger zu verwenden.

Sollten Sie uns dies nicht bis zum 20.9.2009 zusagen, werden wir gegen die-

se Namensanmaßung die Gerichte anrufen, um Christus zu rehabilitieren.

Da es sich um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse handelt, werden wir

uns erlauben, die Öffentlichkeit zu informieren.

Den Sachvortrag dieser Abmahnung machen wir hiermit zum Ge-

genstand des vorliegenden Verfahrens, ebenso wie die der Ab-

mahnung beigefügte Dokumentation, die folgenden Wortlaut hat:


Dokumentation

Die katholische Kirche soll sich nicht länger „christlich“ nennen!

Was würde Jesus von Nazareth sagen, wenn Er heute wieder auf die Erde

käme und sähe, was die Kirche aus Seinem Lebenswerk gemacht hat?


Der Vatikan – der größte Kriegstreiber

Jesus, der Christus, hat die Feindesliebe gelehrt und die Gewaltlosigkeit:

Wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen“.

Der Papst in Rom aber hat als absoluter Monarch des Kirchenstaats häufig

selbst Kriege geführt und sich an Bürgerkriegen beteiligt. Die Päpste haben im-

mer wieder Kriege angezettelt und unterstützt, ja ganze Völker zum Krieg ge-

geneinander aufgehetzt – so die Byzantiner gegen die Ostgoten, die Franken

gegen die Langobarden, die Normannen gegen die Staufer und umgekehrt.

Der Vatikan heizte im 17. Jahrhundert den 30-jährigen Krieg in Deutschland an,

und 1914 hetzte der vatikanische Botschafter in Wien die Habsburger gegen die

Serben in den Ersten Weltkrieg.

Kurz vor dem Zweiten Weltkrieg ließ Papst Pius XII. Hitler wissen, er werde sich

jeder Verdammung Deutschlands enthalten, wenn es Polen bekriege.“ (Desch-

ner, Ein Jahrhundert Heilsgeschichte, Band 2, S. 41) Katholische Feldgeistliche

schickten immer auf beiden Seiten der Fronten die Soldaten mit „Gottes Segen“

in die Schlachten. Der Vatikan unterstützte sämtliche faschistischen und rechts-

gerichteten Diktatoren in Europa und Lateinamerika. Der katholische Kardinal

Frings forderte nach dem Zweiten Weltkrieg als erster die Wiederaufrüstung der

Bundesrepublik.

Katholische Geistliche waren maßgeblich beteiligt am Völkermord der kroati-

schen Faschisten an den orthodoxen Serben 1941-1943, an den blutigen Säu-

berungen in Argentinien 1976-1983 und am Völkermord der Hutus an den Tut-

sis in Ruanda 1994.

Führende Jesuiten rechtfertigten sogar die Bereitstellung von Atomwaffen und

nahmen damit die Vernichtung ganzer Völker billigend in Kauf.

Papst Johannes Paul II. sagte während des Golfkriegs 1991: „Wir sind keine

Pazifisten“. Und 1995 rief er zu einem „gerechten Krieg“ in Bosnien auf. Und

der jetzige Papst lehnte als Kardinal Ratzinger, wenige Monate vor seiner Wahl,

Pazifismus als „unchristlich“ ab. Also lehnt er Christus ab!

Der Vatikan rechtfertigt bis heute in seinem Katechismus auch die Todesstrafe.


Intoleranz statt Nächstenliebe

Jesus hat alle Menschen zur Brüderlichkeit aufgerufen und ihren freien

Willen respektiert.

Die Kirche aber hat Andersdenkende immer wieder blutig verfolgt. Von den

Markioniten über die Katharer und Bogumilen bis hin zu Waldensern und Täu-

fern hat sie alle Bewegungen ausgerottet, die an das ursprüngliche Christentum

anknüpften. Sie hat mit ihren Hetzparolen Judenpogrome zu verantworten, die

Inquisition eingeführt und den Hexenwahn entfacht. Sie hat die kirchliche Lehre

mit Feuer und Schwert verbreitet und dadurch den Völkermord an den Indios

und die Ausplünderung eines ganzen Kontinents auf dem Gewissen. Auch heu-

te verfolgt der Vatikan religiöse Minderheiten.


Der Reichtum der Kirche ist Blutgeld

Jesus lebte einfach und lehrte, der Mensch solle „keine Schätze anhäufen,

die Motten und Rost fressen“.

Die Kirche hat über viele Jahrhunderte immensen Reichtum angehäuft, indem

sie die Bevölkerung ausplünderte, erbarmungslos den Kirchenzehnten eintrei-

ben ließ, sich an den Opfern der Inquisition und der Hexenbrände bereicherte,

Urkunden fälschte, Erbschleicherei betrieb und sich Steuerbefreiungen und

staatliche Subventionen sicherte, die in vielen Ländern bis heute gültig sind.

Was die Kirche an „Gutem“ in der Welt tut, das finanziert sie nicht mit ihrem ge-

waltigen Vermögen, sondern mit den Spenden der Gläubigen und mit den Sub-

ventionen des Staates.

Diese Subventionen belaufen sich – Kirchensteuer und staatliche Subventionen

für öffentlich-soziale Einrichtungen der Kirchen nicht eingerechnet – in Deutsch-

land auf mindestens 14 Milliarden Euro im Jahr an direkten Subventionen und

an Steuerbefreiungen. Auch die Gehälter der Bischöfe samt „Hofstaat“ werden

vom Staat bezahlt, in diesem Fall von den jeweiligen Bundesländern.


Papst und Kirche – Verkünder des Bösen

Jesus lehrte den Gott der Liebe, der alle Seine Kinder gleich liebt und al-

les unternimmt, um sie wieder bei Sich zu haben. Eine ewige Hölle lehrte

Er nicht. Er lehrte auch keine Säuglingstaufe, sondern sprach: „Erst leh-

ret, und dann taufet.“

Die Kirche jedoch hat die Zwangstaufe von Säuglingen eingeführt und hält sie

bis heute aufrecht. Ein Säugling hat keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.

Das ist gegen Jesus von Nazareth; es ist eine Manipulation, eine seelische

Einengung wehrloser Kinder durch die Eltern im Auftrag der Kirche.

Doch damit nicht genug: Die Kirche verbreitet bis heute die heidnische Vorstel-

lung eines strafenden Gottes, der jene Menschen, die nicht der Priesterkaste

folgen, mit der ewigen Verdammnis bestraft. Dadurch versetzt sie bis heute un-

gezählte Menschen in Furcht und Schrecken, untergräbt ihre seelische Gesund-

heit und entfremdet sie von Gott. Dies ist eine Sünde wider den Heiligen Geist.

Aus all diesen seelischen Belastungen, die die Kirche den Menschen auferlegt,

entstehen viele seelische Krankheiten, u.a. so genannte ekklesiogene Neuro-

sen. Da so viele Menschen davon betroffen sind, versteht man den Zustand un-

serer Welt.


Die Schuldkomplex-Produktion der sexualfeindlichen Kirche

Die Kirche lädt den Menschen ungeheure Schuldkomplexe auf, indem sie ihnen

immer wieder mit Schuld und ewiger Verdammnis droht. Dann erdreistet sie

sich, zu behaupten, sie könne durch ihre Priester diese Sünden vergeben, die

sie jedoch gar nicht vergeben können. (Die Bibel wurde hier bewusst manipu-

liert: In Wirklichkeit sollen sich die Menschen gegenseitig ihre Sünden vergeben

im Vaterunser steht es noch richtig: „ ... wie auch wir vergeben unseren

Schuldigern“.)

Es wird der Eindruck vermittelt: „Ihr seid alle Sünder und kommt womöglich in

die Hölle, es sei denn, ihr unterwerft euch unseren Zeremonien“ – das ist seeli-

sche Erpressung. Wenn das der Staat oder ein Verein machen würde, dann

würde man sofort eingreifen und sagen: Das ist Seelenterror.

Auch die Sexualfeindlichkeit der Kirche führt zu erheblichen Problemen in der

Gesellschaft, vor allem bei Priestern. Der Zwangszölibat hat keinerlei biblische

Grundlage, ist also eine rein kirchliche Tradition und zudem ein unnatürlicher

Zustand, ein Ausdruck der Sexualfeindlichkeit der Kirche. Er geht oft mit Pädo-

philie und den daraus resultierenden schrecklichen Verbrechen einher.


Kinder und Jugendliche werden zu Sklaven pädophiler Priester

Trotz aller Beteuerungen und Schaufensterreden werden Sexualverbrechen in

den Reihen der Kleriker noch immer nicht rigoros aufgeklärt. Immer wieder wer-

den Kinder und Jugendliche zu Sklaven pädophiler Priester. Jahrzehntelang

wurden pädophile Priester gedeckt und von einer Pfarrei in die nächste ver-

setzt. Auch dies ist eine Sünde wider den heiligen Geist, weil sie junge Men-

schen nicht nur seelisch traumatisiert zurücklässt, sondern sie auch noch von

Gott entfremdet. Die ungezählten Heimkinder, die in katholischen Einrichtungen

misshandelt, missbraucht und zur Zwangsarbeit gezwungen wurden, haben bis

heute keine Entschädigung erhalten.


Der falsche „Heilige Vater“ in Rom

Jesus war ein einfacher, bescheidener Mensch, der in allem Gott die Ehre

gab.

Seine angeblichen Nachfolger umgaben sich zu allen Zeiten mit allem nur er-

denklichen Prunk, für den das Volk bluten musste. Sie pflegen den Personen-

kult und lassen sich als „Heiliger Vater“ verehren, obwohl Jesus sagte: „Lasst

euch nicht Vater nennen“, und: „Nur einer ist heilig, euer Vater im Himmel“. Wir

sprechen diesen Vater im Vaterunser schlicht als „Vater an, Seinen angebli-

chen Stellvertreter auf Erden sollen wir jedoch mit „Eure Heiligkeit“ anreden. Ist

der in heidnische Gewänder gekleidete Oberpriester der Romkirche etwa mehr

als Gott?


