Posts Tagged ‘Christus’
Die Rehabilitation des Christus Gottes
Posted in Nicht kategorisiert, tagged Christus, Rehabilitation des Christus Gottes on 27. September 2015| Leave a Comment »
Eine Empfehlung: Der freie Geist
Posted in Glaube, Wahrheit, tagged christlich, Christus, Dogmen, Glaube, Sinnsuche, Wahrheit on 14. April 2015| Leave a Comment »
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Interessieren Sie sich für Sendungen aus den Themengebieten Zeitkritik, Glaube und Sinnsuche, Aufklärung zum Missbrauch des Namens „Christus“ und „christlich“, Lebenshilfe, Ethik und Ähnlichem, dann finden Sie hier eine interessante Auswahl von verschiedenen TV-Sendungen als Livestream,
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„Eine ungeheuerliche Verhöhnung Gottes“
Posted in Bergpredigt, Bibel, Christus, Gott, Heuchler, Jesus von Nazareth, Kirche, Priester, römisch-katholische Kirche, Recht Unrecht, Reichtum, Sexualverbrechen, Wahrheit, tagged Ackermann, christlich, Christus, Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit, Gott, Missbrauchbeauftragter, Priester, Seelenmord, Sexualverbrechen, Untaten der Kirche, Verantwortung, Verhöhnung Gottes on 14. Oktober 2010| 2 Comments »
Missbrauchsbeauftragter der katholischen Kirche will Christus die Verantwortung in die Schuhe schieben
VON GERT-JOACHIM HETZEL
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
Pressemitteilung 14. Oktober 2010
„Eine ungeheuerliche Verhöhnung Gottes“
Missbrauchsbeauftragter der katholischen Kirche will Christus die Verantwortung in die Schuhe schieben
Die Kirche tritt seit Jahrhunderten das mit Füßen, was Jesus, der Christus, wollte. Und jetzt will sie Ihm, dem großen Liebe- und Weisheitslehrer, offenbar die Verantwortung für ihre eigenen Untaten in die Schuhe schieben. Das ist wirklich ungeheuerlich!“ Mit Empörung reagierte Dieter Potzel, Kirchenbeauftragter der kirchenkritischen Organisation Freie Christen für den Christus der Bergpredigt, auf die jüngsten Äußerungen des Bischofs von Trier, Stephan Ackermann, in der Stuttgarter Zeitung.
In einem Interview vom 12.10.10 zur bisher ungeklärten Frage der Entschädigung von Missbrauchsopfern durch die Kirche war Ackermann gefragt worden: „Es gibt viel Leid bei den Opfern. Waren Sie je in der Gefahr, an der Kirche zu verzweifeln?“ Ackermann hatte unter anderem geantwortet: „Ich wusste, dass die Kirche nicht eine Ansammlung von Heiligen ist. … Die letzte Verantwortung für die Kirche hat Christus selber, der Herr der Kirche.“
„Angesichts der ungezählten Kinderschänderverbrechen durch Priester, mit deren Aufklärung Bischof Ackermann beauftragt ist, stellt diese unglaubliche Äußerung eine Verhöhnung Gottes dar“, so Potzel. „Fachleute sprechen bei Kinderschändung durch Priester zu Recht von ‚Seelenmord’, weil gerade Sexualverbrechen durch Kirchenvertreter die geschädigten Kinder und Jugendlichen oft ihr Leben lang an Gott verzweifeln lassen. Und nun stellt sich ein Bischof hin und versucht, Christus die Verantwortung für die Kirche hinzuschieben – ausgerechnet Christus, der nie eine Kirche gegründet und der nie einen Pfarrer oder Priester eingesetzt hat, im Gegenteil: Er hat vor Ihnen gewarnt und wurde deshalb von der damaligen Priesterkaste ans Kreuz gebracht.“
„Die Verantwortung für die Kirche und alles, was sie an Untaten durch die Geschichte getan hat und heute noch tut“, so Potzel weiter, „trägt nicht Christus, sondern die Menschen, die sich vom Widersacher Gottes dazu missbrauchen ließen und lassen, in Seinem Namen das Gegenteil dessen zu tun und zu lehren, was Er wollte. Die Kirchen sollten daher endlich aufhören, sich als ‚christlich’ zu bezeichnen.“
Weitere Informationen: http://www.christus-oder-kirche.de , Telefon 09391-50 42 13
Klage gegen Vatikankirche
Posted in Nicht kategorisiert, tagged Aussteiger, Bergpredigt, Christus, Diskriminieren, Ethik, Etikettenschwindel, frauenfeindlich, Gewaltlosigkeit, Heilige Geist, Institution, Intoleranz, katholische Kirche, Ketzergewegungen, Kirche, Kirchenkonzernen, Kirchenlehre, Klage, Kriege rechtfertigen, Mitglieder zwangsweise rekrutieren, Nächstenliebe, nicht christlich nennen, Papst, Reichtum, Säuglingstaufe, Sexualfeindliche Kirche, Sklaven pädophiler Priester, Sozial-Märchen, strafender Gott, Tierqäulerei billigen, Ungläubier, Unterlassung, Vatikankirche, Verkünder des Bösen, Vermögen on 8. November 2009| Leave a Comment »
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Per Telefax voraus: 0761/7080888
21. September 2009 s-h-h
K L A G E
in Sachen
1) Dieter Potzel
2) Dr. Peter Thurneysen
3) Matthias Holzbauer
4) Alfred Schulte
5) Dr. Gert-Joachim Hetzel
6) Dr. Christian Sailer
sämtliche Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
– Kläger –
Prozessbev.:RAe Dr. Christian Sailer und
Dr. Gert-Joachim Hetzel,
Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
gegen
Erzbistum/Diözese Freiburg, vertreten durch den
Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, Schoferstraße 2,
79098 Freiburg
– Beklagte –
wegen Unterlassung
Namens und in Vollmacht der vorgenannten Kläger (Anlage 1)
erheben wir hiermit gegen das Erzbistum/Diözese Freiburg
K L A G E
und beantragen, wie folgt zu erkennen:
I.Der Beklagten wird untersagt, sich „christlich“ zu
nennen.
II.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III.Das Urteil ist in Ziff.II vorläufig vollstreckbar.
B e g r ü n d u n g
I. Gegenstand des Verfahrens
Die Kläger verlangen,
dass die Beklagte sich nicht länger „christlich“ nennt. Sie
mag sich weiter katholisch nennen und sie mag weiter
ihre Mitglieder zwangsweise rekrutieren (im Wege der
Säuglingstaufe),
Kriege rechtfertigen,
ihr zu einem erheblichen Teil gewalttätig erworbenes
Vermögen behalten,
den Menschen mit einem strafenden Gott drohen,
zu Intoleranz aufrufen,
frauenfeindlich sein und
Tierquälerei billigen,
aber sie soll sich nicht „christlich“ nennen.
Millionen von Menschen in aller Welt sind Aussteiger aus den
institutionellen Kirchenkonzernen. Viele davon sind ehrlich
bemüht, so zu leben, wie es Jesus von Nazareth gelehrt und
vorgelebt hat. Sie haben erkannt, dass das, was die institu-
tionellen Kirchenkonzerne, insbesondere die katholische Kir-
che, lehrt und tut, nichts mit der Lehre des Jesus, des
Christus, zu tun hat.
Viele solcher freier Christen, die als Säuglinge ungefragt
von dieser Institution vereinnahmt worden waren, haben ver-
sucht, sich von dem Makel dieser unchristlichen Organisation
zu befreien und die Löschung ihres Namens aus dem Taufregis-
ter verlangt. Dies wird von der katholischen Kirche – ebenso
auch von der evangelisch-lutherischen Kirche – kategorisch
abgelehnt mit der Behauptung, es handle sich bei der Taufe um
einen Vorgang, der nicht rückgängig zu machen sei.
Der katholische Kardinal Antonio Maria Rouco erklärte im ka-
tholischen Nachrichtendienst KATH.NET am 13. Juli 2004, die
Taufe gelte für immer und ewig, „es ist ein Teil unserer
DNS“.
Diese Aussage verdeutlicht anschaulich die Haltung der katho-
lischen Kirche, wie sie auch in den katholischen Lehr- Aussa-
gen festgeschrieben ist.
Christus sprach, und so steht es ursprünglich auch in den Bi-
beln der Kirche: “Erst lehret, und dann taufet“. Die Kirche
hat dagegen die Zwangstaufe von Säuglingen eingeführt und
hält diese Übung bis heute aufrecht. Diese Manipulation un-
mündiger Kinder, mit der Vereinnahmung für eine Institution
für alle Ewigkeit, mit den bekannten verheerenden seelischen
Folgen wie ekklesiogene Neurosen oder noch schlimmer, lebens-
langer Traumatisierung durch Kinderschänderverbrecher, ist
zutiefst unchristlich und eine Verhöhnung des Jesus, des
Christus.
Die Weigerung der Kirche, ihren Anspruch auf die Aussteiger
aufzugeben und sie aus ihren vereinnahmenden Fesseln zu ent-
lassen, hat freie Christen, die weltweit dem Christus der
Bergpredigt nachfolgen, zu denen sich die Kläger zählen, ver-
anlasst, sich noch intensiver mit dem Katholizismus zu befas-
sen. Die dabei zutage getretene erstaunliche Fülle von Tatsa-
chen beweist, dass die katholische Kirche dem Prädikat
„christlich“ nicht nur mit ihrer Zwangstaufe, sondern mit ih-
rer gesamten Lehre und ihrer gesamten Geschichte Hohn
spricht.
Die Kläger haben deshalb die 27 Bischöfe der katholischen Di-
özesen am 19.8.2009 aufgefordert, sich nicht mehr „christ-
lich“ zu nennen und dies gegenüber den Klägern bis zum
20.9.2009 schriftlich zuzusagen.
In den vergangenen 30 Jahren hat der Christus-Gottesgeist
durch das Prophetische Wort den Führern der katholischen In-
stitution wiederholt einen Dialog angeboten. Die Priestermän-
ner haben alle Seine Worte in den Wind geschlagen und Ihn
keiner Antwort für würdig befunden. Und genau so haben die
Bischöfe dieses Mal reagiert und damit die Kläger gezwungen,
gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kläger tun dies
im vorliegenden Fall gegenüber der Diözese des Vorsitzenden
der Deutschen Bischofskonferenz.
Die Gründe für ihr Begehren haben die Kläger in ihrem Auffor-
derungsschreiben vom 19.8.2009 folgendermaßen zum Ausdruck
gebracht:
Hört, ihr Bischöfe!
Das Spiel ist aus!
Hört auf, euch „christlich“ zu nennen!
Jahrhundertelang hat der Kirchenkonzern, dem Sie alle vorstehen, die Menschen
an der Nase herumgeführt und für dumm verkauft, um das Volk religiös zu unterjo-
chen und weiter aussaugen zu können, indem es weiter brav seine Kirchensteuern
zahlt.
Doch es wird mehr und mehr offenbar: Die Institution, der Sie vorstehen, hat zwar
den Namen des Jesus, des Christus, im Munde geführt – so, als ob sie rechtmä-
ßig Sein Erbe angetreten hätte. Doch in Wirklichkeit haben Sie Sein Erbe mit Fü-
ßen getreten, haben Sie Ihn durch Ihre Lehre – und mehr noch durch Ihre Taten –
am laufenden Band verhöhnt und verspottet und tun es noch heute. Täglich na-
geln Sie Jesus, den Christus, erneut ans Kreuz, weil Sie das Gegenteil dessen
tun, was Er wollte. Und dann schleppen Sie Ihn, der doch auferstanden ist, als to-
ten Mann am Kreuz im Triumphzug durch die Straßen wie eine Trophäe, die Sie
zur Strecke gebracht haben.
Was betreibt die von Ihnen vertretene Institution dann anderes als geistige Erb-
schleicherei, Falschmünzerei und geistigen Etikettenschwindel? Und Heuchelei
dazu, denn Sie schmücken sich mit einem Namen, der Ihnen nicht zusteht, weil
Sie die tatsächliche Lehre und das ethisch-moralische Vorbild des Jesus von Na-
zareth offensichtlich verraten haben. Sonst wäre die Vergangenheit Ihrer Instituti-
on nicht randvoll mit Blut und Verbrechen. Und sonst würden Sie sich wenigstens
heute so verhalten, wie der Nazarener es vorlebte.
Doch davon kann keine Rede sein, wie wir gleich noch darlegen werden (siehe die
Dokumentation im Anhang).