Jesus wollte keine Priesterkaste

Jesus setze keine Priester ein und errichtete auch keine Kirche. Er brach-

te den Menschen die innere Religion des Herzens nahe, denn: „Das Reich

Gottes ist inwendig in euch!“

Die Kirche jedoch machte aus den positiven Ansätzen des frühen Christentums

das glatte Gegenteil von dem, was Jesus wollte: eine hierarchisch aufgebaute

Priesterkirche mit Ritualen, Gefäßen, Gewändern und Bräuchen, die nachweis-

lich alle aus dem Heidentum stammen. Die Kirche band und bindet die Men-

schen an äußere heidnische Rituale wie Heiligenverehrung, Wallfahrten, die ri-

tuelle Messfeier, Weihwasser, sakramentale Zeremonien und hält sie damit in

einer veräußerlichten Religion gefangen.


Die frauen- und kinderfeindliche Kirche

Jesus setzte sich immer für die Frauen und deren Gleichberechtigung ein.

Die Kirche jedoch unterdrückt seit ihrer Entstehung die Frauen und stempelt sie

zu Menschen zweiter Klasse ab, ließ sie in den Hexenverfolgungen mit ausge-

suchten Foltermethoden quälen und grausam hinrichten. Uneheliche Kinder von

Priestern wurden zu Kirchensklaven gemacht. Bis heute sind Frauen in der Kir-

che nicht gleichberechtigt. Kinder, die aus der Liaison mit Priestern entstehen,

werden ihren Vätern entfremdet und mit geringen Alimenten abgespeist.


Der Verrat an den Tieren

Jesus liebte die Tiere. Als Er in der Wüste fastete, näherten sie sich Ihm

und freundeten sich mit Ihm an. Die ersten Christen lebten überwiegend

vegetarisch und schlossen neben Soldaten auch Jäger aus ihren Gemein-

den aus.

Die Kirche spricht den Tieren bis heute die Seele ab und rechtfertigt bis heute

die milliardenfache Misshandlung und Quälerei von Tieren in Tierversuchen,

Massentierhaltung und Jagd. Die durch die kirchliche Lehre grundgelegte

Gleichgültigkeit, ja Verachtung gegenüber der Natur und den Tieren hat erhebli-

chen Anteil an der heutigen grenzenlosen, brutalen Ausbeutung der Natur auf

der ganzen Erde. Letztlich hat auch die Klimakatastrophe hier ihre Wurzeln.

Trotz all dieser klaren Widersprüche

bezeichnet sich die Kirche nach wie vor als „christlich“.

Dies ist ein Skandal, den wir nicht länger hinnehmen wollen.

Schluss mit dem kirchlichen Etikettenschwindel!

Wir sind freie Christen, die für den Christus der Bergpredigt eintreten. Wir fühlen

uns Christus verbunden und verpflichtet, der als Jesus von Nazareth unter uns

lebte. Niemand muss die ursprüngliche Lehre des Nazareners zur Richtschnur sei-

nes Lebens machen. Doch wer sich „christlich“ nennt, der sollte nicht beständig

das Gegenteil dessen tun, was Jesus, der große Freiheitslehrer, wollte und lehrte.

Stellen wir uns vor: Einer unserer Vorfahren hat ein einmaliges Produkt von

höchster Qualität entwickelt und auf den Markt gebracht. Dieses Produkt genoss

zunächst großes Ansehen unter den Verbrauchern und war hoch geschätzt. Doch

dann kam ein Produktpirat und stellte unter dem Namen unseres Vorfahren ein

minderwertiges Produkt her, das nur denselben Namen trägt, aber wertlos ist, ja

nach kurzem Gebrauch den Menschen sogar schadet. Wie würden wir reagieren?

Würden wir einfach zuschauen oder würden wir versuchen, unsere Mit-

menschen auf den Betrug, auf die Produktpiraterie und den Etikettenschwindel

hinzuweisen und sie zu warnen?

Der Dokumentation ist ein Quellenverzeichnis beigefügt, aus

dem sich alle dargelegten und weitergehenden Tatsachen bewei-

sen lassen:

Quellen:

Karlheinz Deschner, Kriminalgeschichte des Christentums (bisher neun Bände)

Karlheinz Deschner, Ein Jahrhundert Heilsgeschichte, auch:

Die Politik der Päpste im 20. Jahrhundert

Karlheinz Deschner, Opus Diaboli

Horst Herrmann, Kirchenfürsten

Horst Herrmann, Passion der Grausamkeit

J.R. Grigulevic, Ketzer-Hexen-Inquisitoren

Hubertus Mynarek, Die neue Inquisition

Hubertus Mynarek, Herren und Knechte der Kirche

Matthias Holzbauer, Der Steinadler und sein Schwefelgeruch

Matthias Holzbauer, Verfolgte Gottsucher

Matthias Holzbauer und Gert Hetzel, Des Satans alte Kleider

Peter de Rosa, Gottes erste Diener

Curzio Maltese, Scheinheilige Geschäfte – die Finanzen des Vatikans

Carsten Frerk, Finanzen und Vermögen der Kirche

Vladimir Dedijer, Jasenovac – das jugoslawische Auschwitz und der Vatikan

Wer sitzt auf dem Stuhl Petri?, Band 1-3, Verlag Das Wort

Wynfrith Noll, Wenn Frommsein krank macht

Ernst Klee, „Die SA Jesu Christi“

Neuner und Roos, Der Glaube der Kirche

Carl Anders Skriver, Der Verrat der Kirchen an den Tieren

Elinor Burket und Frank Bruni, Das Buch der Schande – Kinder und sexueller Missbrauch in der

katholischen Kirche

Um es noch einmal zu wiederholen, die Kläger machen der ka-

tholischen Kirche ihren Katholizismus oder den Namen katho-

lisch nicht streitig. Es geht darum, dass sie sich nicht mehr

christlich“ nennt.

Die Kläger hätten vielleicht gar keine Veranlassung gehabt,

sich näher mit der unchristlichen Lehre und den Taten des Ka-

tholizismus zu befassen, wenn sie nicht durch die ungeheuer-

liche Vereinnahmung ihrer Person aufgrund der Taufe und der

kategorischen Weigerung der Kirche, zwangsgetaufte Säuglinge

aus ihren Fängen zu entlassen, dazu gezwungen worden wären.

Die Bezeichnung als christlich im Zusammenhang mit der katho-

lischen Kirche ist ein dreister Etikettenschwindel. Unzählige

Menschen wurden und werden durch diese arglistige Täuschung

hinters Licht geführt über die wahren Lehren und Beweggründe

des Katholizismus. Das gilt auch für die arglosen Eltern der

Kläger, die ihre Kinder im Vertrauen auf eine Erziehung im

Geiste des Jesus, des Christus, der Kirche anvertrauten. Die

Kläger und alle die, die den Willen Gottes tun, wehren sich

dagegen, dass für diese arglistige Vereinnahmung und die Wei-

gerung, diese rückgängig zu machen, der Name Christus miss-

braucht wird.

Im wirtschaftlichen Bereich, dem der katholische Konzern auf-

grund seines übergroßen Milliardenvermögens von Rechts wegen

zuzurechnen ist, lässt man zum Beispiel auch nicht zu, dass

ein Unternehmen Getränke, die Alkohol enthalten, unter dem

Etikett „gut r die Gesundheit“, oder „alkoholfreiver-

treibt. Man geht dagegen wegen Etikettenschwindel vor, wegen

der Gefahr für die Menschen wäre es sogar ein Fall für den

Staatsanwalt.

Und wenn einer sagen würde, die katholische Kirche existiert

schon lange – sie muss also von Gott sein, dann müsste man

ihm antworten: Wenn so etwas wie viele Machenschaften der

Kirche so lange existiert, muss es vom Satan sein, denn alle,

die ein wahres Christentum anstrebten, ob Propheten, erleuch-

tete Männer und Frauen, urchristliche Gemeinschaften und

nicht zuletzt Jesus, der Christus, wurden von den kirchlichen

Machthabern verfälscht, verleumdet, diskriminiert, mit Ruf-

mord geschädigt und viele von ihnen auch umgebracht. Das sind

ihre Werke – bis zum heutigen Tag.

Die Bischöfe der katholischen Kirche haben kein Recht, für

oder im Namen des Jesus, des Christus, aufzutreten. Sie sind

eingesetzt vom Papst und diesem zu Gehorsam verpflichtet. Der

Papst ist wiederum von den Bischöfen eingesetzt. Mit Jesus

Christus hat der Papst nichts zu tun, er ist weder von Chris-

tus eingesetzt („Ihr sollt euch nicht Rabbi nennen“, „Nur ei-

ner ist euer Vater, euer Vater im Himmel“), noch tut er den

Willen Gottes oder von dessen Sohn Christus.

Dagegen sind die Kläger und alle die, die den Willen Gottes

tun, rechtmäßige Nachkommen Jesu, weil Er es in Seinem Testa-

ment, dem Neuen Testament, so festgelegt hat: „Wer ist Mein

Bruder, Meine Schwester, die den Willen tun Meines Vaters im

Himmel“.

Die Kläger sind die Boten Gottes auf Erden und streben auf

Erden das Hoheitsprinzip an:

Üb´ immer Treu und Redlichkeit bis an dein kühles Grab

und weiche keinen Fingerbreit von Gottes Wegen ab.

Deshalb klagen sie die Abkehr des Katholizismus von der Lehre

des Jesus, des Christus, an und vor allem den Missbrauch Sei-

nes Namens.

Für Urchristen oder wahre Christen gilt das Prinzip „verbinde

und sei“. r die katholische Kirche gilt „trenne, binde,

herrsche“.

Die Kläger sind die Vorstände der Glaubensgemeinschaft Das

Universelle Leben Aller Kulturen Weltweit und sprechen damit

r Millionen von Urchristen in aller Welt. Sie vertreten

eine anerkannte Religionsgemeinschaft und sind damit den Vor-

ständen der katholischen Institution gleichgestellt. Allerdings

gibt es in Bezug auf Jesus Christus einen Unterschied: Die Klä-

ger und alle, die den Willen Gottes tun, sind die rechtmäßigen

Vertreter Jesu, weil sie die Lehre Gottes und die Seines Soh-

nes Christus nicht über Jahrtausende mit Füßen getreten ha-

ben. Als rechtmäßige Nachfolger Jesu sind sie dazu berufen,

Seinen Namen vor Missbrauch und Verhöhnung durch den Katholi-

zismus zu schützen.

Jeder der Kläger ist auch unmittelbar selbst betroffen, weil

er gegen seinen Willen von einer Institution nicht nur le-

benslang, sondern ewig vereinnahmt wird aufgrund einer ohne

seinen Willen erfolgten Taufe, für die sich die Kirche aus-

drücklich auf Jesus Christus beruft. Dies steht im krassen

Widerspruch zu der Lehre Jesu und stellt einen dreisten Miss-

brauch des Namens dessen dar, für dessen Rehabilitation die

Kläger in dieser Inkarnation angetreten sind: Jesus Christus.

Die Schande, gegen seinen Willen in dem Register und Machtbe-

reich einer Institution vom Charakter der katholischen Kirche

gefangen zu sein, lassen die Kläger und alle, die den Willen

Gottes tun, nicht auf sich sitzen, insbesondere aber nicht

auf Jesus, dem Christus, dessen Name auch hierfür missbraucht

wird.

Näheres zur Zwangstaufe:

Die Beklagte erwirbt ihre Mitglieder durch einen Zwangsakt,

nämlich durch die Taufe willenloser Säuglinge, wie im Can.96

des Codex des Kanonischen Rechts (C.I.C.) festgelegt:

„Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi einge-

gliedert…Die Taufe erfolgt in aller Regel im Säug-

lingsalter. Katholische Eltern leben in dem Glauben, dass

das neugeborene Kind mit dem Makel der Erbsünde belastet

ist, von dem es nur durch die Taufe befreit werden könne.

Wörtlich heißt es hierzu im heute gültigen Katechismus der

Katholischen Kirche:

„Da die Kinder mit einer gefallenen und durch die Erbsünde

befleckten Menschennatur zur Welt kommen, bedürfen auch

sie der Wiedergeburt in der Taufe, um von der Macht der

Finsternis befreit und in das Reich der Freiheit der Kin-

der Gottes versetzt zu werden, zu der alle Menschen beru-

fen sind… Die Kirche und die Eltern würden dem Kind die

unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu werden,

wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe

gewähren.“ (Katechismus, Tz 1250)

Und im Codex des Kanonischen Rechts heißt es in Can.867 – § 1:

„Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre

Kinder innerhalb der ersten Wochen getauft werden; mög-

lichst bald nach der Geburt, ja sogar schon vorher, haben

sie sich an den Pfarrer zu wenden, um r ihr Kind das

Sakrament zu erbitten und um entsprechend darauf vorbe-

reitet zu werden.“

Falls das Kind in Todesgefahr ist, hat die Taufe sogar gegen

den Willen der Eltern zu erfolgen. Can.868, § 2 C.I.C. legt

hierzu fest:

„In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch

nicht katholischer Eltern auch gegen den Willen der El-

tern erlaubt getauft.“

Die meisten katholischen Eltern beugen sich dieser Aussage

und lassen ihre Kinder möglichst früh, meist wenige Wochen

nach der Geburt, taufen. Nach herrschender Meinung reicht

hierfür ihr Erziehungsrecht aus, obwohl die Taufe nach katho-

lischer Lehre den Täufling in unauflöslicher Weise bindet.

Der Katholische Katechismus sagt hierzu folgendes:

„Zu einem Glied der Kirche geworden, gehört der Getaufte

nicht mehr sich selbst, sondern dem, der für uns gestor-

ben und auferstanden ist. Darum soll er sich in der Ge-

meinschaft der Kirche den anderen unterordnen, ihnen

dienen, und den Vorstehern der Kirche gehorchen, sich

ihnen unterordnen, sie anerkennen und hochachten.“ (Ka-

techismus, Tz 1269)

Die Eingliederung des Täuflings in die katholische Kirche ist

unwiderruflich (vgl. hierzu auch von Campenhausen, Hdb. d.-

Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl.,

Berlin 1994, S.759 f), weshalb sich die Kirche auch weigert,

Ausgetretene aus dem Register der Getauften zu streichen.

II. Die Legitimation der Kläger

1. Trotz der kirchlichen Verfolgungen aller urchristlichen

Bewegungen, die sich unmittelbar auf Jesus von Nazareth be-

riefen und die kirchliche Verdrehung von dessen Lehre ablehn-

ten, von den Markioniten über die Katharer und Bogumilen bis

zu den Waldensern und Täufern, ist in unserer Zeit erneut

eine urchristliche Bewegung entstanden. Ihre Lehre besteht

nicht aus Dogmen, Zeremonien und Hierarchien, wie sie die

Kirchen verkünden und praktizieren; ihr Herzstück ist die

Bergpredigt. Ein Glaube, der zur Umsetzung der Bergpredigt

und der Zehn Gebote im Alltag führt – nach den Prinzipien der

Gleichheit, der Freiheit, der Einheit, der Brüderlichkeit und

daraus resultierend der Gerechtigkeit.

Inzwischen wurde das Urchristentum von heute zu einer welt-

weiten Bewegung. Sie kennt keine festen Mitgliedschaften; le-

diglich r den Rechtsverkehr haben sich in den einzelnen

Ländern Rechtsträger gebildet, die den Namen der Gemeinschaft

tragen, Veranstaltungen organisieren und das Schrifttum ver-

breiten. Der Träger der gesamten Glaubensgemeinschaft ist der

in Deutschland ansässige Verein „Das Universelle Leben Aller

Kulturen Weltweit e.V.“. Die Kläger zu 1), 3), 4), 5) und 6)

sind Mitglieder des Vorstands dieses Vereins und insofern im

besonderen Maße Repräsentanten der Urchristen.

2. Im Namen der Freiheit der Christen, die der freiheitlichen

Lehre des Jesus von Nazareth folgen, wenden sich die Kläger

gegen die oben geschilderte zwangsweise Rekrutierung von Men-

schen als Mitglieder der römisch-katholischen Organisation.

Die Kläger erleben gegenwärtig, dass sich die Beklagte sogar

weigert, die Ausgetretenen aus den Kirchenbüchern zu strei-

chen. Die kirchliche Organisation krallt sich in den Seelen

ehemaliger Mitglieder durch Urkunden fest, was für die Kläger

ein weiterer Grund ist, die unchristliche Haltung der Beklag-

ten anzuprangern.

Diese Vereinnahmung erfolgt nicht nur durch den einmaligen

Zwangsakt der Säuglingstaufe, sondern wirkt im Anschluss

hieran das ganze Leben lang fort, denn ein Kirchenaustritt

kann nach Auffassung der Beklagten lediglich die äußere Kir-

chenmitgliedschaft beenden (Art.2 Abs.3 BayKirchStG). Die Fähig-

keit zur Abgabe der Austrittserklärung richtet sich nach dem

Reichsgesetz über die religiöse Kindererziehung v.15.7.1921

(RGBl, S.939, 1263), das einem Kind nach Vollendung des 14.

Lebensjahrs die Entscheidung über seine Konfessionszugehörig-

keit einräumt (§ 5 Satz 1). In Bayern tritt aufgrund von

Art.137 Abs.1 BV anstelle des 14. Lebensjahrs das vollendete

18. Lebensjahr.

Die Wahrnehmung der nunmehr bestehenden Austrittsmöglichkeit

würde einen Kraftakt erfordern, der viele Jugendliche von

vornherein davon abhält, diesen Schritt ernsthaft ins Auge zu

fassen: Viele Jahre über wurde ihnen im Religionsunterricht

und in Ergänzung dazu in besonderen Unterweisungen zur Erst-

kommunion und zur Firmung ein Glaube nahegebracht, der den

Kirchenaustritt als „Todsünde“ ansieht.

Bereits die Vernachlässigung der so genannten Sonntagspflicht

gilt als „schwere Sünde“ (vgl. Katechismus, Tz 2181).

Erst recht gilt dies für die endgültige Abwendung von der ka-

tholischen Kirche durch den Kirchenaustritt. In einer Erklä-

rung der Deutschen Diözesanbischöfe heißt es hierzu:

„Wenn also ein Katholik seinen Austritt aus der Kirche er-

klärt aus welchen Gründen auch immer , so stellt dies

eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemein-

schaft dar.“ (Erklärung der Diözesanbischöfe vom Dezember

1969 zit.nach von Campenhausen, a.a.O., S.761)

Die Erklärung der Bischöfe, die von einer „schweren Verfeh-

lungspricht, knüpft an die Definition der Todsünde als

„schwerwiegendeVerfehlung an (vgl. Katechismus, Tz 1857:

„Eine Todsünde ist jene Sünde, die eine schwerwiegende Mate-

rie zum Gegenstand hat…“)

Nach der Lehre der katholischen Kirche führt dies zum „ewigen

Tod in der Hölle“, wie es der Katholische Katechismus für den

Fall einer schweren Sünde ausdrücklich definiert.