Jesus hat gelehrt: „Erst lehret, und dann taufet.“ Damit lässt Er jedem den freien
Willen. Sie dagegen fangen Säuglinge ein, impfen ihnen vom frühesten Kindesal-
ter an Schuldkomplexe ein, drohen mit Höllenstrafen und der ewigen Verdammnis
und erpressen dadurch Gehorsam und Kirchensteuern. Viele seelische Krankhei-
ten wie z.B. ekklesiogene Neurosen und Abartigkeiten wie Pädophilie sind nicht
selten die Folgen. Jede andere Organisation wäre deshalb als totalitäre Organisa-
tion wegen Missachtung der Verfassung und Verletzung der Menschenrechte
längst verboten worden.
Was sagte Jesus, als Er die Händler lebender Opfertiere aus dem Tempel zu Je-
rusalem trieb? „Mein Haus soll ein Haus des Gebetes für alle Völker sein! Ihr aber
habt daraus eine Räuberhöhle gemacht!“ (Mk 11,17)
Keine Angst: Wir wollen Sie keineswegs aus Ihren prunkvollen Höhlen und Paläs-
ten vertreiben. Sie können ruhig dort bleiben und glauben, was Sie wollen – denn
kein Glaube ist beweisbar. Sie können sich auch weiter von denen bezahlen las-
sen, die Ihre aus dem Heidentum stammenden Zeremonien und Rituale gut fin-
den, die weiterhin die Knochen Verstorbener und die Statuen angeblicher „Heili-
ger“ verehren wollen.
Nennen Sie sich katholisch, das macht Ihnen niemand streitig!
Wir wollen nur eins: Nennen Sie sich nicht länger „christlich“!
Denn der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. Und das, was Sie über
Jahrhunderte bis heute aus der ursprünglichen, reinen Lehre des Nazareners ge-
macht haben, das verursacht bei denen, die Jesus, den Christus, und Seine Leh-
re, die Bergpredigt, in ihrem Leben ernst nehmen, um sie Schritt für Schritt umzu-
setzen, blanke Empörung.
Es ist genug! Denn, ja: Es gibt sie noch, die Nachfolger des Jesus, des Christus,
die ihr Gehirn noch nicht von Litaneien und frommen Sprüchen haben vernebeln
lassen, die noch zwei und zwei zusammenzählen und in ihrem Herzen Gut von
Böse unterscheiden können, so, wie es der Nazarener uns gelehrt hat. Die noch
mit klarem Kopf erfassen können, was der große Menschheitslehrer Jesus, der
Christus, meinte, als Er sagte: „Häuft euch keine Schätze an, die Motten und Rost
fressen!“ „Wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen!“ „Erst leh-
ret, und dann taufet!“ „Wer einen von diesen kleinen Kindern, die an mich glauben,
zum Bösen verführt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den
Hals ins Meer geworfen würde.“ „Lasst euch nicht Vater nennen!“ „Nur einer ist
heilig, euer Vater im Himmel.“
Sind diese Sätze denn so schwer zu verstehen? Und doch hat es Ihre Institution
fertiggebracht, ausgerechnet im Namen des Jesus, des Christus, gegen jeden ein-
zelnen dieser wenigen hier aufgeführten Sätze zu verstoßen und unendliches
Leid, Meere von Tränen und Blut, über die Menschheit zu bringen – und sich dann
dafür auch noch bezahlen zu lassen! Von dieser verbrecherischen Vergangenheit
hat sich die Kirche bis heute nicht wirklich distanziert. Obwohl Karlheinz Deschner,
einer der bedeutendsten kritischen Geister unserer Tage, nach jahrzehntelangem
Studium der Kirchengeschichte zu dem Schluss kommt:
„Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in
Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhun-
derts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so
scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche, ganz besonders
die römisch-katholische Kirche.“ (Die beleidigte Kirche“, S. 42 f.)
Es ist genug! Es ist an der Zeit, dass der Name des Jesus, des Christus, des
größten Gottespropheten aller Zeiten, endlich rehabilitiert wird, der am
Kreuz unser Erlöser wurde, der auferstanden ist und im Geiste wieder-
kommt, der aber von Ihnen immer noch am Kreuz festgehalten wird.
Trotz aller Verfolgungen durch die Geschichte hindurch, trotz Inquisition und Aus-
rottung aller „Ketzerbewegungen“, trotz auch der „modernen“ Inquisition unserer
Tage – wir sind wieder da! Wir sind angetreten, Jesus, den Christus, zu rehabilitie-
ren. Wir sind freie Christen, die in den Fußspuren des Freiheitsdenkers Jesus von
Nazareth gehen. Die Seine Bergpredigt nicht für eine Utopie halten, sondern für
die einzig realistische Chance, die der Menschheit heute noch bleibt. Und weil uns
Jesus, der Christus, am Herzen liegt, weil Er unser himmlischer Freund und unser
göttlicher Bruder, der Erlöser aller Menschen und Seelen ist, nehmen wir es nicht
länger hin, dass Sein Name ständig von Ihnen und Ihrer institutionellen Kirchen-
lehre für etwas ganz anderes missbraucht wird. Deshalb:
● Genießen Sie ruhig weiter Ihr Milliardenvermögen, horten Sie weiter Ihre Aktien,
Fondsbeteiligungen und Immobilien Ihres Kirchenkonzerns, während mehr als
eine Milliarde Menschen hungern – aber nennen Sie sich dann bitte nicht länger
„christlich“!
● Lassen Sie sich weiter jedes Jahr mit Milliardenzahlungen des Steuerzahlers
mästen, mit staatlichen Subventionen für alles und jedes, Ihre Bischofsgehälter
mit inbegriffen, während Millionen im Volk arbeitslos sind und unter Armut lei-
den, solange nur der Steuerzahler es duldet und die Ihnen hörigen Lemminge in
der Regierung es zulassen – aber nennen Sie sich dann nicht länger
„christlich“!
●Verbreiten Sie ruhig weiter das „Sozial-Märchen“, dass das deutsche Sozialsys-
tem zusammenbrechen würde, wenn es die Kirche nicht gäbe, obwohl doch
sämtliche öffentlichen kirchlichen Sozialeinrichtungen zu fast 100 Prozent vom
Staat und von den jeweiligen Nutzern bezahlt werden. Aber nennen Sie sich
dann nicht „christlich“ – denn dazu würde gehören, das achte Gebot einzuhal-
ten.
● Rechtfertigen Sie weiter Kriege und Kriegseinsätze und machen Sie womöglich
den neuen Soldatenwitwen auch noch weis, dass es Gottes Wille sei, „Deutsch-
land am Hindukusch zu verteidigen“ – aber nennen Sie sich nicht „christlich“!
● Impfen Sie weiter den Gläubigen ein, es gebe eine „ewige Hölle“ und einen
„strafenden Gott“, stürzen Sie sie dadurch in seelische Nöte und entfremden
Sie sie von unserem himmlischen Vater, der einzig Liebe ist – aber nennen Sie
sich dann „katholisch“, doch nicht länger„christlich“!
● Behaupten Sie ruhig weiter in Ihren Dogmensammlungen, „niemand außerhalb
der katholischen Kirche, weder Heide noch Jude noch Ungläubiger“ könne des
ewigen Lebens teilhaftig werden, sondern verfalle „dem ewigen Feuer, … das
dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist“ (Neuner/Roos, Randnummer 381).
Das ist Ihr Umgang und Ihre katholische Drohgebärde, aber nicht christlich.
● Diskriminieren Sie weiter die Frauen, solange diese es sich gefallen lassen –
aber nennen Sie sich nicht länger „christlich“!
● Decken Sie weiter die Kinderschänder in den Reihen Ihrer Kleriker, versetzen
Sie sie von einer Pfarrstelle in die nächste, so lange, bis endlich einmal ganze
Dörfer und Städte aus der Kirche austreten werden, weil sie die Nase voll ha-
ben und das nicht länger mit ansehen wollen – aber nennen Sie sich bitte nicht
länger „christlich“!
● Geben Sie sich ruhig weiter damit zufrieden, dass viele ohne Ethik, ohne Moral,
ohne Anstand, ohne Stil und ohne Benehmen als Mitglieder Ihrer Kirche in der
Gesellschaft ihr Unwesen treiben – aber lassen Sie es nicht zu, dass diese sich
dann „christlich“ nennen!
● Treten Sie weiter die Lehre des Tatglaubens mit Füßen, die uns Jesus, der
Christus, brachte („Wer diese Meine Lehre hört und tut sie, der ist ein kluger
Mann …“); verkünden Sie weiter Ihr heidnisches Dogmengebäude, Ihre Sakra-
mente und Rituale. Nennen Sie sich weiter „katholisch“, das macht Ihnen nie-
mand streitig. Aber nennen Sie sich dann nicht „christlich“!
● Billigen Sie weiter die bestialischen Grausamkeiten gegen die Tiere, die heute
in Tierversuchslabors und in der Massentierhaltung verübt werden – aber nen-
nen Sie sich dann nicht länger „christlich“. Denn Jesus von Nazareth war ein
Freund der Tiere.
Es ist mehr als genug! Wir machen Ihnen Ihren Glauben nicht streitig! Aber
wir fordern Sie auf, die Bezeichnung „christlich“ nicht länger zu verwenden.
Sollten Sie uns dies nicht bis zum 20.9.2009 zusagen, werden wir gegen die-
se Namensanmaßung die Gerichte anrufen, um Christus zu rehabilitieren.
Da es sich um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse handelt, werden wir
uns erlauben, die Öffentlichkeit zu informieren.
Den Sachvortrag dieser Abmahnung machen wir hiermit zum Ge-
genstand des vorliegenden Verfahrens, ebenso wie die der Ab-
mahnung beigefügte Dokumentation, die folgenden Wortlaut hat:
Dokumentation
Die katholische Kirche soll sich nicht länger „christlich“ nennen!
Was würde Jesus von Nazareth sagen, wenn Er heute wieder auf die Erde
käme und sähe, was die Kirche aus Seinem Lebenswerk gemacht hat?
Der Vatikan – der größte Kriegstreiber
Jesus, der Christus, hat die Feindesliebe gelehrt und die Gewaltlosigkeit:
„Wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen“.
Der Papst in Rom aber hat als absoluter Monarch des Kirchenstaats häufig
selbst Kriege geführt und sich an Bürgerkriegen beteiligt. Die Päpste haben im-
mer wieder Kriege angezettelt und unterstützt, ja ganze Völker zum Krieg ge-
geneinander aufgehetzt – so die Byzantiner gegen die Ostgoten, die Franken
gegen die Langobarden, die Normannen gegen die Staufer und umgekehrt.
Der Vatikan heizte im 17. Jahrhundert den 30-jährigen Krieg in Deutschland an,
und 1914 hetzte der vatikanische Botschafter in Wien die Habsburger gegen die
Serben in den Ersten Weltkrieg.
Kurz vor dem Zweiten Weltkrieg ließ Papst Pius XII. Hitler wissen, er werde sich
„jeder Verdammung Deutschlands enthalten, wenn es Polen bekriege.“ (Desch-
ner, Ein Jahrhundert Heilsgeschichte, Band 2, S. 41) Katholische Feldgeistliche
schickten immer auf beiden Seiten der Fronten die Soldaten mit „Gottes Segen“
in die Schlachten. Der Vatikan unterstützte sämtliche faschistischen und rechts-
gerichteten Diktatoren in Europa und Lateinamerika. Der katholische Kardinal
Frings forderte nach dem Zweiten Weltkrieg als erster die Wiederaufrüstung der
Bundesrepublik.
Katholische Geistliche waren maßgeblich beteiligt am Völkermord der kroati-
schen Faschisten an den orthodoxen Serben 1941-1943, an den blutigen Säu-
berungen in Argentinien 1976-1983 und am Völkermord der Hutus an den Tut-
sis in Ruanda 1994.
Führende Jesuiten rechtfertigten sogar die Bereitstellung von Atomwaffen und
nahmen damit die Vernichtung ganzer Völker billigend in Kauf.
Papst Johannes Paul II. sagte während des Golfkriegs 1991: „Wir sind keine
Pazifisten“. Und 1995 rief er zu einem „gerechten Krieg“ in Bosnien auf. Und
der jetzige Papst lehnte als Kardinal Ratzinger, wenige Monate vor seiner Wahl,
Pazifismus als „unchristlich“ ab. Also lehnt er Christus ab!