Der Taufzwang und das Festhalten der zwangsweise erworbenen

Mitglieder durch Drohungen mit ewigen Höllenqualen wider-

spricht dem freiheitlichen Geist des Jesus, des Christus, der

sagte: „(Zuerst) lehret und (dann) taufet. Die Zwangstaufe

widerspricht außerdem der Religionsfreiheit gem. Art.4 GG,

Art.9 EMRK, die die freie Religionswahl einschließt, die

durch den Mechanismus der Säuglingstaufe und der späteren An-

drohung von Sündenstrafen im Fall des Austritts äußerst er-

schwert bzw. ausgeschlossen wird. Und schließlich wider-

spricht die mit der Zwangstaufe verbundene geistige Vergewal-

tigung von Säuglingen der Menschenwürde i.S.v. Art.1 Abs.1

GG.

Dass hieran bislang kein Anstoß genommen wird und die Betrof-

fenen sich damit abspeisen lassen, dass r den unmündigen

Täufling ja dessen Eltern gehandelt hätten, ist lediglich

darauf zurückzuführen, dass man sich an dieses mittelalterli-

che System und die furchtbare Drohbotschaft im Rahmen einer

langen Tradition gewöhnt hat. In Wirklichkeit handelt es sich

um eine menschenrechtswidrige Tradition, gegen die freie

Christen aufstehen, ähnlich wie freie Bürger seinerzeit gegen

Sklavenhandel und die Rassentrennung aufstanden.

III. Kein kirchliches Internum

1. Die Namensanmaßung

Die Beklagte behauptet von sich, „mit Christus eins“ zu sein

(Katechismus der Katholischen Kirche, Ziff.795), als Kirche

der Leib Christi“ zu sein (Katechismus, Ziff.805). Das Ober-

haupt der Beklagten behauptet von sich, der „Stellvertreter

Christi“ zu sein (Katechismus, Ziff.882).

Im übrigen ist es gerichtsbekannt, dass sich die Beklagte als

christlichbezeichnet und auf Jesus von Nazareth beruft,

weshalb in der Öffentlichkeit allgemein von der „christlichen

Kirche“ die Rede ist.

2. Das Wirken nach außen

Als solche wirkt die katholische Kirche auch auf die Öffent-

lichkeit ein. Zum Selbstverständnis der katholischen Kirche

gehört ein „Öffentlichkeitsauftrag“, ja sogar ein „Wächter-

amt“, das sie zur Durchsetzung des „christlichen Glaubens“

wahrnimmt (vgl.z.G. Schlaich, Der Öffentlichkeitsauftrag der

Kirchen, in: Handbuch des Staatskirchenrechts, Bd.2, 2.

Aufl., 1995, S.131 ff, 157). Die Beklagte nimmt ihren Öffent-

lichkeitsauftrag vor allem durch Denkschriften wahr.

In der neuen Verfassung des Landes Brandenburg vom 20.8.1992

findet dieser Öffentlichkeitsauftrag in Art.38 sogar seine

ausdrückliche Anerkennung. Im übrigen findet er Eingang in

Kirchenverträge, z.B. im niedersächsischen Kirchenvertrag

(1955) und in den Kirchenverträgen von Schleswig-Holstein

(1957), Hessen (1960) und Rheinland-Pfalz (1962) (vgl.

Schlaich, a.a.O., S.131). Die Verfassung des Freistaats Sach-

sen (1992) spricht in Art.109 von der „Bedeutung der Kir-

chen... r die Festigung der religiösen und sittlichen

Grundlagen des menschlichen Lebens.

Soweit sich die katholische Kirche für befugt hält, „das öf-

fentliche Leben vom Standpunkt der Religion zu begleiten und

zu bewerten(Jeand’heur/Korioth, Grundzüge des Staatskir-

chenrechts, 1999, Rdnr.64), handelt sie als Körperschaft öf-

fentlichen Rechts hoheitlich nach außen (vgl. Schlaich,

a.a.O., S.161). Soweit dieses Handeln die Rechte Dritter be-

rührt, sind die staatlichen Gerichte zuständig (vgl. Korioth

in Maunz-Dürig, Rdnr.52 zu Art.140). Dies gilt sowohl für

kirchliche Äußerungen über Dritte, als auch r die Inan-

spruchnahme staatlicher Leistungen durch die Kirche, durch

die Dritte benachteiligt werden.

IV. Die Verletzung der religiösen Entfaltungsfreiheit der Kläger

In solchen Nachteilen können Grundrechtsbeeinträchtigungen im

Schutzbereich der religiösen Entfaltungsfreiheit gem. Art.4

GG liegen.

1. Die Drittwirkung der Grundrechte

In Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit, dass

Grundrechtseingriffe nicht nur final und durch Befehl und

Zwang, sondern auch faktisch mittelbar erfolgen können (vgl.

bspw. Cremer, a.a.O., S.150, Pieroth/Schlink, Grundrechte,

22.Aufl., 2006, Rdnr.238 ff). Solche faktischen Eingriffe

können nicht nur durch den Staat unmittelbar, beispielsweise

durch staatliche Warnungen vor bestimmten Produkten oder

staatliche Subventionierung bestimmter Tätigkeiten erfolgen,

sondern auch durch die von ihm begünstigten natürlichen oder

juristischen Personen, die dadurch gegenüber Mitkonkurrenten

Wettbewerbsvorteile erlangen. Dass auch in diesem Bereich

grundrechtliche Positionen als Grundlage von Abwehrrechten

eine Rolle spielen können, ist inzwischen unstreitig. Die

Grundrechte gelten im nichtstaatlichen Bereich (sei es zwi-

schen ausschließlich privaten Akteuren oder zwischen Privaten

und öffentlich-rechtlichen Körperschaften) in Form einer

mittelbaren Drittwirkung(Pieroth/Schlink, a.a.O., Rdnr.

181; Cremer, a.a.O., S.456 ff). Die Folge davon ist, dass es

zu „mehrpoligen Beeinträchtigungskonstellationen“ kommt (Cre-

mer, a.a.O., S.161; Wolfgang Roth, Faktische Eingriffe in

Freiheit und Eigentum, 1994, S.298 ff). Die Grundrechtsabwehr

und das Recht, die Beeinträchtigungen auf ihre Rechtmäßigkeit

überprüfen zu lassen, richtet sich in solchen Fällen nicht

nur gegen den Staat, der die Beeinträchtigung ermöglicht,

sondern auch gegen den privaten oder öffentlich-rechtlichen

Beeinträchtiger selbst. Je nachdem, ob die Beeinträchtigung

privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich erfolgt, findet der

Grundrechtschutz dann vor den Zivilgerichten oder vor den

Verwaltungsgerichten statt. In jedem Fall geht es um die

Überprüfung von faktischen Grundrechtseingriffen von nicht-

staatlicher Seite.

Dabei wird die Bedeutung der mittelbaren Drittwirkung vor al-

lem darin gesehen, „dass sie auch unter den Bedingungen der

modernen hochkomplexen Industriegesellschaft Freiheit und

Gleichheit wahren hilft. Diese setzen nämlich … einen Zu-

stand faktischer Symmetrie voraus, in dem jeder Bürger die

gleichen Chancen der Verfolgung und Durchsetzung seiner In-

teressen hat. Diese faktische Symmetrie ist heute nicht nur

durch die Macht des Staates, sondern auch durch die Ausübung

privater, wirtschaftlicher und sozialer Macht oft beseitigt

oder gefährdet.“ (Pieroth/Schlink, a.a.O., Rdnr.183)

2. Die freiheitsgefährdende Übermacht der Kirchen

Eine solche Gefährdung liegt im Verhältnis zwischen den Groß-

kirchen und neuen religiösen Bewegungen darin, dass den Kir-

chen zu Lasten anderer Religionsgemeinschaften und deren An-

hängern vielfältige Privilegien eingeräumt und hohe Subven-

tionen gewährt werden. Eine eindrucksvolle Übersicht dieser

Privilegien und Förderungsmaßnahmen findet sich bei Czermak,

Religions- und Weltanschauungsrecht, 2007, S.23 f.:

„Der Staat unterhält zahlreiche christliche theologische

Fakultäten als Ausbildungsstätten nicht nur r Religi-

onslehrer, sondern auch r Priester. Er finanziert sie

mit Steuergeldern aller Bürger und stattet sie üppig aus

(§ 17 I 4) … Hauptsächlich in Bayern sollen die so ge-

nannten Konkordatslehrstühle (ursprünglich) der christli-

chen Beeinflussung der Studenten an den Erziehungswissen-

schaftlichen Fakultäten dienen, obwohl die Volksschulen

laut BVerfG (1975) trotz ihrer irreführenden Bezeichnung

Christliche Gemeinschaftsschulen gerade nicht glauben-

schristlich, sondern allenfalls mit kulturchristlichem

Akzent geprägt sein dürfen (§ 17 I 5).“

„…Der Staat finanziert die gesamte Militärseelsorge

sowie Gefängnisund Polizeiseelsorge. Die Militärseel-

sorge (§ 17 II 1, 2) wird noch ergänzt durch den Lebens-

kundlichen Unterricht (§ 17 II 2 d), der von Militärpfar-

rern auf der Basis christlichen Glaubens von Staats wegen

erteilt wird.“

„…“ Manche Bundesländer, insbesondere Bayern, betreiben

eine dezidiert christliche Schulpolitik (§ 13 III, IV).

Sogar des Kreuzsymbols, Inbegriff des christlichen Glau-

bens, bedienen sich Staat und Kommunen, um nicht nur

Schulen und Krankenzimmer und somit Bereiche gesell-

schaftlich-öffentlicher Bedeutung, sondern sogar um Ge-

richtssäle und Ratssäle, ja sogar ein Parlament – Orte

der ausschließlich säkularen öffentlichen Gewalt – damit

auszustatten (§ 10 V 3).“

„Der Staat besoldet mit Steuergeldern auch Andersgläubi-

ger und Konfessionsfreier Bischöfe, Domherren und andere

Geistliche (§ 15 III 1 b). Er fördert großzügig Kirchen-

tage und selbst Priesterseminare auch bei knappen öffent-

lichen Kassen mit allgemeinen Steuermitteln.“ (Rdnr.47)

Das praktische Ausmaß staatlicher Kirchensubventionen ist

in seiner Dimension weithin unbekannt ... Sie sind als

Teil der Kirchenfinanzierung unter Einbeziehung indirek-

ter geldwerter Subventionen (Einnahmeverzichte des Staa-

tes) sogar bedeutsamer als die Erträge der Kirchensteuer.

Die Fördermittel für kirchliche Sozialeinrichtungen sind

im folgenden nicht berücksichtigt. Zur Größenordnung: Es

geht etwa (Zahlenangaben aus 1999-2001) um die Finanzie-

rung des Religionsunterrichts (1,342 Mrd. €), der staat-

lich-theologischen Fakultäten und anderer kirchlicher

Ausbildungsstätten (600 Mill. €, Niedrigstschätzung), der

Militärseelsorge (27 Mill. €), der Polizeiund Gefäng-

nisseelsorge, um die Besoldung von Bischöfen und anderen

Geistlichen, um Kirchentage, Kirchenbaulasten, Bauzu-

schüsse aller Art (bis zum Priesterseminar), Gebührenver-

günstigungen, Leistungen der Denkmalpflege, Erwachsenen-

bildung (insb. Akademien), Jugendarbeit, Rundfunk (kos-

tenlose Ausstrahlung von ‚Drittsendungen’), Gerichtliche

Bußgelder, ABM-Maßnahmen, Auslandsarbeit (Kultur, Ent-

wicklungshilfe, Mission). Zusammenfassend kommt Frerk für

das Jahr 2000 auf direkte Staatszuwendungen von 8,3 Mrd.

und auf staatliche Einnahmeverzichte von 10 Mrd. €.

Hierzu gehören auch Steuerverzichte infolge der vollen

Absetzbarkeit der Kirchensteuer von der Einkommenssteuer

in Höhe von nicht weniger als jährlich 2,6 Mrd. € bzw.

3,75 Mrd. € in 2004. Diese Beträge kommen allerdings

nicht den Kirchen zugute, sondern den Kirchensteuerzah-

lern, die dabei von allen anderen Steuerpflichtigen sub-

ventioniert werden.“

„Der Staat ist ungeachtet seiner immer noch nicht einge-

lösten Verpflichtung zur Ablösung aller 1919 bestehenden

historischen Staatsleistungen einschließlich der neuen

Bundesländer vertragsrechtlich eine Fülle unbefristeter

finanzträchtiger Verpflichtungen neu eingegangen (§ 15

III 3 e).“

„Viele religiöse Minderheiten werden im Widerspruch zu

wissenschaftlichen Ergebnissen pauschal als ‚Sekten’

diffamiert, durch staatliche Organe angeprangert und be-

nachteiligt. Selbst der demgegenüber etwas ernüchternde

Endbericht der einschlägigen Enquête-Kommission des Bun-

destags (1998) hat kirchlichen Sonderbewegungen wie dem

Opus Dei, dessen totalitärer Charakter und großer Ein-

fluss bestens erforscht ist, keine Aufmerksamkeit ge-

schenkt.(Rdnr.51) „…„Seit den 1970-iger Jahren

standen die so genannten Sekten, wie man kleinere oder

vor allem fremdartige Religionsgemeinschaften gern ab-

schätzig zu nennen pflegte, im Mittelpunkt des öffentli-

chen Interesses. Man sprach gern (und oft unzutreffend)

von ‚Jugendreligionenoder ‚Jugendsekten’, auch von

Neuen religiösen Bewegungen. In Berichten und Filmen

wurde, auch anhand erfundener Geschichten, erfolgreich

der pauschale Eindruck erweckt, eine große Zahl dieser

Gruppierungen arbeite mit menschenverachtenden Methoden

des Psychoterrors, misshandele Kinder systematisch zum

Zweck der Indoktrination, hindere Austrittswillige durch

Drohungen am Austritt, betreibe wirtschaftliche oder se-

xuelle Ausbeutung und anderes mehr, so dass die Gesell-

schaft bedroht sei. Bereits die ungeprüfte und unberech-

tigte Behauptung, jemand gehöre einer ‚Sekte’ an, konnte

zu dessen Existenzvernichtung führen, und staatliche Or-

gane und kirchliche ‚Sektenbeauftragte’ schürten die öf-

fentliche Meinung durch öffentliche Warnungen… Die

Sektenbeauftragten der großen Kirchen, vornehmlich der

evangelischen, nahmen ihre einflussreiche Tätigkeit zu

dem Zeitpunkt auf, als die Kirchenaustrittszahlen in die

Höhe schnellten und die Kirchen gerade wegen ihrer eige-

nen inneren Erosion die ‚Sekten’ als Konkurrenz empfan-

den. Es gelang ihnen, durch intensive Öffentlichkeitsar-

beit den Medien, der Politik, den Bildungseinrichtungen

und auch den Gerichten ihre Problemsicht zu vermitteln.“

(Rdnr.206)

All dies führt bei religiösen Minderheiten, also auch bei den

Freien Christen für den Christus der Bergpredigt aller Kul-

turen weltweit und ihren Anhängern, also den Klägern, zur Be-

einträchtigung ihrer religiösen Entfaltungsfreiheit i.S.v.

Art. 4 GG. Dass sie gegenüber der katholischen Kirche und de-

ren Mitgliedern schwer benachteiligt sind, ist angesichts der

oben beschriebenen staatlichen Förderung offensichtlich. Auch

im pluralistisch angelegten Staat des Grundgesetzes wurde die

katholische Kirche zu einem Machtfaktor in Politik und Ge-

sellschaft und zum Meinungsführer hinsichtlich der Behandlung

religiöser Minderheiten, die durch einen jahrelangen Feldzug

kirchlicher Sektenbeauftragter inzwischen pauschal als „Sek-

ten“ abqualifiziert werden. Während der Staat die kirchliche

Prunkund Machtentfaltung in öffentlichen Veranstaltungen,

wie z.B. Kirchentagen, mit Steuergeldern fördert, haben die

Anhänger einer religiösen Minderheit Schwierigkeiten, auch

nur einen kleinen Infostand genehmigt zu bekommen. Während

der Staat der katholischen Kirche grenzenlose Steuerprivile-

gien gewährt, müssen sich religiöse Minderheiten mit Hilfe

von Spenden finanziell über Wasser halten und haben Schwie-

rigkeiten, dass ihre religiösen Bestrebungen überhaupt als

gemeinnützig anerkannt werden.

3. Weitere Gründe für die Klagebefugnis der Kläger

Ob die Beeinträchtigungen der religiösen Entfaltungsfreiheit

rechtmäßig oder rechtswidrig sind, also nicht nur Grund-

rechtsbeeinträchtigungen, sondern Grundrechtsverletzungen

sind, hängt – wie bei jeder Grundrechtsbeeinträchtigung – von

ihrer Legitimation ab. Wenn der katholischen Kirche zu Lasten

anderer Religionsgemeinschaften und deren Anhängern Privile-

gien eingeräumt oder Subventionen gewährt werden, weil sie

als christlich gilt, es aber in Wirklichkeit nicht ist, dann

fehlt es an dieser Legitimation. Die staatliche Verleihung

kirchlicher Privilegien und die damit einhergehende Ungleich-

behandlung zu Lasten anderer Religionsgemeinschaften erfolgt

dann ohne den ursprünglich maßgeblichen sachlichen Grund und

ist damit ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehand-

lung gem. Art.3 GG. Die Rechtswidrigkeit ist jedoch nicht nur

dem Staat zuzurechnen, sondern auch der Kirche, wenn sie sich

den Zugang zu diesen Privilegien durch unwahre Angaben er-

schleicht, indem sie ausdrücklich behauptet oder stillschwei-

gend den Eindruck vermittelt, sie sei christlich, obwohl sie

es in Wirklichkeit nicht ist.

Es ist ähnlich wie bei einem beliehenen Unternehmer, der als

Beliehener die Grundrechte Dritter verletzt, oder bei einem

Unternehmer, der eine staatliche Förderung erfährt und bei

der Nutzung dieser Förderung die gewerblichen Möglichkeiten

von Mitbewerbern beeinträchtigt. Diese Verletzung findet

nicht erst durch die konkrete Maßnahme des Beliehenen oder

Geförderten statt, sondern bereits durch den Beleihungs- bzw.

Förderungsakt (Cremer, Freiheitsgrundrechte, 2003, S.164

u.166). Erschleicht sich der Beliehene bzw. Geförderte die

Beleihung bzw. Förderung, ist nicht nur der Beleihungs- bzw.

Förderungsakt rechtswidrig, sondern auch das hoheitliche Han-

deln des Beliehenen bzw. die privatrechtliche Nutzung des Ge-

förderten gegenüber Dritten rechtswidrig, weil eine der Vor-

aussetzungen, die sein hoheitliches bzw. privatrechtliches

Handeln ermöglichen, nicht vorliegt. Das Abwehrrecht des

Drittbetroffenen richtet sich dann nicht nur gegen den belei-

henden bzw. fördernden Staat, sondern auch gegen den Beliehe-

nen bzw. Geförderten unmittelbar.