Der Vatikan rechtfertigt bis heute in seinem Katechismus auch die Todesstrafe.
Intoleranz statt Nächstenliebe
Jesus hat alle Menschen zur Brüderlichkeit aufgerufen und ihren freien
Willen respektiert.
Die Kirche aber hat Andersdenkende immer wieder blutig verfolgt. Von den
Markioniten über die Katharer und Bogumilen bis hin zu Waldensern und Täu-
fern hat sie alle Bewegungen ausgerottet, die an das ursprüngliche Christentum
anknüpften. Sie hat mit ihren Hetzparolen Judenpogrome zu verantworten, die
Inquisition eingeführt und den Hexenwahn entfacht. Sie hat die kirchliche Lehre
mit Feuer und Schwert verbreitet und dadurch den Völkermord an den Indios
und die Ausplünderung eines ganzen Kontinents auf dem Gewissen. Auch heu-
te verfolgt der Vatikan religiöse Minderheiten.
Der Reichtum der Kirche ist Blutgeld
Jesus lebte einfach und lehrte, der Mensch solle „keine Schätze anhäufen,
die Motten und Rost fressen“.
Die Kirche hat über viele Jahrhunderte immensen Reichtum angehäuft, indem
sie die Bevölkerung ausplünderte, erbarmungslos den Kirchenzehnten eintrei-
ben ließ, sich an den Opfern der Inquisition und der Hexenbrände bereicherte,
Urkunden fälschte, Erbschleicherei betrieb und sich Steuerbefreiungen und
staatliche Subventionen sicherte, die in vielen Ländern bis heute gültig sind.
Was die Kirche an „Gutem“ in der Welt tut, das finanziert sie nicht mit ihrem ge-
waltigen Vermögen, sondern mit den Spenden der Gläubigen und mit den Sub-
ventionen des Staates.
Diese Subventionen belaufen sich – Kirchensteuer und staatliche Subventionen
für öffentlich-soziale Einrichtungen der Kirchen nicht eingerechnet – in Deutsch-
land auf mindestens 14 Milliarden Euro im Jahr an direkten Subventionen und
an Steuerbefreiungen. Auch die Gehälter der Bischöfe samt „Hofstaat“ werden
vom Staat bezahlt, in diesem Fall von den jeweiligen Bundesländern.
Papst und Kirche – Verkünder des Bösen
Jesus lehrte den Gott der Liebe, der alle Seine Kinder gleich liebt und al-
les unternimmt, um sie wieder bei Sich zu haben. Eine ewige Hölle lehrte
Er nicht. Er lehrte auch keine Säuglingstaufe, sondern sprach: „Erst leh-
ret, und dann taufet.“
Die Kirche jedoch hat die Zwangstaufe von Säuglingen eingeführt und hält sie
bis heute aufrecht. Ein Säugling hat keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.
Das ist gegen Jesus von Nazareth; es ist eine Manipulation, eine seelische
Einengung wehrloser Kinder durch die Eltern im Auftrag der Kirche.
Doch damit nicht genug: Die Kirche verbreitet bis heute die heidnische Vorstel-
lung eines strafenden Gottes, der jene Menschen, die nicht der Priesterkaste
folgen, mit der ewigen Verdammnis bestraft. Dadurch versetzt sie bis heute un-
gezählte Menschen in Furcht und Schrecken, untergräbt ihre seelische Gesund-
heit und entfremdet sie von Gott. Dies ist eine Sünde wider den Heiligen Geist.
Aus all diesen seelischen Belastungen, die die Kirche den Menschen auferlegt,
entstehen viele seelische Krankheiten, u.a. so genannte ekklesiogene Neuro-
sen. Da so viele Menschen davon betroffen sind, versteht man den Zustand un-
serer Welt.
Die Schuldkomplex-Produktion der sexualfeindlichen Kirche
Die Kirche lädt den Menschen ungeheure Schuldkomplexe auf, indem sie ihnen
immer wieder mit Schuld und ewiger Verdammnis droht. Dann erdreistet sie
sich, zu behaupten, sie könne durch ihre Priester diese Sünden vergeben, die
sie jedoch gar nicht vergeben können. (Die Bibel wurde hier bewusst manipu-
liert: In Wirklichkeit sollen sich die Menschen gegenseitig ihre Sünden vergeben
– im Vaterunser steht es noch richtig: „ ... wie auch wir vergeben unseren
Schuldigern“.)
Es wird der Eindruck vermittelt: „Ihr seid alle Sünder und kommt womöglich in
die Hölle, es sei denn, ihr unterwerft euch unseren Zeremonien“ – das ist seeli-
sche Erpressung. Wenn das der Staat oder ein Verein machen würde, dann
würde man sofort eingreifen und sagen: Das ist Seelenterror.
Auch die Sexualfeindlichkeit der Kirche führt zu erheblichen Problemen in der
Gesellschaft, vor allem bei Priestern. Der Zwangszölibat hat keinerlei biblische
Grundlage, ist also eine rein kirchliche Tradition und zudem ein unnatürlicher
Zustand, ein Ausdruck der Sexualfeindlichkeit der Kirche. Er geht oft mit Pädo-
philie und den daraus resultierenden schrecklichen Verbrechen einher.
Kinder und Jugendliche werden zu Sklaven pädophiler Priester
Trotz aller Beteuerungen und Schaufensterreden werden Sexualverbrechen in
den Reihen der Kleriker noch immer nicht rigoros aufgeklärt. Immer wieder wer-
den Kinder und Jugendliche zu Sklaven pädophiler Priester. Jahrzehntelang
wurden pädophile Priester gedeckt und von einer Pfarrei in die nächste ver-
setzt. Auch dies ist eine Sünde wider den heiligen Geist, weil sie junge Men-
schen nicht nur seelisch traumatisiert zurücklässt, sondern sie auch noch von
Gott entfremdet. Die ungezählten Heimkinder, die in katholischen Einrichtungen
misshandelt, missbraucht und zur Zwangsarbeit gezwungen wurden, haben bis
heute keine Entschädigung erhalten.
Der falsche „Heilige Vater“ in Rom
Jesus war ein einfacher, bescheidener Mensch, der in allem Gott die Ehre
gab.
Seine angeblichen Nachfolger umgaben sich zu allen Zeiten mit allem nur er-
denklichen Prunk, für den das Volk bluten musste. Sie pflegen den Personen-
kult und lassen sich als „Heiliger Vater“ verehren, obwohl Jesus sagte: „Lasst
euch nicht Vater nennen“, und: „Nur einer ist heilig, euer Vater im Himmel“. Wir
sprechen diesen Vater im Vaterunser schlicht als „Vater“ an, Seinen angebli-
chen Stellvertreter auf Erden sollen wir jedoch mit „Eure Heiligkeit“ anreden. Ist
der in heidnische Gewänder gekleidete Oberpriester der Romkirche etwa mehr
als Gott?
Jesus wollte keine Priesterkaste
Jesus setze keine Priester ein und errichtete auch keine Kirche. Er brach-
te den Menschen die innere Religion des Herzens nahe, denn: „Das Reich
Gottes ist inwendig in euch!“
Die Kirche jedoch machte aus den positiven Ansätzen des frühen Christentums
das glatte Gegenteil von dem, was Jesus wollte: eine hierarchisch aufgebaute
Priesterkirche mit Ritualen, Gefäßen, Gewändern und Bräuchen, die nachweis-
lich alle aus dem Heidentum stammen. Die Kirche band und bindet die Men-
schen an äußere heidnische Rituale wie Heiligenverehrung, Wallfahrten, die ri-
tuelle Messfeier, Weihwasser, sakramentale Zeremonien und hält sie damit in
einer veräußerlichten Religion gefangen.
Die frauen- und kinderfeindliche Kirche
Jesus setzte sich immer für die Frauen und deren Gleichberechtigung ein.
Die Kirche jedoch unterdrückt seit ihrer Entstehung die Frauen und stempelt sie
zu Menschen zweiter Klasse ab, ließ sie in den Hexenverfolgungen mit ausge-
suchten Foltermethoden quälen und grausam hinrichten. Uneheliche Kinder von
Priestern wurden zu Kirchensklaven gemacht. Bis heute sind Frauen in der Kir-
che nicht gleichberechtigt. Kinder, die aus der Liaison mit Priestern entstehen,
werden ihren Vätern entfremdet und mit geringen Alimenten abgespeist.
Der Verrat an den Tieren
Jesus liebte die Tiere. Als Er in der Wüste fastete, näherten sie sich Ihm
und freundeten sich mit Ihm an. Die ersten Christen lebten überwiegend
vegetarisch und schlossen neben Soldaten auch Jäger aus ihren Gemein-
den aus.
Die Kirche spricht den Tieren bis heute die Seele ab und rechtfertigt bis heute
die milliardenfache Misshandlung und Quälerei von Tieren in Tierversuchen,
Massentierhaltung und Jagd. Die durch die kirchliche Lehre grundgelegte
Gleichgültigkeit, ja Verachtung gegenüber der Natur und den Tieren hat erhebli-
chen Anteil an der heutigen grenzenlosen, brutalen Ausbeutung der Natur auf
der ganzen Erde. Letztlich hat auch die Klimakatastrophe hier ihre Wurzeln.
Trotz all dieser klaren Widersprüche
bezeichnet sich die Kirche nach wie vor als „christlich“.
Dies ist ein Skandal, den wir nicht länger hinnehmen wollen.
Schluss mit dem kirchlichen Etikettenschwindel!
Wir sind freie Christen, die für den Christus der Bergpredigt eintreten. Wir fühlen
uns Christus verbunden und verpflichtet, der als Jesus von Nazareth unter uns
lebte. Niemand muss die ursprüngliche Lehre des Nazareners zur Richtschnur sei-
nes Lebens machen. Doch wer sich „christlich“ nennt, der sollte nicht beständig
das Gegenteil dessen tun, was Jesus, der große Freiheitslehrer, wollte und lehrte.
Stellen wir uns vor: Einer unserer Vorfahren hat ein einmaliges Produkt von
höchster Qualität entwickelt und auf den Markt gebracht. Dieses Produkt genoss
zunächst großes Ansehen unter den Verbrauchern und war hoch geschätzt. Doch
dann kam ein Produktpirat und stellte unter dem Namen unseres Vorfahren ein
minderwertiges Produkt her, das nur denselben Namen trägt, aber wertlos ist, ja
nach kurzem Gebrauch den Menschen sogar schadet. Wie würden wir reagieren?
Würden wir einfach zuschauen – oder würden wir versuchen, unsere Mit-
menschen auf den Betrug, auf die Produktpiraterie und den Etikettenschwindel
hinzuweisen und sie zu warnen?
Der Dokumentation ist ein Quellenverzeichnis beigefügt, aus
dem sich alle dargelegten und weitergehenden Tatsachen bewei-
sen lassen:
Quellen:
Karlheinz Deschner, Kriminalgeschichte des Christentums (bisher neun Bände)
Karlheinz Deschner, Ein Jahrhundert Heilsgeschichte, auch:
Die Politik der Päpste im 20. Jahrhundert
Karlheinz Deschner, Opus Diaboli
Horst Herrmann, Kirchenfürsten
Horst Herrmann, Passion der Grausamkeit
J.R. Grigulevic, Ketzer-Hexen-Inquisitoren
Hubertus Mynarek, Die neue Inquisition
Hubertus Mynarek, Herren und Knechte der Kirche
Matthias Holzbauer, Der Steinadler und sein Schwefelgeruch
Matthias Holzbauer, Verfolgte Gottsucher
Matthias Holzbauer und Gert Hetzel, Des Satans alte Kleider
Peter de Rosa, Gottes erste Diener
Curzio Maltese, Scheinheilige Geschäfte – die Finanzen des Vatikans
Carsten Frerk, Finanzen und Vermögen der Kirche
Vladimir Dedijer, Jasenovac – das jugoslawische Auschwitz und der Vatikan
Wer sitzt auf dem Stuhl Petri?, Band 1-3, Verlag Das Wort
Wynfrith Noll, Wenn Frommsein krank macht
Ernst Klee, „Die SA Jesu Christi“
Neuner und Roos, Der Glaube der Kirche
Carl Anders Skriver, Der Verrat der Kirchen an den Tieren
Elinor Burket und Frank Bruni, Das Buch der Schande – Kinder und sexueller Missbrauch in der
katholischen Kirche
Um es noch einmal zu wiederholen, die Kläger machen der ka-
tholischen Kirche ihren Katholizismus oder den Namen katho-
lisch nicht streitig. Es geht darum, dass sie sich nicht mehr
„christlich“ nennt.
Die Kläger hätten vielleicht gar keine Veranlassung gehabt,
sich näher mit der unchristlichen Lehre und den Taten des Ka-
tholizismus zu befassen, wenn sie nicht durch die ungeheuer-
liche Vereinnahmung ihrer Person aufgrund der Taufe und der
kategorischen Weigerung der Kirche, zwangsgetaufte Säuglinge
aus ihren Fängen zu entlassen, dazu gezwungen worden wären.
Die Bezeichnung als christlich im Zusammenhang mit der katho-
lischen Kirche ist ein dreister Etikettenschwindel. Unzählige
Menschen wurden und werden durch diese arglistige Täuschung
hinters Licht geführt über die wahren Lehren und Beweggründe
des Katholizismus. Das gilt auch für die arglosen Eltern der
Kläger, die ihre Kinder im Vertrauen auf eine Erziehung im
Geiste des Jesus, des Christus, der Kirche anvertrauten. Die
Kläger und alle die, die den Willen Gottes tun, wehren sich
dagegen, dass für diese arglistige Vereinnahmung und die Wei-
gerung, diese rückgängig zu machen, der Name Christus miss-
braucht wird.
Im wirtschaftlichen Bereich, dem der katholische Konzern auf-
grund seines übergroßen Milliardenvermögens von Rechts wegen
zuzurechnen ist, lässt man zum Beispiel auch nicht zu, dass
ein Unternehmen Getränke, die Alkohol enthalten, unter dem
Etikett „gut für die Gesundheit“, oder „alkoholfrei“ ver-
treibt. Man geht dagegen wegen Etikettenschwindel vor, wegen
der Gefahr für die Menschen wäre es sogar ein Fall für den
Staatsanwalt.
Und wenn einer sagen würde, die katholische Kirche existiert
schon lange – sie muss also von Gott sein, dann müsste man
ihm antworten: Wenn so etwas wie viele Machenschaften der
Kirche so lange existiert, muss es vom Satan sein, denn alle,
die ein wahres Christentum anstrebten, ob Propheten, erleuch-
tete Männer und Frauen, urchristliche Gemeinschaften und
nicht zuletzt Jesus, der Christus, wurden von den kirchlichen
Machthabern verfälscht, verleumdet, diskriminiert, mit Ruf-
mord geschädigt und viele von ihnen auch umgebracht. Das sind
ihre Werke – bis zum heutigen Tag.
Die Bischöfe der katholischen Kirche haben kein Recht, für
oder im Namen des Jesus, des Christus, aufzutreten. Sie sind
eingesetzt vom Papst und diesem zu Gehorsam verpflichtet. Der
Papst ist wiederum von den Bischöfen eingesetzt. Mit Jesus
Christus hat der Papst nichts zu tun, er ist weder von Chris-
tus eingesetzt („Ihr sollt euch nicht Rabbi nennen“, „Nur ei-
ner ist euer Vater, euer Vater im Himmel“), noch tut er den
Willen Gottes oder von dessen Sohn Christus.
Dagegen sind die Kläger und alle die, die den Willen Gottes
tun, rechtmäßige Nachkommen Jesu, weil Er es in Seinem Testa-
ment, dem Neuen Testament, so festgelegt hat: „Wer ist Mein
Bruder, Meine Schwester, die den Willen tun Meines Vaters im
Himmel“.
Die Kläger sind die Boten Gottes auf Erden und streben auf
Erden das Hoheitsprinzip an:
Üb´ immer Treu und Redlichkeit bis an dein kühles Grab
und weiche keinen Fingerbreit von Gottes Wegen ab.
Deshalb klagen sie die Abkehr des Katholizismus von der Lehre
des Jesus, des Christus, an und vor allem den Missbrauch Sei-
nes Namens.
Für Urchristen oder wahre Christen gilt das Prinzip „verbinde
und sei“. Für die katholische Kirche gilt „trenne, binde,
herrsche“.
Die Kläger sind die Vorstände der Glaubensgemeinschaft Das
Universelle Leben Aller Kulturen Weltweit und sprechen damit
für Millionen von Urchristen in aller Welt. Sie vertreten
eine anerkannte Religionsgemeinschaft und sind damit den Vor-
ständen der katholischen Institution gleichgestellt. Allerdings
gibt es in Bezug auf Jesus Christus einen Unterschied: Die Klä-
ger und alle, die den Willen Gottes tun, sind die rechtmäßigen
Vertreter Jesu, weil sie die Lehre Gottes und die Seines Soh-
nes Christus nicht über Jahrtausende mit Füßen getreten ha-
ben. Als rechtmäßige Nachfolger Jesu sind sie dazu berufen,
Seinen Namen vor Missbrauch und Verhöhnung durch den Katholi-
zismus zu schützen.
Jeder der Kläger ist auch unmittelbar selbst betroffen, weil
er gegen seinen Willen von einer Institution nicht nur le-
benslang, sondern ewig vereinnahmt wird aufgrund einer ohne
seinen Willen erfolgten Taufe, für die sich die Kirche aus-
drücklich auf Jesus Christus beruft. Dies steht im krassen
Widerspruch zu der Lehre Jesu und stellt einen dreisten Miss-
brauch des Namens dessen dar, für dessen Rehabilitation die
Kläger in dieser Inkarnation angetreten sind: Jesus Christus.
Die Schande, gegen seinen Willen in dem Register und Machtbe-
reich einer Institution vom Charakter der katholischen Kirche
gefangen zu sein, lassen die Kläger und alle, die den Willen
Gottes tun, nicht auf sich sitzen, insbesondere aber nicht
auf Jesus, dem Christus, dessen Name auch hierfür missbraucht
wird.
Näheres zur Zwangstaufe:
Die Beklagte erwirbt ihre Mitglieder durch einen Zwangsakt,
nämlich durch die Taufe willenloser Säuglinge, wie im Can.96
des Codex des Kanonischen Rechts (C.I.C.) festgelegt:
„Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi einge-
gliedert…“ Die Taufe erfolgt in aller Regel im Säug-
lingsalter. Katholische Eltern leben in dem Glauben, dass
das neugeborene Kind mit dem Makel der Erbsünde belastet
ist, von dem es nur durch die Taufe befreit werden könne.
Wörtlich heißt es hierzu im heute gültigen Katechismus der
Katholischen Kirche:
„Da die Kinder mit einer gefallenen und durch die Erbsünde
befleckten Menschennatur zur Welt kommen, bedürfen auch
sie der Wiedergeburt in der Taufe, um von der Macht der
Finsternis befreit und in das Reich der Freiheit der Kin-
der Gottes versetzt zu werden, zu der alle Menschen beru-
fen sind… Die Kirche und die Eltern würden dem Kind die
unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu werden,
wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe
gewähren.“ (Katechismus, Tz 1250)
Und im Codex des Kanonischen Rechts heißt es in Can.867 – § 1:
„Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre
Kinder innerhalb der ersten Wochen getauft werden; mög-
lichst bald nach der Geburt, ja sogar schon vorher, haben
sie sich an den Pfarrer zu wenden, um für ihr Kind das
Sakrament zu erbitten und um entsprechend darauf vorbe-
reitet zu werden.“
Falls das Kind in Todesgefahr ist, hat die Taufe sogar gegen
den Willen der Eltern zu erfolgen. Can.868, § 2 C.I.C. legt
hierzu fest:
„In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch
nicht katholischer Eltern auch gegen den Willen der El-
tern erlaubt getauft.“
Die meisten katholischen Eltern beugen sich dieser Aussage
und lassen ihre Kinder möglichst früh, meist wenige Wochen
nach der Geburt, taufen. Nach herrschender Meinung reicht
hierfür ihr Erziehungsrecht aus, obwohl die Taufe nach katho-
lischer Lehre den Täufling in unauflöslicher Weise bindet.
Der Katholische Katechismus sagt hierzu folgendes:
„Zu einem Glied der Kirche geworden, gehört der Getaufte
nicht mehr sich selbst, sondern dem, der für uns gestor-
ben und auferstanden ist. Darum soll er sich in der Ge-
meinschaft der Kirche den anderen unterordnen, ihnen
dienen, und den Vorstehern der Kirche gehorchen, sich
ihnen unterordnen, sie anerkennen und hochachten.“ (Ka-
techismus, Tz 1269)
Die Eingliederung des Täuflings in die katholische Kirche ist
unwiderruflich (vgl. hierzu auch von Campenhausen, Hdb. d.-
Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl.,
Berlin 1994, S.759 f), weshalb sich die Kirche auch weigert,
Ausgetretene aus dem Register der Getauften zu streichen.
II. Die Legitimation der Kläger
1. Trotz der kirchlichen Verfolgungen aller urchristlichen
Bewegungen, die sich unmittelbar auf Jesus von Nazareth be-
riefen und die kirchliche Verdrehung von dessen Lehre ablehn-
ten, von den Markioniten über die Katharer und Bogumilen bis
zu den Waldensern und Täufern, ist in unserer Zeit erneut
eine urchristliche Bewegung entstanden. Ihre Lehre besteht
nicht aus Dogmen, Zeremonien und Hierarchien, wie sie die
Kirchen verkünden und praktizieren; ihr Herzstück ist die
Bergpredigt. Ein Glaube, der zur Umsetzung der Bergpredigt
und der Zehn Gebote im Alltag führt – nach den Prinzipien der
Gleichheit, der Freiheit, der Einheit, der Brüderlichkeit und
daraus resultierend der Gerechtigkeit.
Inzwischen wurde das Urchristentum von heute zu einer welt-
weiten Bewegung. Sie kennt keine festen Mitgliedschaften; le-
diglich für den Rechtsverkehr haben sich in den einzelnen
Ländern Rechtsträger gebildet, die den Namen der Gemeinschaft
tragen, Veranstaltungen organisieren und das Schrifttum ver-
breiten. Der Träger der gesamten Glaubensgemeinschaft ist der
in Deutschland ansässige Verein „Das Universelle Leben Aller
Kulturen Weltweit e.V.“. Die Kläger zu 1), 3), 4), 5) und 6)
sind Mitglieder des Vorstands dieses Vereins und insofern im
besonderen Maße Repräsentanten der Urchristen.
2. Im Namen der Freiheit der Christen, die der freiheitlichen
Lehre des Jesus von Nazareth folgen, wenden sich die Kläger
gegen die oben geschilderte zwangsweise Rekrutierung von Men-
schen als Mitglieder der römisch-katholischen Organisation.
Die Kläger erleben gegenwärtig, dass sich die Beklagte sogar
weigert, die Ausgetretenen aus den Kirchenbüchern zu strei-
chen. Die kirchliche Organisation krallt sich in den Seelen
ehemaliger Mitglieder durch Urkunden fest, was für die Kläger
ein weiterer Grund ist, die unchristliche Haltung der Beklag-
ten anzuprangern.
Diese Vereinnahmung erfolgt nicht nur durch den einmaligen
Zwangsakt der Säuglingstaufe, sondern wirkt im Anschluss
hieran das ganze Leben lang fort, denn ein Kirchenaustritt
kann nach Auffassung der Beklagten lediglich die äußere Kir-
chenmitgliedschaft beenden (Art.2 Abs.3 BayKirchStG). Die Fähig-
keit zur Abgabe der Austrittserklärung richtet sich nach dem
Reichsgesetz über die religiöse Kindererziehung v.15.7.1921
(RGBl, S.939, 1263), das einem Kind nach Vollendung des 14.
Lebensjahrs die Entscheidung über seine Konfessionszugehörig-
keit einräumt (§ 5 Satz 1). In Bayern tritt aufgrund von
Art.137 Abs.1 BV anstelle des 14. Lebensjahrs das vollendete
18. Lebensjahr.
Die Wahrnehmung der nunmehr bestehenden Austrittsmöglichkeit
würde einen Kraftakt erfordern, der viele Jugendliche von
vornherein davon abhält, diesen Schritt ernsthaft ins Auge zu
fassen: Viele Jahre über wurde ihnen im Religionsunterricht
und in Ergänzung dazu in besonderen Unterweisungen zur Erst-
kommunion und zur Firmung ein Glaube nahegebracht, der den
Kirchenaustritt als „Todsünde“ ansieht.
Bereits die Vernachlässigung der so genannten Sonntagspflicht
gilt als „schwere Sünde“ (vgl. Katechismus, Tz 2181).