Und wenn die konkrete Gefahr besteht, dass solche grund-

rechtsgefährdenden Beleihungen bzw. Förderungen immer wieder

erteilt bzw. erschlichen werden, dann eröffnet dies gem. Art.

19 Abs.4 GG i.V.m. § 40 VwGO die Möglichkeit, vorbeugenden

Rechtsschutz im Wege einer Unterlassungsklage geltend zu ma-

chen (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13.Aufl., Vorbem., § 40,

Rdnr.34).

4. Der Etikettenschwindel führt zur Rechtsverletzung

4.1 Mit dem Namen „christlich“ verschafft sich die katholi-

sche Kirche nicht nur die Möglichkeit, „christlicheUrteile

über Gesellschaft und Politik, über Andersgläubige oder Atheis-

ten abzugeben, sondern auch die Möglichkeit, das entgegenzuneh-

men, was Staat und Gesellschaft im so genannten christlichen

Abendland nur der Kirche zubilligt: besonders hohe staatliche

Subventionen, besondere gesellschaftliche Reputation, beson-

dere institutionalisierte Mitwirkungsrechte im staatlich-öf-

fentlichen Bereich wie z.B. öffentlich-rechtliche Rundfunkan-

stalten, Ethikbeiräten, bei Anhörungen zu Gesetzen, Staats-

empfängen und ähnlichem mehr. r all das ist das Beiwort

christlich“ und die Berufung auf Jesus von Nazareth die Le-

gitimationsgrundlage. Die Kirche agiert als Repräsentantin

des Christentums“, das im so genannten christlichen Abend-

land immer noch als besonders förderungswürdig gilt. Wäre die

Beklagte keine „christliche“ Religionsgemeinschaft, würde sie

nicht annähernd die gegenwärtige staatliche Förderung durch

finanzielle Zuwendungen, Steuerbefreiung, politische und ge-

sellschaftliche Privilegien erfahren. Die Annahme, es handle

sich um eine „christliche Kirche“ ist eine selbstverständli-

che Voraussetzung dafür, dass die Beklagte die politische und

gesellschaftliche Förderung erfuhr und erfährt, die ihr die

– 31 –

gegenwärtige religiöse und weltanschauliche Vormachtstellung

in Deutschland verschafft.

4.2 Wie am Beginn der Klagebegründung dargelegt wurde, nennt

sich die katholische Kirche jedoch zu Unrecht „christlich“

und beruft sich zu Unrecht auf Jesus von Nazareth.

Was „christlich“ ist und ob sich jemand auf Jesus von Naza-

reth berufen kann, ist eine Aussage, die sowohl tatsächliche

als auch wertende Elemente enthält. Anknüpfungspunkt ist die

Lehre des Jesus von Nazareth.

Es gibt sicherlich Verhaltensweisen und Lehren von Religions-

gemeinschaften, bei denen man darüber streiten kann, ob sie

der Lehre des Nazareners noch entsprechen oder nicht. In sol-

chen Fällen würde es sich um Wertungen innerhalb eines ver-

tretbaren Beurteilungsspielraums handeln. Zur Tatsachenbe-

hauptung wird eine Wertung jedoch jedenfalls dann, wenn sie

außerhalb eines vertretbaren Beurteilungsspielraumsliegt

(vgl. Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung,

5.Aufl., Kap.4, Rdnr.78).

Das ist hier der Fall: Die oben geschilderte Verhaltensweise

und Lehre der Beklagten hat mit der Lehre des Nazareners of-

fensichtlich nichts mehr zu tun, sondern steht in diametralem

Gegensatz zu ihr. Deshalb ist die Behauptung der Kirche, sie

sei „christlich“ und würde sich zu Recht auf Jesus von Naza-

reth berufen, eine unwahre Tatsachenbehauptung.

Da sie diese Tatsachenbehauptung entweder ausdrücklich oder

stillschweigend permanent aufstellt und sich dadurch die oben

geschilderten staatlichen Vorteile erschleicht, durch die reli-

giöse Konkurrenten, insbesondere auch die Kläger, massive

– 32 –

Nachteile erleiden, können diese Unterlassung dieser unwahren

Behauptung verlangen.

V. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Jesus von Nazareth

1. Der Schutz des Lebensbildes

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wirkt der

Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts über den Tod ei-

nes Menschen hinaus, denn die schutzwürdigen Werte der Per-

sönlichkeit überdauern die Rechtsfähigkeit ihres Subjekts,

die mit dem Tod erlösche. Dies gelte insbesondere bei Beach-

tung der Wertordnung des Grundgesetzes, dessen „Schutz der

Menschenwürde keine zeitliche Begrenzung auf das Leben des

Menschen erkennen lässt“ (vgl. im einzelnen BGHZ 50,136 ff,

sowie BGHZ 107, 391; ferner Palandt, Rdnr.179 a).

Nach dieser Rechtsprechung gehört zum Allgemeinen Persönlich-

keitsschutz auch der Schutz des Lebensbildes, so dass gegen

grobe Entstellungen dieses Bildes Unterlassungsansprüche auch

postmortal gegeben sind.

Die Wahrnehmung dieses Persönlichkeitsschutzes kommt zwar in

erster Linie den von Verstorbenen zu Lebzeiten Berufenen zu.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommen darüber

hinaus auch „die nahen Angehörigen des Verstorbenen in Be-

tracht, die durch die Verunglimpfung eines verstorbenen Fami-

lienmitglieds oftmals selbst in Mitleidenschaft gezogen wer-

den(vgl. BGHZ 50,140, wo der BGH den Kreis der Wahrneh-

mungsberechtigten ausdrücklich offen ließ.)

Auch eine Befristung r die Geltendmachung des Persönlich-

keitsrechts Verstorbener ist nicht gegeben. Entscheidend ist,

„dass der Wahrnehmungsberechtigte ein ausreichendes Rechts-

– 33 –

schutzbedürfnis dartun kann“, das „in dem Maße schwindet, in

dem die Erinnerung an den Verstorbenen verblasst“. (a.a.O.,

S.140)

2. Im Falle von Jesus von Nazareth ergibt sich hieraus fol-

gendes:

2.1Eine Befristung in dem vom BGH umschriebenen Sinn ist bis

heute nicht eingetreten: Jesus Christus gilt als der Begrün-

der des Christentums, als der Namensgeber des „christlichen

Abendlands“ und aller, die sich christlich nennen, also ins-

besondere der Kirchen und eines Teils der Parteien. Man kann

also sicherlich nicht davon sprechen, dass in seinem Fall

„die Erinnerung an den Verstorbenen verblasst“ sei. Somit be-

steht der Schutz seines Lebensbildes fort.

2.2Die Geltendmachung dieses Schutzes scheitert auch nicht

daran, dass kein „naher Angehöriger“ im herkömmlichen Sinne,

also ein leiblicher Verwandter, ausfindig zu machen ist. Die

Ratio der Angehörigeneigenschaft, auf die der Bundesgerichts-

hof abstellt, besteht darin, bei Ermittlung der „Wahrneh-

mungsberechtigung“ an die Nähe der zu schützenden Persönlich-

keit und das Eigeninteresse des den Schutz geltend Machenden

anzuknüpfen. Dieses Interesse liegt normalerweise bei den

leiblichen Verwandten. Es ist aber auch bei Menschen anzuneh-

men, die sich die zu schützende Persönlichkeit als Vorbild

ihrer gesamten Lebensführung gewählt haben. Bei der Geltend-

machung des Persönlichkeitsschutzes von Jesus aus Nazareth

liegt dies sogar besonders nahe, da er die geistige Verbun-

denheit bekanntlich für weit wichtiger hielt, als verwandt-

schaftliche Bindungen. Erinnert sei erneut an seine Reaktion,

als ihn seine Mutter und seine Brüder suchten: „Wer ist meine

Mutter und meine Brüder? Und er sah rings um sich auf die,

die um ihn im Kreise saßen, und sprach: ‚Siehe, das ist meine

Mutter und meine Brüder! Wer Gottes Willen tut, der ist mein

Bruder und meine Schwester und meine Mutter.'“ (Mt.3,31 ff)

2.3 Diese geistige Verwandtschaft als Voraussetzungr die

Geltendmachung des postmortalen Persönlichkeitsrechts Jesu

gewährleistet auch, dass diese Klagebefugnis nicht jedermann

im Sinne einer Popularklage zuwächst, der sich einfach auf

Jesus von Nazareth beruft. Entscheidend ist, dass es sich um

jemanden handelt, der nachweisbar an eine Lehre glaubt, die

der Lehre des Nazareners entspricht, und der nachweisbar be-

strebt ist, diese Lehre im Alltag umzusetzen.

2.4 Dies trifft auf die Kläger zu.

Sie folgen dem „Glaubens- und Lebensbekenntnis der Urchristen

im Universellen Leben“, das gem. § 2 Abs.2 Bestandteil der

Satzung des Trägervereins der Glaubensgemeinschaft ist (Anla-

ge 2). Es knüpft an alle wesentlichen Punkte der Lehre Jesu

an, wie sie oben stichwortartig wiedergegeben ist und

schließt all das aus, was die Großkirchen im Lauf von Jahr-

tausenden bzw. Jahrhunderten an Dogmen und Ritualen entwi-

ckelt haben, die im Gegensatz zur Lehre Jesu stehen. Diese

Übereinstimmung ist durch einen Textvergleich zwischen den

wichtigsten Lehrsätzen des Jesus von Nazareth und dem Text

des urchristlichen Glaubensbekenntnisses einer richterlichen

Nachprüfung zugänglich.

Die Kläger glauben nicht nur an die Lehren der Urchristen im

Universellen Leben, sondern haben es sich seit vielen Jahren

zur Aufgabe gemacht, danach zu leben und bei der Verbreitung

dieser Lehren mitzuhelfen.