Erst recht gilt dies für die endgültige Abwendung von der ka-
tholischen Kirche durch den Kirchenaustritt. In einer Erklä-
rung der Deutschen Diözesanbischöfe heißt es hierzu:
„Wenn also ein Katholik seinen Austritt aus der Kirche er-
klärt – aus welchen Gründen auch immer –, so stellt dies
eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemein-
schaft dar.“ (Erklärung der Diözesanbischöfe vom Dezember
1969 zit.nach von Campenhausen, a.a.O., S.761)
Die Erklärung der Bischöfe, die von einer „schweren Verfeh-
lung“ spricht, knüpft an die Definition der Todsünde als
„schwerwiegende“ Verfehlung an (vgl. Katechismus, Tz 1857:
„Eine Todsünde ist jene Sünde, die eine schwerwiegende Mate-
rie zum Gegenstand hat…“)
Nach der Lehre der katholischen Kirche führt dies zum „ewigen
Tod in der Hölle“, wie es der Katholische Katechismus für den
Fall einer schweren Sünde ausdrücklich definiert.
Der Taufzwang und das Festhalten der zwangsweise erworbenen
Mitglieder durch Drohungen mit ewigen Höllenqualen wider-
spricht dem freiheitlichen Geist des Jesus, des Christus, der
sagte: „(Zuerst) lehret und (dann) taufet.“ Die Zwangstaufe
widerspricht außerdem der Religionsfreiheit gem. Art.4 GG,
Art.9 EMRK, die die freie Religionswahl einschließt, die
durch den Mechanismus der Säuglingstaufe und der späteren An-
drohung von Sündenstrafen im Fall des Austritts äußerst er-
schwert bzw. ausgeschlossen wird. Und schließlich wider-
spricht die mit der Zwangstaufe verbundene geistige Vergewal-
tigung von Säuglingen der Menschenwürde i.S.v. Art.1 Abs.1
GG.
Dass hieran bislang kein Anstoß genommen wird und die Betrof-
fenen sich damit abspeisen lassen, dass für den unmündigen
Täufling ja dessen Eltern gehandelt hätten, ist lediglich
darauf zurückzuführen, dass man sich an dieses mittelalterli-
che System und die furchtbare Drohbotschaft im Rahmen einer
langen Tradition gewöhnt hat. In Wirklichkeit handelt es sich
um eine menschenrechtswidrige Tradition, gegen die freie
Christen aufstehen, ähnlich wie freie Bürger seinerzeit gegen
Sklavenhandel und die Rassentrennung aufstanden.
III. Kein kirchliches Internum
1. Die Namensanmaßung
Die Beklagte behauptet von sich, „mit Christus eins“ zu sein
(Katechismus der Katholischen Kirche, Ziff.795), als Kirche
„der Leib Christi“ zu sein (Katechismus, Ziff.805). Das Ober-
haupt der Beklagten behauptet von sich, der „Stellvertreter
Christi“ zu sein (Katechismus, Ziff.882).
Im übrigen ist es gerichtsbekannt, dass sich die Beklagte als
„christlich“ bezeichnet und auf Jesus von Nazareth beruft,
weshalb in der Öffentlichkeit allgemein von der „christlichen
Kirche“ die Rede ist.
2. Das Wirken nach außen
Als solche wirkt die katholische Kirche auch auf die Öffent-
lichkeit ein. Zum Selbstverständnis der katholischen Kirche
gehört ein „Öffentlichkeitsauftrag“, ja sogar ein „Wächter-
amt“, das sie zur Durchsetzung des „christlichen Glaubens“
wahrnimmt (vgl.z.G. Schlaich, Der Öffentlichkeitsauftrag der
Kirchen, in: Handbuch des Staatskirchenrechts, Bd.2, 2.
Aufl., 1995, S.131 ff, 157). Die Beklagte nimmt ihren Öffent-
lichkeitsauftrag vor allem durch Denkschriften wahr.
In der neuen Verfassung des Landes Brandenburg vom 20.8.1992
findet dieser Öffentlichkeitsauftrag in Art.38 sogar seine
ausdrückliche Anerkennung. Im übrigen findet er Eingang in
Kirchenverträge, z.B. im niedersächsischen Kirchenvertrag
(1955) und in den Kirchenverträgen von Schleswig-Holstein
(1957), Hessen (1960) und Rheinland-Pfalz (1962) (vgl.
Schlaich, a.a.O., S.131). Die Verfassung des Freistaats Sach-
sen (1992) spricht in Art.109 von der „Bedeutung der Kir-
chen... für die Festigung der religiösen und sittlichen
Grundlagen des menschlichen Lebens.
Soweit sich die katholische Kirche für befugt hält, „das öf-
fentliche Leben vom Standpunkt der Religion zu begleiten und
zu bewerten“ (Jeand’heur/Korioth, Grundzüge des Staatskir-
chenrechts, 1999, Rdnr.64), handelt sie als Körperschaft öf-
fentlichen Rechts hoheitlich nach außen (vgl. Schlaich,
a.a.O., S.161). Soweit dieses Handeln die Rechte Dritter be-
rührt, sind die staatlichen Gerichte zuständig (vgl. Korioth
in Maunz-Dürig, Rdnr.52 zu Art.140). Dies gilt sowohl für
kirchliche Äußerungen über Dritte, als auch für die Inan-
spruchnahme staatlicher Leistungen durch die Kirche, durch
die Dritte benachteiligt werden.
IV. Die Verletzung der religiösen Entfaltungsfreiheit der Kläger
In solchen Nachteilen können Grundrechtsbeeinträchtigungen im
Schutzbereich der religiösen Entfaltungsfreiheit gem. Art.4
GG liegen.
1. Die Drittwirkung der Grundrechte
In Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit, dass
Grundrechtseingriffe nicht nur final und durch Befehl und
Zwang, sondern auch faktisch mittelbar erfolgen können (vgl.
bspw. Cremer, a.a.O., S.150, Pieroth/Schlink, Grundrechte,
22.Aufl., 2006, Rdnr.238 ff). Solche faktischen Eingriffe
können nicht nur durch den Staat unmittelbar, beispielsweise
durch staatliche Warnungen vor bestimmten Produkten oder
staatliche Subventionierung bestimmter Tätigkeiten erfolgen,
sondern auch durch die von ihm begünstigten natürlichen oder
juristischen Personen, die dadurch gegenüber Mitkonkurrenten
Wettbewerbsvorteile erlangen. Dass auch in diesem Bereich
grundrechtliche Positionen als Grundlage von Abwehrrechten
eine Rolle spielen können, ist inzwischen unstreitig. Die
Grundrechte gelten im nichtstaatlichen Bereich (sei es zwi-
schen ausschließlich privaten Akteuren oder zwischen Privaten
und öffentlich-rechtlichen Körperschaften) in Form einer
„mittelbaren Drittwirkung“ (Pieroth/Schlink, a.a.O., Rdnr.
181; Cremer, a.a.O., S.456 ff). Die Folge davon ist, dass es
zu „mehrpoligen Beeinträchtigungskonstellationen“ kommt (Cre-
mer, a.a.O., S.161; Wolfgang Roth, Faktische Eingriffe in
Freiheit und Eigentum, 1994, S.298 ff). Die Grundrechtsabwehr
und das Recht, die Beeinträchtigungen auf ihre Rechtmäßigkeit
überprüfen zu lassen, richtet sich in solchen Fällen nicht
nur gegen den Staat, der die Beeinträchtigung ermöglicht,
sondern auch gegen den privaten oder öffentlich-rechtlichen
Beeinträchtiger selbst. Je nachdem, ob die Beeinträchtigung
privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich erfolgt, findet der
Grundrechtschutz dann vor den Zivilgerichten oder vor den
Verwaltungsgerichten statt. In jedem Fall geht es um die
Überprüfung von faktischen Grundrechtseingriffen von nicht-
staatlicher Seite.
Dabei wird die Bedeutung der mittelbaren Drittwirkung vor al-
lem darin gesehen, „dass sie auch unter den Bedingungen der
modernen hochkomplexen Industriegesellschaft Freiheit und
Gleichheit wahren hilft. Diese setzen nämlich … einen Zu-
stand faktischer Symmetrie voraus, in dem jeder Bürger die
gleichen Chancen der Verfolgung und Durchsetzung seiner In-
teressen hat. Diese faktische Symmetrie ist heute nicht nur
durch die Macht des Staates, sondern auch durch die Ausübung
privater, wirtschaftlicher und sozialer Macht oft beseitigt
oder gefährdet.“ (Pieroth/Schlink, a.a.O., Rdnr.183)
2. Die freiheitsgefährdende Übermacht der Kirchen
Eine solche Gefährdung liegt im Verhältnis zwischen den Groß-
kirchen und neuen religiösen Bewegungen darin, dass den Kir-
chen zu Lasten anderer Religionsgemeinschaften und deren An-
hängern vielfältige Privilegien eingeräumt und hohe Subven-
tionen gewährt werden. Eine eindrucksvolle Übersicht dieser
Privilegien und Förderungsmaßnahmen findet sich bei Czermak,
Religions- und Weltanschauungsrecht, 2007, S.23 f.:
–„Der Staat unterhält zahlreiche christliche theologische
Fakultäten als Ausbildungsstätten nicht nur für Religi-
onslehrer, sondern auch für Priester. Er finanziert sie
mit Steuergeldern aller Bürger und stattet sie üppig aus
(§ 17 I 4) … Hauptsächlich in Bayern sollen die so ge-
nannten Konkordatslehrstühle (ursprünglich) der christli-
chen Beeinflussung der Studenten an den Erziehungswissen-
schaftlichen Fakultäten dienen, obwohl die Volksschulen
laut BVerfG (1975) trotz ihrer irreführenden Bezeichnung
‚Christliche Gemeinschaftsschulen’ gerade nicht glauben-
schristlich, sondern allenfalls mit kulturchristlichem
Akzent geprägt sein dürfen (§ 17 I 5).“
–„…“ Der Staat finanziert die gesamte Militärseelsorge
sowie Gefängnis– und Polizeiseelsorge. Die Militärseel-
sorge (§ 17 II 1, 2) wird noch ergänzt durch den Lebens-
kundlichen Unterricht (§ 17 II 2 d), der von Militärpfar-
rern auf der Basis christlichen Glaubens von Staats wegen
erteilt wird.“
–„…“ Manche Bundesländer, insbesondere Bayern, betreiben
eine dezidiert christliche Schulpolitik (§ 13 III, IV).
Sogar des Kreuzsymbols, Inbegriff des christlichen Glau-
bens, bedienen sich Staat und Kommunen, um nicht nur
Schulen und Krankenzimmer und somit Bereiche gesell-
schaftlich-öffentlicher Bedeutung, sondern sogar um Ge-
richtssäle und Ratssäle, ja sogar ein Parlament – Orte
der ausschließlich säkularen öffentlichen Gewalt – damit
auszustatten (§ 10 V 3).“
–„Der Staat besoldet mit Steuergeldern auch Andersgläubi-
ger und Konfessionsfreier Bischöfe, Domherren und andere
Geistliche (§ 15 III 1 b). Er fördert großzügig Kirchen-
tage und selbst Priesterseminare auch bei knappen öffent-
lichen Kassen mit allgemeinen Steuermitteln.“ (Rdnr.47)
–Das praktische Ausmaß staatlicher Kirchensubventionen ist
in seiner Dimension weithin unbekannt ... Sie sind als
Teil der Kirchenfinanzierung unter Einbeziehung indirek-
ter geldwerter Subventionen (Einnahmeverzichte des Staa-
tes) sogar bedeutsamer als die Erträge der Kirchensteuer.
Die Fördermittel für kirchliche Sozialeinrichtungen sind
im folgenden nicht berücksichtigt. Zur Größenordnung: Es
geht etwa (Zahlenangaben aus 1999-2001) um die Finanzie-
rung des Religionsunterrichts (1,342 Mrd. €), der staat-
lich-theologischen Fakultäten und anderer kirchlicher
Ausbildungsstätten (600 Mill. €, Niedrigstschätzung), der
Militärseelsorge (27 Mill. €), der Polizei– und Gefäng-
nisseelsorge, um die Besoldung von Bischöfen und anderen
Geistlichen, um Kirchentage, Kirchenbaulasten, Bauzu-
schüsse aller Art (bis zum Priesterseminar), Gebührenver-
günstigungen, Leistungen der Denkmalpflege, Erwachsenen-
bildung (insb. Akademien), Jugendarbeit, Rundfunk (kos-
tenlose Ausstrahlung von ‚Drittsendungen’), Gerichtliche
Bußgelder, ABM-Maßnahmen, Auslandsarbeit (Kultur, Ent-
wicklungshilfe, Mission). Zusammenfassend kommt Frerk für
das Jahr 2000 auf direkte Staatszuwendungen von 8,3 Mrd.
€ und auf staatliche Einnahmeverzichte von 10 Mrd. €.
Hierzu gehören auch Steuerverzichte infolge der vollen
Absetzbarkeit der Kirchensteuer von der Einkommenssteuer
in Höhe von nicht weniger als jährlich 2,6 Mrd. € bzw.
3,75 Mrd. € in 2004. Diese Beträge kommen allerdings
nicht den Kirchen zugute, sondern den Kirchensteuerzah-
lern, die dabei von allen anderen Steuerpflichtigen sub-
ventioniert werden.“
–„Der Staat ist ungeachtet seiner immer noch nicht einge-
lösten Verpflichtung zur Ablösung aller 1919 bestehenden
historischen Staatsleistungen einschließlich der neuen
Bundesländer vertragsrechtlich eine Fülle unbefristeter
finanzträchtiger Verpflichtungen neu eingegangen (§ 15
III 3 e).“
–„Viele religiöse Minderheiten werden im Widerspruch zu
wissenschaftlichen Ergebnissen pauschal als ‚Sekten’
diffamiert, durch staatliche Organe angeprangert und be-
nachteiligt. Selbst der demgegenüber etwas ernüchternde
Endbericht der einschlägigen Enquête-Kommission des Bun-
destags (1998) hat kirchlichen Sonderbewegungen wie dem
Opus Dei, dessen totalitärer Charakter und großer Ein-
fluss bestens erforscht ist, keine Aufmerksamkeit ge-
schenkt.“ (Rdnr.51) „…“ „Seit den 1970-iger Jahren
standen die so genannten Sekten, wie man kleinere oder
vor allem fremdartige Religionsgemeinschaften gern ab-
schätzig zu nennen pflegte, im Mittelpunkt des öffentli-
chen Interesses. Man sprach gern (und oft unzutreffend)
von ‚Jugendreligionen’ oder ‚Jugendsekten’, auch von
Neuen religiösen Bewegungen. In Berichten und Filmen
wurde, auch anhand erfundener Geschichten, erfolgreich
der pauschale Eindruck erweckt, eine große Zahl dieser
Gruppierungen arbeite mit menschenverachtenden Methoden
des Psychoterrors, misshandele Kinder systematisch zum
Zweck der Indoktrination, hindere Austrittswillige durch
Drohungen am Austritt, betreibe wirtschaftliche oder se-
xuelle Ausbeutung und anderes mehr, so dass die Gesell-
schaft bedroht sei. Bereits die ungeprüfte und unberech-
tigte Behauptung, jemand gehöre einer ‚Sekte’ an, konnte
zu dessen Existenzvernichtung führen, und staatliche Or-
gane und kirchliche ‚Sektenbeauftragte’ schürten die öf-
fentliche Meinung durch öffentliche Warnungen… Die
Sektenbeauftragten der großen Kirchen, vornehmlich der
evangelischen, nahmen ihre einflussreiche Tätigkeit zu
dem Zeitpunkt auf, als die Kirchenaustrittszahlen in die
Höhe schnellten und die Kirchen gerade wegen ihrer eige-
nen inneren Erosion die ‚Sekten’ als Konkurrenz empfan-
den. Es gelang ihnen, durch intensive Öffentlichkeitsar-
beit den Medien, der Politik, den Bildungseinrichtungen
und auch den Gerichten ihre Problemsicht zu vermitteln.“
(Rdnr.206)
All dies führt bei religiösen Minderheiten, also auch bei den
Freien Christen für den Christus der Bergpredigt aller Kul-
turen weltweit und ihren Anhängern, also den Klägern, zur Be-
einträchtigung ihrer religiösen Entfaltungsfreiheit i.S.v.
Art. 4 GG. Dass sie gegenüber der katholischen Kirche und de-
ren Mitgliedern schwer benachteiligt sind, ist angesichts der
oben beschriebenen staatlichen Förderung offensichtlich. Auch
im pluralistisch angelegten Staat des Grundgesetzes wurde die
katholische Kirche zu einem Machtfaktor in Politik und Ge-
sellschaft und zum Meinungsführer hinsichtlich der Behandlung
religiöser Minderheiten, die durch einen jahrelangen Feldzug
kirchlicher Sektenbeauftragter inzwischen pauschal als „Sek-
ten“ abqualifiziert werden. Während der Staat die kirchliche
Prunk– und Machtentfaltung in öffentlichen Veranstaltungen,
wie z.B. Kirchentagen, mit Steuergeldern fördert, haben die
Anhänger einer religiösen Minderheit Schwierigkeiten, auch
nur einen kleinen Infostand genehmigt zu bekommen. Während
der Staat der katholischen Kirche grenzenlose Steuerprivile-
gien gewährt, müssen sich religiöse Minderheiten mit Hilfe
von Spenden finanziell über Wasser halten und haben Schwie-
rigkeiten, dass ihre religiösen Bestrebungen überhaupt als
gemeinnützig anerkannt werden.
3. Weitere Gründe für die Klagebefugnis der Kläger
Ob die Beeinträchtigungen der religiösen Entfaltungsfreiheit
rechtmäßig oder rechtswidrig sind, also nicht nur Grund-
rechtsbeeinträchtigungen, sondern Grundrechtsverletzungen
sind, hängt – wie bei jeder Grundrechtsbeeinträchtigung – von
ihrer Legitimation ab. Wenn der katholischen Kirche zu Lasten
anderer Religionsgemeinschaften und deren Anhängern Privile-
gien eingeräumt oder Subventionen gewährt werden, weil sie
als christlich gilt, es aber in Wirklichkeit nicht ist, dann
fehlt es an dieser Legitimation. Die staatliche Verleihung
kirchlicher Privilegien und die damit einhergehende Ungleich-
behandlung zu Lasten anderer Religionsgemeinschaften erfolgt
dann ohne den ursprünglich maßgeblichen sachlichen Grund und
ist damit ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehand-
lung gem. Art.3 GG. Die Rechtswidrigkeit ist jedoch nicht nur
dem Staat zuzurechnen, sondern auch der Kirche, wenn sie sich
den Zugang zu diesen Privilegien durch unwahre Angaben er-
schleicht, indem sie ausdrücklich behauptet oder stillschwei-
gend den Eindruck vermittelt, sie sei christlich, obwohl sie
es in Wirklichkeit nicht ist.
Es ist ähnlich wie bei einem beliehenen Unternehmer, der als
Beliehener die Grundrechte Dritter verletzt, oder bei einem
Unternehmer, der eine staatliche Förderung erfährt und bei
der Nutzung dieser Förderung die gewerblichen Möglichkeiten
von Mitbewerbern beeinträchtigt. Diese Verletzung findet
nicht erst durch die konkrete Maßnahme des Beliehenen oder
Geförderten statt, sondern bereits durch den Beleihungs- bzw.
Förderungsakt (Cremer, Freiheitsgrundrechte, 2003, S.164
u.166). Erschleicht sich der Beliehene bzw. Geförderte die
Beleihung bzw. Förderung, ist nicht nur der Beleihungs- bzw.
Förderungsakt rechtswidrig, sondern auch das hoheitliche Han-
deln des Beliehenen bzw. die privatrechtliche Nutzung des Ge-
förderten gegenüber Dritten rechtswidrig, weil eine der Vor-
aussetzungen, die sein hoheitliches bzw. privatrechtliches
Handeln ermöglichen, nicht vorliegt. Das Abwehrrecht des
Drittbetroffenen richtet sich dann nicht nur gegen den belei-
henden bzw. fördernden Staat, sondern auch gegen den Beliehe-
nen bzw. Geförderten unmittelbar.
Und wenn die konkrete Gefahr besteht, dass solche grund-
rechtsgefährdenden Beleihungen bzw. Förderungen immer wieder
erteilt bzw. erschlichen werden, dann eröffnet dies gem. Art.
19 Abs.4 GG i.V.m. § 40 VwGO die Möglichkeit, vorbeugenden
Rechtsschutz im Wege einer Unterlassungsklage geltend zu ma-
chen (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13.Aufl., Vorbem., § 40,
Rdnr.34).
4. Der Etikettenschwindel führt zur Rechtsverletzung
4.1 Mit dem Namen „christlich“ verschafft sich die katholi-
sche Kirche nicht nur die Möglichkeit, „christliche“ Urteile
über Gesellschaft und Politik, über Andersgläubige oder Atheis-
ten abzugeben, sondern auch die Möglichkeit, das entgegenzuneh-
men, was Staat und Gesellschaft im so genannten christlichen
Abendland nur der Kirche zubilligt: besonders hohe staatliche
Subventionen, besondere gesellschaftliche Reputation, beson-
dere institutionalisierte Mitwirkungsrechte im staatlich-öf-
fentlichen Bereich wie z.B. öffentlich-rechtliche Rundfunkan-
stalten, Ethikbeiräten, bei Anhörungen zu Gesetzen, Staats-
empfängen und ähnlichem mehr. Für all das ist das Beiwort
„christlich“ und die Berufung auf Jesus von Nazareth die Le-
gitimationsgrundlage. Die Kirche agiert als Repräsentantin
„des Christentums“, das im so genannten christlichen Abend-
land immer noch als besonders förderungswürdig gilt. Wäre die
Beklagte keine „christliche“ Religionsgemeinschaft, würde sie
nicht annähernd die gegenwärtige staatliche Förderung durch
finanzielle Zuwendungen, Steuerbefreiung, politische und ge-
sellschaftliche Privilegien erfahren. Die Annahme, es handle
sich um eine „christliche Kirche“ ist eine selbstverständli-
che Voraussetzung dafür, dass die Beklagte die politische und
gesellschaftliche Förderung erfuhr und erfährt, die ihr die
– 31 –
gegenwärtige religiöse und weltanschauliche Vormachtstellung
in Deutschland verschafft.
4.2 Wie am Beginn der Klagebegründung dargelegt wurde, nennt
sich die katholische Kirche jedoch zu Unrecht „christlich“
und beruft sich zu Unrecht auf Jesus von Nazareth.
Was „christlich“ ist und ob sich jemand auf Jesus von Naza-
reth berufen kann, ist eine Aussage, die sowohl tatsächliche
als auch wertende Elemente enthält. Anknüpfungspunkt ist die
Lehre des Jesus von Nazareth.
Es gibt sicherlich Verhaltensweisen und Lehren von Religions-
gemeinschaften, bei denen man darüber streiten kann, ob sie
der Lehre des Nazareners noch entsprechen oder nicht. In sol-
chen Fällen würde es sich um Wertungen innerhalb eines ver-
tretbaren Beurteilungsspielraums handeln. Zur Tatsachenbe-
hauptung wird eine Wertung jedoch jedenfalls dann, wenn sie
„außerhalb eines vertretbaren Beurteilungsspielraums“ liegt
(vgl. Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung,
5.Aufl., Kap.4, Rdnr.78).
Das ist hier der Fall: Die oben geschilderte Verhaltensweise
und Lehre der Beklagten hat mit der Lehre des Nazareners of-
fensichtlich nichts mehr zu tun, sondern steht in diametralem
Gegensatz zu ihr. Deshalb ist die Behauptung der Kirche, sie
sei „christlich“ und würde sich zu Recht auf Jesus von Naza-
reth berufen, eine unwahre Tatsachenbehauptung.
Da sie diese Tatsachenbehauptung entweder ausdrücklich oder
stillschweigend permanent aufstellt und sich dadurch die oben
geschilderten staatlichen Vorteile erschleicht, durch die reli-
giöse Konkurrenten, insbesondere auch die Kläger, massive
– 32 –
Nachteile erleiden, können diese Unterlassung dieser unwahren
Behauptung verlangen.
V. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Jesus von Nazareth
1. Der Schutz des Lebensbildes
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wirkt der
Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts über den Tod ei-
nes Menschen hinaus, denn die schutzwürdigen Werte der Per-
sönlichkeit überdauern die Rechtsfähigkeit ihres Subjekts,
die mit dem Tod erlösche. Dies gelte insbesondere bei Beach-
tung der Wertordnung des Grundgesetzes, dessen „Schutz der
Menschenwürde keine zeitliche Begrenzung auf das Leben des
Menschen erkennen lässt“ (vgl. im einzelnen BGHZ 50,136 ff,
sowie BGHZ 107, 391; ferner Palandt, Rdnr.179 a).