– 35 –

Die Kläger und alle, die den Willen Gottes tun, sind deshalb

legitimiert, das postmortale Persönlichkeitsrecht des Jesus

von Nazareth, der ihr Vorbild ist, geltend zu machen.

In diesem Sinne wehren sie sich gegen die massive Verfäl-

schung der Lehren und des Lebensbildes des großen Mensch-

heitslehrers Jesus von Nazareth. Die Beklagte hat Seine gött-

liche Lehre in das absolute Gegenteil verkehrt. Vor allem die

Bergpredigt wurde verfälscht bzw. so relativiert, dass sie im

Alltag der Menschen keine entscheidende Rolle mehr spielt,

sondern als nicht realisierbare Utopie gilt. Damit wurde die

zentrale Botschaft des Christentums verfälscht. Die Goldene

Regel „Was du nicht willst, dass man dir tu, das g auch

keinem anderen zu.wurde praktisch abgeschafft, zugunsten

eines Krieges aller gegen alle, der zu einer Zivilisation

führte, die heute am Abgrund steht und an einem Gott verzwei-

felt, den die Kirche als strafenden Gott beschrieb. Aus der

Frohbotschaft des Jesus von Nazareth wurde eine Drohbotschaft

satanischer Herkunft.

Wie krass der Etikettenschwindel ist, den die Beklagte mit der

Lehre des Jesus von Nazareth betreibt, mögen einige analoge Bei-

spiele verdeutlichen: Wie wäre es,

wenn man dem Dalai Lama nachsagen würde, er habe zum be-

waffneten Widerstand gegen alle aufgerufen, die nicht

seinen Glauben teilen?

wenn man über Nelson Mandela behaupten würde, er habe

die schwarze Bevölkerung seines Landes dazu aufgefor-

dert, alle Weißen umzubringen mit dem Ruf „Gott will

es!“?

wenn man über Martin Luther King behaupten würde, er

habe dazu aufgerufen, alle weißen Amerikaner zu verskla-

ven, die sich nicht seinem Willen unterordnen, indem sie

sich und ihre Kinder von Voodoo-Priestern zwangstaufen

lassen?

– 36 –

wenn man Willy Brandt nachsagen würde, er habe erklärt,

die Versöhnung mit anderen Ländern sei ein schwerwiegen-

der Fehler?

Wenn man der katholischen Kirche erlauben würde, sich

christlich“ zu nennen bzw. sich auf „Jesus Christus“ zu be-

rufen, und damit ihre Taten in der Geschichte also ausblenden

würde, wäre das nicht ähnlich, wie wenn man bei dem Namen

Adolf Hitler nur an Autobahnen denken, seine Verbrechen aber

verdrängen würde? Dabei sind die Verbrechen der Kirche in der

Geschichte sogar noch schlimmer als die von Hitler, Franco

und Mussolini zusammen – verbrecherischen Diktatoren, denen

die Kirche, wie in der Geschichte so oft, die Steigbügel ge-

halten hat. Und nach dem Millionengemetzel des Krieges wurden

sogar noch viele NS-Verbrecher mit Hilfe des Vatikans mit ei-

ner neuen Identität ausgestattet, in fremde Länder gebracht

und somit der Rechtsverfolgung durch ordentliche Gerichte

entzogen. Wahre Christen bereiten dem Christus Gottes die

Wege und nicht verbrecherischen Faschisten.

Das sind nur einige Beispiele und Analogien, um das Ausmaß

des Etikettenschwindels mit der Bezeichnung „christlichzu

verdeutlichen, des skandalösen Schwindels, der mit der Lehre

des Jesus von Nazareth bis zum heutigen Tag betrieben wird.

Das alles ist Täuschung der Menschen durch gezielte Desinfor-

mation. Das ist der satanische „Trick“ des Gegenspielers Got-

tes.

Beim Dalai Lama, bei Nelson Mandela, bei Martin Luther King

und bei Willy Brandt würden massive Entstellungen ihres Le-

bens- und Persönlichkeitsbildes allgemeine Empörung auslösen.

Bei Jesus, dem Christus, lässt die Gesellschaft es gleichgül-

tig zu. Warum?

– 37 –

Die Kläger, Repräsentanten der Urchristen von heute, wollen

es nicht länger zulassen und verlangen deshalb Unterlassung

im Sinne der vorliegenden Klage.

Dr. Sailer Dr. Hetzel

Rechtsanwalt Rechtsanwalt

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Dokumentation

Die katholische Kirche soll sich nicht länger „christlich“ nennen!


Was würde Jesus von Nazareth sagen, wenn Er heute wieder auf die

Erde käme und sähe, was die Kirche aus Seinem Lebenswerk ge-

macht hat?


Der Vatikan – der größte Kriegstreiber

Jesus, der Christus, hat die Feindesliebe gelehrt und die Gewaltlosigkeit:

Wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen“.

Der Papst in Rom aber hat als absoluter Monarch des Kirchenstaats häufig

selbst Kriege geführt und sich an Bürgerkriegen beteiligt. Die Päpste haben im-

mer wieder Kriege angezettelt und unterstützt, ja ganze Völker zum Krieg ge-

geneinander aufgehetzt – so die Byzantiner gegen die Ostgoten, die Franken

gegen die Langobarden, die Normannen gegen die Staufer und umgekehrt. DSCF3713

Der Vatikan heizte im 17. Jahrhundert den 30-jährigen Krieg in Deutschland an,

und 1914 hetzte der vatikanische Botschafter in Wien die Habsburger gegen die

Serben in den Ersten Weltkrieg.

Kurz vor dem Zweiten Weltkrieg ließ Papst Pius XII. Hitler wissen, er werde sich

jeder Verdammung Deutschlands enthalten, wenn es Polen bekriege.“ (Desch-

ner, Ein Jahrhundert Heilsgeschichte, Band 2, S. 41) Katholische Feldgeistliche

schickten immer auf beiden Seiten der Fronten die Soldaten mit „Gottes Segen“

in die Schlachten. Der Vatikan unterstützte sämtliche faschistischen und rechts-

gerichteten Diktatoren in Europa und Lateinamerika. Der katholische Kardinal

Frings forderte nach dem Zweiten Weltkrieg als erster die Wiederaufrüstung der

Bundesrepublik.

Katholische Geistliche waren maßgeblich beteiligt am Völkermord der kroati-

schen Faschisten an den orthodoxen Serben 1941-1943, an den blutigen Säu-

berungen in Argentinien 1976-1983 und am Völkermord der Hutus an den Tut-

sis in Ruanda 1994.

Führende Jesuiten rechtfertigten sogar die Bereitstellung von Atomwaffen und

nahmen damit die Vernichtung ganzer Völker billigend in Kauf.

Papst Johannes Paul II. sagte während des Golfkriegs 1991: „Wir sind keine

Pazifisten“. Und 1995 rief er zu einem „gerechten Krieg“ in Bosnien auf. Und

der jetzige Papst lehnte als Kardinal Ratzinger, wenige Monate vor seiner Wahl,

Pazifismus als „unchristlich“ ab. Also lehnt er Christus ab!

Der Vatikan rechtfertigt bis heute in seinem Katechismus auch die Todesstrafe.


Intoleranz statt Nächstenliebe

Jesus hat alle Menschen zur Brüderlichkeit aufgerufen und ihren freien

Willen respektiert.

Die Kirche aber hat Andersdenkende immer wieder blutig verfolgt. Von den

Markioniten über die Katharer und Bogumilen bis hin zu Waldensern und Täu-

fern hat sie alle Bewegungen ausgerottet, die an das ursprüngliche Christentum

anknüpften. Sie hat mit ihren Hetzparolen Judenpogrome zu verantworten, die folterung2_450

Inquisition eingeführt und den Hexenwahn entfacht. Sie hat die kirchliche Lehre

mit Feuer und Schwert verbreitet und dadurch den Völkermord an den Indios

und die Ausplünderung eines ganzen Kontinents auf dem Gewissen. Auch heu-

te verfolgt der Vatikan religiöse Minderheiten.


Der Reichtum der Kirche ist Blutgeld

Jesus lebte einfach und lehrte, der Mensch solle „keine Schätze anhäufen,

die Motten und Rost fressen“.

Die Kirche hat über viele Jahrhunderte immensen Reichtum angehäuft, indem

sie die Bevölkerung ausplünderte, erbarmungslos den Kirchenzehnten eintrei-

ben ließ, sich an den Opfern der Inquisition und der Hexenbrände bereicherte,

Urkunden fälschte, Erbschleicherei betrieb und sich Steuerbefreiungen und

staatliche Subventionen sicherte, die in vielen Ländern bis heute gültig sind.

Was die Kirche an „Gutem“ in der Welt tut, das finanziert sie nicht mit ihrem ge-

waltigen Vermögen, sondern mit den Spenden der Gläubigen und mit den Sub-

ventionen des Staates.

Diese Subventionen belaufen sich – Kirchensteuer und staatliche Subventionen

für öffentlich-soziale Einrichtungen der Kirchen nicht eingerechnet – in Deutsch-

land auf mindestens 14 Milliarden Euro im Jahr an direkten Subventionen und

an Steuerbefreiungen. Auch die Gehälter der Bischöfe samt „Hofstaat“ werden

vom Staat bezahlt, in diesem Fall von den jeweiligen Bundesländern.


Papst und Kirche – Verkünder des Bösen

Jesus lehrte den Gott der Liebe, der alle Seine Kinder gleich liebt und al-

les unternimmt, um sie wieder bei Sich zu haben. Eine ewige Hölle lehrte

Er nicht. Er lehrte auch keine Säuglingstaufe, sondern sprach: „Erst leh-

ret, und dann taufet.“

Die Kirche jedoch hat die Zwangstaufe von Säuglingen eingeführt und hält sie

bis heute aufrecht. Ein Säugling hat keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.