Nach dieser Rechtsprechung gehört zum Allgemeinen Persönlich-
keitsschutz auch der Schutz des Lebensbildes, so dass gegen
grobe Entstellungen dieses Bildes Unterlassungsansprüche auch
postmortal gegeben sind.
Die Wahrnehmung dieses Persönlichkeitsschutzes kommt zwar in
erster Linie den von Verstorbenen zu Lebzeiten Berufenen zu.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommen darüber
hinaus auch „die nahen Angehörigen des Verstorbenen in Be-
tracht, die durch die Verunglimpfung eines verstorbenen Fami-
lienmitglieds oftmals selbst in Mitleidenschaft gezogen wer-
den“ (vgl. BGHZ 50,140, wo der BGH den Kreis der Wahrneh-
mungsberechtigten ausdrücklich offen ließ.)
Auch eine Befristung für die Geltendmachung des Persönlich-
keitsrechts Verstorbener ist nicht gegeben. Entscheidend ist,
„dass der Wahrnehmungsberechtigte ein ausreichendes Rechts-
– 33 –
schutzbedürfnis dartun kann“, das „in dem Maße schwindet, in
dem die Erinnerung an den Verstorbenen verblasst“. (a.a.O.,
S.140)
2. Im Falle von Jesus von Nazareth ergibt sich hieraus fol-
gendes:
2.1Eine Befristung in dem vom BGH umschriebenen Sinn ist bis
heute nicht eingetreten: Jesus Christus gilt als der Begrün-
der des Christentums, als der Namensgeber des „christlichen
Abendlands“ und aller, die sich christlich nennen, also ins-
besondere der Kirchen und eines Teils der Parteien. Man kann
also sicherlich nicht davon sprechen, dass in seinem Fall
„die Erinnerung an den Verstorbenen verblasst“ sei. Somit be-
steht der Schutz seines Lebensbildes fort.
2.2Die Geltendmachung dieses Schutzes scheitert auch nicht
daran, dass kein „naher Angehöriger“ im herkömmlichen Sinne,
also ein leiblicher Verwandter, ausfindig zu machen ist. Die
Ratio der Angehörigeneigenschaft, auf die der Bundesgerichts-
hof abstellt, besteht darin, bei Ermittlung der „Wahrneh-
mungsberechtigung“ an die Nähe der zu schützenden Persönlich-
keit und das Eigeninteresse des den Schutz geltend Machenden
anzuknüpfen. Dieses Interesse liegt normalerweise bei den
leiblichen Verwandten. Es ist aber auch bei Menschen anzuneh-
men, die sich die zu schützende Persönlichkeit als Vorbild
ihrer gesamten Lebensführung gewählt haben. Bei der Geltend-
machung des Persönlichkeitsschutzes von Jesus aus Nazareth
liegt dies sogar besonders nahe, da er die geistige Verbun-
denheit bekanntlich für weit wichtiger hielt, als verwandt-
schaftliche Bindungen. Erinnert sei erneut an seine Reaktion,
als ihn seine Mutter und seine Brüder suchten: „Wer ist meine
Mutter und meine Brüder? Und er sah rings um sich auf die,
die um ihn im Kreise saßen, und sprach: ‚Siehe, das ist meine
Mutter und meine Brüder! Wer Gottes Willen tut, der ist mein
Bruder und meine Schwester und meine Mutter.'“ (Mt.3,31 ff)
2.3 Diese geistige Verwandtschaft als Voraussetzung für die
Geltendmachung des postmortalen Persönlichkeitsrechts Jesu
gewährleistet auch, dass diese Klagebefugnis nicht jedermann
im Sinne einer Popularklage zuwächst, der sich einfach auf
Jesus von Nazareth beruft. Entscheidend ist, dass es sich um
jemanden handelt, der nachweisbar an eine Lehre glaubt, die
der Lehre des Nazareners entspricht, und der nachweisbar be-
strebt ist, diese Lehre im Alltag umzusetzen.
2.4 Dies trifft auf die Kläger zu.
Sie folgen dem „Glaubens- und Lebensbekenntnis der Urchristen
im Universellen Leben“, das gem. § 2 Abs.2 Bestandteil der
Satzung des Trägervereins der Glaubensgemeinschaft ist (Anla-
ge 2). Es knüpft an alle wesentlichen Punkte der Lehre Jesu
an, wie sie oben stichwortartig wiedergegeben ist und
schließt all das aus, was die Großkirchen im Lauf von Jahr-
tausenden bzw. Jahrhunderten an Dogmen und Ritualen entwi-
ckelt haben, die im Gegensatz zur Lehre Jesu stehen. Diese
Übereinstimmung ist durch einen Textvergleich zwischen den
wichtigsten Lehrsätzen des Jesus von Nazareth und dem Text
des urchristlichen Glaubensbekenntnisses einer richterlichen
Nachprüfung zugänglich.
Die Kläger glauben nicht nur an die Lehren der Urchristen im
Universellen Leben, sondern haben es sich seit vielen Jahren
zur Aufgabe gemacht, danach zu leben und bei der Verbreitung
dieser Lehren mitzuhelfen.
– 35 –
Die Kläger und alle, die den Willen Gottes tun, sind deshalb
legitimiert, das postmortale Persönlichkeitsrecht des Jesus
von Nazareth, der ihr Vorbild ist, geltend zu machen.
In diesem Sinne wehren sie sich gegen die massive Verfäl-
schung der Lehren und des Lebensbildes des großen Mensch-
heitslehrers Jesus von Nazareth. Die Beklagte hat Seine gött-
liche Lehre in das absolute Gegenteil verkehrt. Vor allem die
Bergpredigt wurde verfälscht bzw. so relativiert, dass sie im
Alltag der Menschen keine entscheidende Rolle mehr spielt,
sondern als nicht realisierbare Utopie gilt. Damit wurde die
zentrale Botschaft des Christentums verfälscht. Die Goldene
Regel „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch
keinem anderen zu.“ wurde praktisch abgeschafft, zugunsten
eines Krieges aller gegen alle, der zu einer Zivilisation
führte, die heute am Abgrund steht und an einem Gott verzwei-
felt, den die Kirche als strafenden Gott beschrieb. Aus der
Frohbotschaft des Jesus von Nazareth wurde eine Drohbotschaft
satanischer Herkunft.
Wie krass der Etikettenschwindel ist, den die Beklagte mit der
Lehre des Jesus von Nazareth betreibt, mögen einige analoge Bei-
spiele verdeutlichen: Wie wäre es,
–wenn man dem Dalai Lama nachsagen würde, er habe zum be-
waffneten Widerstand gegen alle aufgerufen, die nicht
seinen Glauben teilen?
–wenn man über Nelson Mandela behaupten würde, er habe
die schwarze Bevölkerung seines Landes dazu aufgefor-
dert, alle Weißen umzubringen – mit dem Ruf „Gott will
es!“?
–wenn man über Martin Luther King behaupten würde, er
habe dazu aufgerufen, alle weißen Amerikaner zu verskla-
ven, die sich nicht seinem Willen unterordnen, indem sie
sich und ihre Kinder von Voodoo-Priestern zwangstaufen
lassen?
– 36 –
–wenn man Willy Brandt nachsagen würde, er habe erklärt,
die Versöhnung mit anderen Ländern sei ein schwerwiegen-
der Fehler?
Wenn man der katholischen Kirche erlauben würde, sich
„christlich“ zu nennen bzw. sich auf „Jesus Christus“ zu be-
rufen, und damit ihre Taten in der Geschichte also ausblenden
würde, wäre das nicht ähnlich, wie wenn man bei dem Namen
Adolf Hitler nur an Autobahnen denken, seine Verbrechen aber
verdrängen würde? Dabei sind die Verbrechen der Kirche in der
Geschichte sogar noch schlimmer als die von Hitler, Franco
und Mussolini zusammen – verbrecherischen Diktatoren, denen
die Kirche, wie in der Geschichte so oft, die Steigbügel ge-
halten hat. Und nach dem Millionengemetzel des Krieges wurden
sogar noch viele NS-Verbrecher mit Hilfe des Vatikans mit ei-
ner neuen Identität ausgestattet, in fremde Länder gebracht
und somit der Rechtsverfolgung durch ordentliche Gerichte
entzogen. Wahre Christen bereiten dem Christus Gottes die
Wege und nicht verbrecherischen Faschisten.
Das sind nur einige Beispiele und Analogien, um das Ausmaß
des Etikettenschwindels mit der Bezeichnung „christlich“ zu
verdeutlichen, des skandalösen Schwindels, der mit der Lehre
des Jesus von Nazareth bis zum heutigen Tag betrieben wird.
Das alles ist Täuschung der Menschen durch gezielte Desinfor-
mation. Das ist der satanische „Trick“ des Gegenspielers Got-
tes.
Beim Dalai Lama, bei Nelson Mandela, bei Martin Luther King
und bei Willy Brandt würden massive Entstellungen ihres Le-
bens- und Persönlichkeitsbildes allgemeine Empörung auslösen.
Bei Jesus, dem Christus, lässt die Gesellschaft es gleichgül-
tig zu. Warum?
– 37 –
Die Kläger, Repräsentanten der Urchristen von heute, wollen
es nicht länger zulassen und verlangen deshalb Unterlassung
im Sinne der vorliegenden Klage.
Dr. Sailer Dr. Hetzel
Rechtsanwalt Rechtsanwalt
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Die katholische Kirche soll sich nicht länger „christlich“ nennen!
Posted in Nicht kategorisiert, tagged Blutgeld, Christus, Feindesliebe, frauen- und kinderfeindliche Kirche, Gewaltlosigkeit, Jesus von Nazareth, Katechismus, Kath.Kirche, Papst, Pazifismus, pädophiler Priester, Priesterkaste, Skandal, Sklaven, Tiere, Todesstrafe, Vatikan, Verrat on 1. November 2009| Leave a Comment »
Dokumentation
Die katholische Kirche soll sich nicht länger „christlich“ nennen!
Was würde Jesus von Nazareth sagen, wenn Er heute wieder auf die
Erde käme und sähe, was die Kirche aus Seinem Lebenswerk ge-
macht hat?
Der Vatikan – der größte Kriegstreiber
Jesus, der Christus, hat die Feindesliebe gelehrt und die Gewaltlosigkeit:
„Wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen“.
Der Papst in Rom aber hat als absoluter Monarch des Kirchenstaats häufig
selbst Kriege geführt und sich an Bürgerkriegen beteiligt. Die Päpste haben im-
mer wieder Kriege angezettelt und unterstützt, ja ganze Völker zum Krieg ge-
geneinander aufgehetzt – so die Byzantiner gegen die Ostgoten, die Franken
gegen die Langobarden, die Normannen gegen die Staufer und umgekehrt.
Der Vatikan heizte im 17. Jahrhundert den 30-jährigen Krieg in Deutschland an,
und 1914 hetzte der vatikanische Botschafter in Wien die Habsburger gegen die
Serben in den Ersten Weltkrieg.
Kurz vor dem Zweiten Weltkrieg ließ Papst Pius XII. Hitler wissen, er werde sich
„jeder Verdammung Deutschlands enthalten, wenn es Polen bekriege.“ (Desch-
ner, Ein Jahrhundert Heilsgeschichte, Band 2, S. 41) Katholische Feldgeistliche
schickten immer auf beiden Seiten der Fronten die Soldaten mit „Gottes Segen“
in die Schlachten. Der Vatikan unterstützte sämtliche faschistischen und rechts-
gerichteten Diktatoren in Europa und Lateinamerika. Der katholische Kardinal
Frings forderte nach dem Zweiten Weltkrieg als erster die Wiederaufrüstung der
Bundesrepublik.
Katholische Geistliche waren maßgeblich beteiligt am Völkermord der kroati-
schen Faschisten an den orthodoxen Serben 1941-1943, an den blutigen Säu-
berungen in Argentinien 1976-1983 und am Völkermord der Hutus an den Tut-
sis in Ruanda 1994.
Führende Jesuiten rechtfertigten sogar die Bereitstellung von Atomwaffen und
nahmen damit die Vernichtung ganzer Völker billigend in Kauf.