Das ist gegen Jesus von Nazareth; es ist eine Manipulation, eine seelische

Einengung wehrloser Kinder durch die Eltern im Auftrag der Kirche.

Doch damit nicht genug: Die Kirche verbreitet bis heute die heidnische Vorstel-

lung eines strafenden Gottes, der jene Menschen, die nicht der Priesterkaste

folgen, mit der ewigen Verdammnis bestraft. Dadurch versetzt sie bis heute un-

gezählte Menschen in Furcht und Schrecken, untergräbt ihre seelische Gesund-

heit und entfremdet sie von Gott. Dies ist eine Sünde wider den Heiligen Geist.

Aus all diesen seelischen Belastungen, die die Kirche den Menschen auferlegt,

entstehen viele seelische Krankheiten, u.a. so genannte ekklesiogene Neuro-

sen. Da so viele Menschen davon betroffen sind, versteht man den Zustand un-

serer Welt.


Die Schuldkomplex-Produktion der sexualfeindlichen Kirche

Die Kirche lädt den Menschen ungeheure Schuldkomplexe auf, indem sie ihnen

immer wieder mit Schuld und ewiger Verdammnis droht. Dann erdreistet sie

sich, zu behaupten, sie könne durch ihre Priester diese Sünden vergeben, die

sie jedoch gar nicht vergeben können. (Die Bibel wurde hier bewusst manipu-

liert: In Wirklichkeit sollen sich die Menschen gegenseitig ihre Sünden vergeben

im Vaterunser steht es noch richtig: „ ... wie auch wir vergeben unseren

Schuldigern“.)

Es wird der Eindruck vermittelt: „Ihr seid alle Sünder und kommt womöglich in

die Hölle, es sei denn , ihr unterwerft euch unseren Zeremonien“ – das ist seeli-

sche Erpressung. Wenn das der Staat oder ein Verein machen würde, dann

würde man sofort eingreifen und sagen: Das ist Seelenterror.

Auch die Sexualfeindlichkeit der Kirche führt zu erheblichen Problemen in der

Gesellschaft, vor allem bei Priestern. Der Zwangszölibat hat keinerlei biblische

Grundlage, ist also eine rein kirchliche Tradition und zudem ein unnatürlicher

Zustand, ein Ausdruck der Sexualfeindlichkeit der Kirche. Er geht oft mit Pädo-

philie und den daraus resultierenden schrecklichen Verbrechen einher.


Kinder und Jugendliche werden zu Sklaven pädophiler Priester

Trotz aller Beteuerungen und Schaufensterreden werden Sexualverbrechen in

den Reihen der Kleriker noch immer nicht rigoros aufgeklärt. Immer wieder wer-

den Kinder und Jugendliche zu Sklaven pädophiler Priester. Jahrzehntelang

wurden pädophile Priester gedeckt und von einer Pfarrei in die nächste ver-

setzt. Auch dies ist eine Sünde wider den heiligen Geist, weil sie junge Men-

schen nicht nur seelisch traumatisiert zurücklässt, sondern sie auch noch von

Gott entfremdet. Die ungezählten Heimkinder, die in katholischen Einrichtungen

misshandelt, missbraucht und zur Zwangsarbeit gezwungen wurden, haben bis

heute keine Entschädigung erhalten.


Der falsche „Heilige Vater“ in Rom

Jesus war ein einfacher, bescheidener Mensch, der in allem Gott die Ehre

gab.

Seine angeblichen Nachfolger umgaben sich zu allen Zeiten mit allem nur er-

denklichen Prunk, für den das Volk bluten musste. Sie pflegen den Personen-

kult und lassen sich als „Heiliger Vater“ verehren, obwohl Jesus sagte: „Lasst

euch nicht Vater nennen“, und: „Nur einer ist heilig, euer Vater im Himmel“. Wir

sprechen diesen Vater im Vaterunser schlicht als „Vater an, Seinen angebli-

chen Stellvertreter auf Erden sollen wir jedoch mit „Eure Heiligkeit“ anreden. Ist

der in heidnische Gewänder gekleidete Oberpriester der Romkirche etwa mehr

als Gott?


Jesus wollte keine Priesterkaste

Jesus setze keine Priester ein und errichtete auch keine Kirche. Er brach-

te den Menschen die innere Religion des Herzens nahe, denn: „Das Reich

Gottes ist inwendig in euch!“

Die Kirche jedoch machte aus den positiven Ansätzen des frühen Christentums

das glatte Gegenteil von dem, was Jesus wollte: eine hierarchisch aufgebaute

Priesterkirche mit Ritualen, Gefäßen, Gewändern und Bräuchen, die nachweis-

lich alle aus dem Heidentum stammen. Die Kirche band und bindet die Men-

schen an äußere heidnische Rituale wie Heiligenverehrung, Wallfahrten, die ri-

tuelle Messfeier, Weihwasser, sakramentale Zeremonien und hält sie damit in

einer veräußerlichten Religion gefangen.


Die frauen- und kinderfeindliche Kirche

Jesus setzte sich immer für die Frauen und deren Gleichberechtigung ein.

Die Kirche jedoch unterdrückt seit ihrer Entstehung die Frauen und stempelt sie

zu Menschen zweiter Klasse ab, ließ sie in den Hexenverfolgungen mit ausge-

suchten Foltermethoden quälen und grausam hinrichten. Uneheliche Kinder von

Priestern wurden zu Kirchensklaven gemacht. Bis heute sind Frauen in der Kir-

che nicht gleichberechtigt. Kinder, die aus der Liason mit Priestern entstehen,

werden ihren Vätern entfremdet und mit geringen Alimenten abgespeist.


Der Verrat an den Tieren

Jesus liebte die Tiere. Als Er in der Wüste fastete, näherten sie sich Ihm IMG_1173

und freundeten sich mit Ihm an. Die ersten Christen lebten überwiegend

vegetarisch und schlossen neben Soldaten auch Jäger aus ihren Gemeinden aus.

Die Kirche spricht den Tieren bis heute die Seele ab und rechtfertigt bis heute die milliardenfache Misshandlung und Quälerei von Tieren in Tierversuchen,

Massentierhaltung und Jagd. Die durch die kirchliche Lehre grundgelegte

Gleichgültigkeit, ja Verachtung gegenüber der Natur und den Tieren hat erhebli-

chen Anteil an der heutigen grenzenlosen, brutalen Ausbeutung der Natur auf

der ganzen Erde. Letztlich hat auch die Klimakatastrophe hier ihre Wurzeln.


Trotz all dieser klaren Widersprüche

bezeichnet sich die Kirche nach wie vor als „christlich“.

Dies ist ein Skandal, den wir nicht länger hinnehmen wollen.

Schluss mit dem kirchlichen Etikettenschwindel!

Wir sind freie Christen, die für den Christus der Bergpredigt eintreten. Wir fühlen

uns Christus verbunden und verpflichtet, der als Jesus von Nazareth unter uns

lebte. Niemand muss die ursprüngliche Lehre des Nazareners zur Richtschnur sei-

nes Lebens machen. Doch wer sich „christlich“ nennt, der sollte nicht beständig

das Gegenteil dessen tun, was Jesus, der große Freiheitslehrer, wollte und lehrte.

Stellen wir uns vor: Einer unserer Vorfahren hat ein einmaliges Produkt von

höchster Qualität entwickelt und auf den Markt gebracht. Dieses Produkt genoss

zunächst großes Ansehen unter den Verbrauchern und war hoch geschätzt. Doch

dann kam ein Produktpirat und stellte unter dem Namen unseres Vorfahren ein

minderwertiges Produkt her, das nur denselben Namen trägt, aber wertlos ist, ja

nach kurzem Gebrauch den Menschen sogar schadet. Wie würden wir reagieren?

Würden wir einfach zuschauen oder würden wir versuchen, unsere Mit-

menschen auf den Betrug, auf die Produktpiraterie und den Etikettenschwindel

hinzuweisen und sie zu warnen?


Freie Christen für den Christus der Bergpredigt

in allen Kulturen weltweit

Quellen:

Karlheinz Deschner, Kriminalgeschichte des Christentums (bisher neun Bände)

Karlheinz Deschner, Ein Jahrhundert Heilsgeschichte, auch:

Die Politik der Päpste im 20. Jahrhundert

Karlheinz Deschner, Opus Diaboli

Horst Herrmann, Kirchenfürsten

Horst Herrmann, Passion der Grausamkeit

J.R. Grigulevic, Ketzer-Hexen-Inquisitoren

Hubertus Mynarek, Die neue Inquisition

Hubertus Mynarek, Herren und Knechte der Kirche

Matthias Holzbauer, Der Steinadler und sein Schwefelgeruch

Matthias Holzbauer, Verfolgte Gottsucher

Matthias Holzbauer und Gert Hetzel, Des Satans alte Kleider

Peter de Rosa, Gottes erste Diener

Curzio Maltese, Scheinheilige Geschäfte – die Finanzen des Vatikans

Carsten Frerk, Finanzen und Vermögen der Kirche

Vladmir Dedijer, Jasenovac – das jugoslawische Auschwitz und der Vatikan

Wer sitzt auf dem Stuhl Petri?, Band 1-3, Verlag Das Wort

Wynfrith Noll, Wenn Frommsein krank macht

Ernst Klee, „Die SA Jesu Christi“

Neuner und Roos, Der Glaube der Kirche

Carl Anders Skriver, Der Verrat der Kirchen an den Tieren

Elinor Burket und Frank Bruni, Das Buch der Schande – Kinder und sexueller Missbrauch in der

katholischen Kirche

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