Papst Johannes Paul II. sagte während des Golfkriegs 1991: „Wir sind keine
Pazifisten“. Und 1995 rief er zu einem „gerechten Krieg“ in Bosnien auf. Und
der jetzige Papst lehnte als Kardinal Ratzinger, wenige Monate vor seiner Wahl,
Pazifismus als „unchristlich“ ab. Also lehnt er Christus ab!
Der Vatikan rechtfertigt bis heute in seinem Katechismus auch die Todesstrafe.
Intoleranz statt Nächstenliebe
Jesus hat alle Menschen zur Brüderlichkeit aufgerufen und ihren freien
Willen respektiert.
Die Kirche aber hat Andersdenkende immer wieder blutig verfolgt. Von den
Markioniten über die Katharer und Bogumilen bis hin zu Waldensern und Täu-
fern hat sie alle Bewegungen ausgerottet, die an das ursprüngliche Christentum
anknüpften. Sie hat mit ihren Hetzparolen Judenpogrome zu verantworten, die
Inquisition eingeführt und den Hexenwahn entfacht. Sie hat die kirchliche Lehre
mit Feuer und Schwert verbreitet und dadurch den Völkermord an den Indios
und die Ausplünderung eines ganzen Kontinents auf dem Gewissen. Auch heu-
te verfolgt der Vatikan religiöse Minderheiten.
Der Reichtum der Kirche ist Blutgeld
Jesus lebte einfach und lehrte, der Mensch solle „keine Schätze anhäufen,
die Motten und Rost fressen“.
Die Kirche hat über viele Jahrhunderte immensen Reichtum angehäuft, indem
sie die Bevölkerung ausplünderte, erbarmungslos den Kirchenzehnten eintrei-
ben ließ, sich an den Opfern der Inquisition und der Hexenbrände bereicherte,
Urkunden fälschte, Erbschleicherei betrieb und sich Steuerbefreiungen und
staatliche Subventionen sicherte, die in vielen Ländern bis heute gültig sind.
Was die Kirche an „Gutem“ in der Welt tut, das finanziert sie nicht mit ihrem ge-
waltigen Vermögen, sondern mit den Spenden der Gläubigen und mit den Sub-
ventionen des Staates.
Diese Subventionen belaufen sich – Kirchensteuer und staatliche Subventionen
für öffentlich-soziale Einrichtungen der Kirchen nicht eingerechnet – in Deutsch-
land auf mindestens 14 Milliarden Euro im Jahr an direkten Subventionen und
an Steuerbefreiungen. Auch die Gehälter der Bischöfe samt „Hofstaat“ werden
vom Staat bezahlt, in diesem Fall von den jeweiligen Bundesländern.
Papst und Kirche – Verkünder des Bösen
Jesus lehrte den Gott der Liebe, der alle Seine Kinder gleich liebt und al-
les unternimmt, um sie wieder bei Sich zu haben. Eine ewige Hölle lehrte
Er nicht. Er lehrte auch keine Säuglingstaufe, sondern sprach: „Erst leh-
ret, und dann taufet.“
Die Kirche jedoch hat die Zwangstaufe von Säuglingen eingeführt und hält sie
bis heute aufrecht. Ein Säugling hat keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.
Das ist gegen Jesus von Nazareth; es ist eine Manipulation, eine seelische
Einengung wehrloser Kinder durch die Eltern im Auftrag der Kirche.
Doch damit nicht genug: Die Kirche verbreitet bis heute die heidnische Vorstel-
lung eines strafenden Gottes, der jene Menschen, die nicht der Priesterkaste
folgen, mit der ewigen Verdammnis bestraft. Dadurch versetzt sie bis heute un-
gezählte Menschen in Furcht und Schrecken, untergräbt ihre seelische Gesund-
heit und entfremdet sie von Gott. Dies ist eine Sünde wider den Heiligen Geist.
Aus all diesen seelischen Belastungen, die die Kirche den Menschen auferlegt,
entstehen viele seelische Krankheiten, u.a. so genannte ekklesiogene Neuro-
sen. Da so viele Menschen davon betroffen sind, versteht man den Zustand un-
serer Welt.
Die Schuldkomplex-Produktion der sexualfeindlichen Kirche
Die Kirche lädt den Menschen ungeheure Schuldkomplexe auf, indem sie ihnen
immer wieder mit Schuld und ewiger Verdammnis droht. Dann erdreistet sie
sich, zu behaupten, sie könne durch ihre Priester diese Sünden vergeben, die
sie jedoch gar nicht vergeben können. (Die Bibel wurde hier bewusst manipu-
liert: In Wirklichkeit sollen sich die Menschen gegenseitig ihre Sünden vergeben
– im Vaterunser steht es noch richtig: „ ... wie auch wir vergeben unseren
Schuldigern“.)
Es wird der Eindruck vermittelt: „Ihr seid alle Sünder und kommt womöglich in
die Hölle, es sei denn , ihr unterwerft euch unseren Zeremonien“ – das ist seeli-
sche Erpressung. Wenn das der Staat oder ein Verein machen würde, dann
würde man sofort eingreifen und sagen: Das ist Seelenterror.
Auch die Sexualfeindlichkeit der Kirche führt zu erheblichen Problemen in der
Gesellschaft, vor allem bei Priestern. Der Zwangszölibat hat keinerlei biblische
Grundlage, ist also eine rein kirchliche Tradition und zudem ein unnatürlicher
Zustand, ein Ausdruck der Sexualfeindlichkeit der Kirche. Er geht oft mit Pädo-
philie und den daraus resultierenden schrecklichen Verbrechen einher.
Kinder und Jugendliche werden zu Sklaven pädophiler Priester
Trotz aller Beteuerungen und Schaufensterreden werden Sexualverbrechen in
den Reihen der Kleriker noch immer nicht rigoros aufgeklärt. Immer wieder wer-
den Kinder und Jugendliche zu Sklaven pädophiler Priester. Jahrzehntelang
wurden pädophile Priester gedeckt und von einer Pfarrei in die nächste ver-
setzt. Auch dies ist eine Sünde wider den heiligen Geist, weil sie junge Men-
schen nicht nur seelisch traumatisiert zurücklässt, sondern sie auch noch von
Gott entfremdet. Die ungezählten Heimkinder, die in katholischen Einrichtungen
misshandelt, missbraucht und zur Zwangsarbeit gezwungen wurden, haben bis
heute keine Entschädigung erhalten.
Der falsche „Heilige Vater“ in Rom
Jesus war ein einfacher, bescheidener Mensch, der in allem Gott die Ehre
gab.
Seine angeblichen Nachfolger umgaben sich zu allen Zeiten mit allem nur er-
denklichen Prunk, für den das Volk bluten musste. Sie pflegen den Personen-
kult und lassen sich als „Heiliger Vater“ verehren, obwohl Jesus sagte: „Lasst
euch nicht Vater nennen“, und: „Nur einer ist heilig, euer Vater im Himmel“. Wir
sprechen diesen Vater im Vaterunser schlicht als „Vater“ an, Seinen angebli-
chen Stellvertreter auf Erden sollen wir jedoch mit „Eure Heiligkeit“ anreden. Ist
der in heidnische Gewänder gekleidete Oberpriester der Romkirche etwa mehr
als Gott?
Jesus wollte keine Priesterkaste
Jesus setze keine Priester ein und errichtete auch keine Kirche. Er brach-
te den Menschen die innere Religion des Herzens nahe, denn: „Das Reich
Gottes ist inwendig in euch!“
Die Kirche jedoch machte aus den positiven Ansätzen des frühen Christentums
das glatte Gegenteil von dem, was Jesus wollte: eine hierarchisch aufgebaute
Priesterkirche mit Ritualen, Gefäßen, Gewändern und Bräuchen, die nachweis-
lich alle aus dem Heidentum stammen. Die Kirche band und bindet die Men-
schen an äußere heidnische Rituale wie Heiligenverehrung, Wallfahrten, die ri-
tuelle Messfeier, Weihwasser, sakramentale Zeremonien und hält sie damit in
einer veräußerlichten Religion gefangen.
Die frauen- und kinderfeindliche Kirche
Jesus setzte sich immer für die Frauen und deren Gleichberechtigung ein.
Die Kirche jedoch unterdrückt seit ihrer Entstehung die Frauen und stempelt sie
zu Menschen zweiter Klasse ab, ließ sie in den Hexenverfolgungen mit ausge-
suchten Foltermethoden quälen und grausam hinrichten. Uneheliche Kinder von
Priestern wurden zu Kirchensklaven gemacht. Bis heute sind Frauen in der Kir-
che nicht gleichberechtigt. Kinder, die aus der Liason mit Priestern entstehen,
werden ihren Vätern entfremdet und mit geringen Alimenten abgespeist.
Der Verrat an den Tieren
Jesus liebte die Tiere. Als Er in der Wüste fastete, näherten sie sich Ihm
und freundeten sich mit Ihm an. Die ersten Christen lebten überwiegend
vegetarisch und schlossen neben Soldaten auch Jäger aus ihren Gemeinden aus.
Die Kirche spricht den Tieren bis heute die Seele ab und rechtfertigt bis heute die milliardenfache Misshandlung und Quälerei von Tieren in Tierversuchen,
Massentierhaltung und Jagd. Die durch die kirchliche Lehre grundgelegte
Gleichgültigkeit, ja Verachtung gegenüber der Natur und den Tieren hat erhebli-
chen Anteil an der heutigen grenzenlosen, brutalen Ausbeutung der Natur auf
der ganzen Erde. Letztlich hat auch die Klimakatastrophe hier ihre Wurzeln.
Trotz all dieser klaren Widersprüche
bezeichnet sich die Kirche nach wie vor als „christlich“.
Dies ist ein Skandal, den wir nicht länger hinnehmen wollen.
Schluss mit dem kirchlichen Etikettenschwindel!
Wir sind freie Christen, die für den Christus der Bergpredigt eintreten. Wir fühlen
uns Christus verbunden und verpflichtet, der als Jesus von Nazareth unter uns
lebte. Niemand muss die ursprüngliche Lehre des Nazareners zur Richtschnur sei-
nes Lebens machen. Doch wer sich „christlich“ nennt, der sollte nicht beständig
das Gegenteil dessen tun, was Jesus, der große Freiheitslehrer, wollte und lehrte.
Stellen wir uns vor: Einer unserer Vorfahren hat ein einmaliges Produkt von
höchster Qualität entwickelt und auf den Markt gebracht. Dieses Produkt genoss
zunächst großes Ansehen unter den Verbrauchern und war hoch geschätzt. Doch
dann kam ein Produktpirat und stellte unter dem Namen unseres Vorfahren ein
minderwertiges Produkt her, das nur denselben Namen trägt, aber wertlos ist, ja
nach kurzem Gebrauch den Menschen sogar schadet. Wie würden wir reagieren?
Würden wir einfach zuschauen – oder würden wir versuchen, unsere Mit-
menschen auf den Betrug, auf die Produktpiraterie und den Etikettenschwindel
hinzuweisen und sie zu warnen?
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt
in allen Kulturen weltweit
Quellen:
Karlheinz Deschner, Kriminalgeschichte des Christentums (bisher neun Bände)
Karlheinz Deschner, Ein Jahrhundert Heilsgeschichte, auch:
Die Politik der Päpste im 20. Jahrhundert
Karlheinz Deschner, Opus Diaboli
Horst Herrmann, Kirchenfürsten
Horst Herrmann, Passion der Grausamkeit
J.R. Grigulevic, Ketzer-Hexen-Inquisitoren
Hubertus Mynarek, Die neue Inquisition
Hubertus Mynarek, Herren und Knechte der Kirche
Matthias Holzbauer, Der Steinadler und sein Schwefelgeruch
Matthias Holzbauer, Verfolgte Gottsucher
Matthias Holzbauer und Gert Hetzel, Des Satans alte Kleider
Peter de Rosa, Gottes erste Diener
Curzio Maltese, Scheinheilige Geschäfte – die Finanzen des Vatikans
Carsten Frerk, Finanzen und Vermögen der Kirche
Vladmir Dedijer, Jasenovac – das jugoslawische Auschwitz und der Vatikan
Wer sitzt auf dem Stuhl Petri?, Band 1-3, Verlag Das Wort
Wynfrith Noll, Wenn Frommsein krank macht
Ernst Klee, „Die SA Jesu Christi“
Neuner und Roos, Der Glaube der Kirche
Carl Anders Skriver, Der Verrat der Kirchen an den Tieren
Elinor Burket und Frank Bruni, Das Buch der Schande – Kinder und sexueller Missbrauch in der
katholischen Kirche
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